Zedler:Proceß (Academischer)
Proceß (Academischer), Processus Academicus, ist eigentlich nichts anders, als der auf Universitäten und hohen Schulen eingeführte Gerichts-Brauch, da nehmlich in Sachen die unter dem Academischen Concilio stehende Universitäts-Verwandte betreffend, solche nach Erfordern der Umstände, erst zwar durch die Pedellen mündlich oder schrifftlich, auf den Fall ungehorsamlichen Aussenbleibens aber hernach auch durch einen öffentlichen Anschlag an dem so genannten schwartzen Brete citiret, sie erscheinen aber, oder nicht, in der Sache nach dem sonst gewöhnlichen Gerichts-Brauch, iedoch meistens, oder so viel möglich, nur summarisch, endlich aber, nach erfolgtem Urtheil oder Abschied, wider die Ungehorsamen oder andere Verbrecher, mit Gefängniß, Geld-Straffe, Relegation, und anderen Academischen Straffen, verfahren wird.