Zum Inhalt springen

Zedler:Reichs-Schilling

aus Wikisource, der freien Quellensammlung


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
korrigiert
<<<Vorheriger

Reichs-Schild-Herrn-Amt

Nächster>>>

Reichs-Schluß

Band: 31 (1742), Spalte: 166. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|31|Reichs-Schilling|166|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Reichs-Schilling|Reichs-Schilling|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1742)}}


Reichs-Schilling, hieß ehemals eine gewisse und gar erkleckliche Summe Geldes, welche die freyen Reichs-Städte dem Kayser alle Jahre zu Bezeugung ihrer Unterthänigkeit abtragen musten, und die daher sonst auch der Städte Reichs-Steuer genennet ward. Es ist aber diese Summe von Zeit zu Zeit dergestalt herunter gekommen, daß heut zu Tage kaum noch 12000 Gulden einzugehen pflegen. Von deren Abnahme und Verringerung die Publicisten mancherley Ursachen angeben. Limnäus ad Capit. Car. V. art. 23. p. 752. u. ff. Krull de Legali Monet, Jur. c. 5. n. 33.