Zedler:Loch-Bäume, Mahl- und Leg-Bäume, Marck, Flur, Trifft, Gerichts- und Grentzsteine

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Band: 18 (1738), Spalte: 98. (Scan)

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Literatur
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Loch-Bäume, Mahl- und Leg-Bäume, Marck, Flur, Trifft, Gerichts- und Grentzsteine, werden genennet, welche auf dem Grentzen stehen, und dieselben von einander scheiden, und werden gemeiniglich mit einen eingeschnittenen Loch, Creutz oder andern Zeichen bemerket, Stryck V. M. Tit. Fin. reg. §. 5. Bey deren Setzung wurden nach Deutschen Rechten die Nachbarn darzu geruffen J. P. S. Lib. 2. art. 50. gemeiniglich rufften die alten Deutschen einige Kinder zusammen, strichen sie an selbigen Orten mit Ruthen, oder gaben ihnen Backenstreiche, ihnen dadurch diesen Actum ins Gedächtniß zu prägen, denn sie gebrauchten dabey diese Worte: Dencke dran, vergiß es nicht. Man hält auch dieses vor Mahlbäume oder Grentzsteine wenn man Kohlen oder klein gestossen Glaß unter denen Wurtzeln oder Grund derselben findet J. P. S. L. 2. art. 50. §. 9. Tibullus schreibet, daß in dem aurea aetate keine Grentzscheidungen gewesen, sondern erst untern Jove erfunden worden. Lib. III. EI. III. Sie sind auch vor heilig gehalten worden. Vid. Magon. Fragment. Terminal. pag. 265. Siculus Fiaccus de condit. agrorum pag. 6. Obrecht dissert. de saccris terminis.