Zedler:Geyer (Adelsgeschlecht)

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Geyer, Schloß

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Geyer, Daniel

Band: 10 (1735), Spalte: 1403–1404. (Scan)

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Geyer oder Geyr, eine alte Reichs-Freye adel. nunmehro ausgestorbene Familie in Francken,welche von dem vorher beschriebenen Schloß und Flecken Geyer den Namen bekommen.

Sie hat an. 938. zu Magdeburg, und an. 942. zu Rotenburg denen Turnieren beygewohnt, und sich vormahls in dem Würtzburgischen hervor gethan.

Conradus Geyer von Gibelstadt bekam an. 1578. die Helffte des Decems in Miltz von dem Stifft Fulda zur Lehn. Schannar Fuldischer Lehn-Hoff p.94.

Henricus Geyer zeugte Johann, welcher ein Vater Conradi worden. Dieser hatte 2. Söhne, Ambrosium, der unbeerbt gestorben, und Sebastian, der Bischöfflicher Würtzburgischer Rath und Amtmann worden, welche Chargen auch sein Sohn Conradus, der keine Erben gelassen, und Philipp besessen. Dieser war ein Vater Johann Christophs, der in den Krieg gegangen, und Johann Henrichs, welcher gleich Falls dem Krieg gefolget, und Henrich Wolffgangen auf Gibelstadt, nachgelassen, der an. 1640. 8. Wochen nach seiner Vermählung gestorben. Seine Gemahlin, eine Senfftin von Suhlburg, brachte nach seinem Tode den 18. Dec. des besagten Jahres einen Sohn zur Welt, und ließ denselben gleich Falls Henrich Wolffgang nennen. Derselbe wurde an. 1685. in den unmittelbaren Reichs-Grafen-Stand erhoben, und an. 1689. darinnen bestätiget, und auch an. 1693. zu Nürnberg auf dem Creis-Tage unter die Fränckischen Reichs-Grafen zu Sietz und Stimme introducirt, ungeachtet die Fränckische Ritterschafft solches zu hintertreiben suchte. Er ist an. 17== gestorben, und hat mit seiner Gemahlin Helena Juliana, einer Tochter Christophori Alberti, Herrn von Wolmershausen, keine Erben gezeuget, daher er alle Allodial-Güter, Unterthanen, deren bey 251. und Gerechtigkeiten an. 1704. dem König in Preussen in euentum mortis übergeben und huldigen lassen, welcher auch noch bey Leb-Zeiten des Grafen seinen Cantzley-Directorem bestellet, ob schon der Graf sich auf seine Leb-Zeit die Administration, vsum fructum und das votum vorbehalten.

Die drey Voigteyen, so derselbe besessen, heissen Geldbach, nicht weit von der Schwäbischen Reichs-Stadt Halle, wo die Gräfliche Residentz; Gibelstadt im Würtzburgischen, unfern Ochsenfurt; und Rheinsbrunn im Anspachischen, unweit der Stadt Rotenburg.

Ihr Wapen war ein quadrirter Schild mit einem Mittel-Schild. In dem letztern ein silberner Widder-Kopff und Halß in blauem Felde wegen des Gräflichen Hauses Geyer. Das erste und vierte Quartier stellet einen aus dem lincken Rande hervor gehenden Arm in silbernem Harnisch, welcher mit einem Schwerdt drohet, in rothem Felde vor; gleichwie das andere und dritte in silbernem Felde eine rothe Fahne, auf welcher eine göldene Sonne erscheinet, an einer goldenen Lantze. Diese beyde Quartiere sind vom Kayser mit der Gräflichen Würde verliehen worden. Ueber dem Schild stehen drey gecrönte Helme, auf deren mittlern ein Widder-Kopf wie im Mittel-Schilde; auf [1404] dem zur rechten erscheinet die Figur des ersten und vierten Feldes, auf der zur lincken aber die Figur des andern und dritten. Preußische und Brandenburgische Staats-Geographie P.I. p.356. Lünigs Reichs-Archiu. Spicil. Sec. Tom.II. Triers Einleit. zur Wapen-Kunst n.90.

In Crusii Schwäbischer Chronic. Th.III. B.VIII. Cap.7. p.93. wird eines Jörg Geyers, der anno 1469. gestorben, und einen rothen Schild mit einem überzwerchen Hecht im Wapen geführet, ingleichen Johann Geyers, der an. 1457. und eines andern dieses Namens, der anno 1471. gestorben, gedacht.