Zedler:Rostock, Rostoch

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Rostock, ein Schloß und Herrschafft

Band: 32 (1742), Spalte: 1057–1059. (Scan)

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Rostock, Rostoch, Lat Rosarum urbs, Rhodopolis, und Rostochium, ist eine grosse und berühmte Handelsstadt in der Mecklenburgischen Landschafft, so von ihr den Namen hat, ohngefehr eine gute Meile von der Ostsee an der Warne, welche sich daselbst in einen schmalen Meerbusen ergüst, der bey seinem Ausfluß einen guten Hafen macht, wobey eine Schantze, Warnemünde, gebauet ist, wo die Schweden den Zoll von allen ein- und auslauffenden Schiffen heben.

Man theilet sie in die alte, neue, und Mittelstadt ein.

In der alten Stadt sind die Kirchen St. Peter, St. Nicolas und St. Catharine, samt dem ruinirten Juristen-Collegio.

Von ihr wird die mittlere durch einen Arm der Warne unterschieden, darinnen unserer Frauen und St. Johannis-Kirche nebst dem Rath-Hause befindlich.

In der neuen Stadt ist St. Jacobs Stifft, wie auch die Kirche zum heil. Geiste, St. Michael, zum heil. Creutz, wobey ein Nonnenkloster, und die übrigen Collegia von der Universität. Uber dem Eingange des Collegii Philosophici [1058] stand ehemahls die gewaffnete Pallas mit der Uberschrifft:

BARBARIAE VICTRIX ARMATAQVE
GORGONE PALLAS.

Ob diese Collegia mit der ersten Fundation dieser Universität ihren Anfang genommen, oder ob dieselbe nach und nach seynd gebauet und aptiret worden, kan man nicht vergewissern. Sonsten haben diese Auditoria an gehöriger Beqvemlichkeit keinen Mangel.

In dem Kirchhofe von St. Gertraud ausser der Stadt mercket man, daß von den begrabenen Cörpern nach einem Jahr weder Stumpf noch Stiel gefunden, sondern durch das scharfe Erdreich alles verzehret wird.

Es sind ferner in der Stadt 3 grosse Plätze, der alte, mittlere, und Hopfen- oder Roßmarckt; der Gassen werden 140 in allem gerechnet, und 7 Thore, ausser 14 Pförtgen, da man zur Warne gehet.

Der Grösse nach wird sie Lübeck nicht ungleich gehalten.

Ihr Anfang wird bis auf das Jahr 329 hinauf gesetzt, da sie ein Dorf gewesen seyn soll, welches nachmals der Obotriten-Wenden König, Godeschalck, zu einem Städtlein gemacht, und endlich der letzte Obotriten-König, Pribislaus, 1160 aus der zerstörten Stadt Kyßin, die nun ein Dorf ist, von neuem angelegt, und mit einer rechten Mauer umgeben. Andere wollen behaupten, daß des Pohlnischen Königs Leszko natürliche Söhne unter andern Städten auch dieses Rostock erbauet haben sollen.

Von den Hertzogen in Mecklenburg sind ihr grosse Freyheiten gegeben, und absonderlich das Müntzrecht vor Geld überlassen worden.

Nachdem sie hernach in den Bund der Hansee-Städte eingetreten, hat sie den Hertzogen sich oftmals widersetzt, dergleichen sonderlich noch bis 1573 geschehen, da sie mit Gewalt bezwungen und den Eid der Treue abzulegen genöthiget werden müssen.

Im Jahr 1415 stiffteten die Hertzoge Johann und Albrecht IV eine Universität allda, die iedoch erst 1419 zu rechter Form kam, und nachmals viele gelehrte Leute gehabt hat. Besiehe davon mit mehrern den Artickel Rostock (Universität zu).

Die Herrschafft, so von der Stadt Rostock benennet wird, begreifft ausser dieser Stadt noch die Aemter, Städte und Klöster, Bitzow, Dargun, Dobran, Gnoien, Laga, Marlow, Petzkow, Ribnitz, Salmas, Sulte, Schwan, Teßin, und andere, wird zur Rechten durch die Ribnitz von Vor-Pommern unterschieden,[1] und gräntzet oben an die Ost-See, zur Lincken an das Hertzogthum Mecklenburg und Fürstenthum Schwerin, unten aber an das Fürstenthum Wenden.

Als nach dem Tode des letzten Königs der Obotriten und ersten Herrn zu Mecklenburg Pribislaus, dessen Sohn Heinrich Burewin I, und Bruders Sohn Niclotus um die Erbfolge stritten, bekam der letztere um das Jahr 1161 diese Herrschafft durch Hülfe der Dänen, als ein Lehn von denselben. Nach seinem Tode 1184 fiel sie an gedachten Burewin I zurück, ward aber dessen jüngerm Sohn Burewin II zu theil, unter dessen 4 Söhnen Burewin III sie erhielte, der eine besondere Linie daselbst stifftete, die in seines Sohnes Woldemars Sohn Niclotus, mit dem Beynamen das Rostockische Kind, von dem der Articul Nicolaus, im XXIV Bande p. 588 [1059] u. f. nachzulesen, sich endigte. Dieser Niclotus trat den Dänen die Herrschafft ab, die aber hernach als ein Lehn von Dännemarck dem Hertzog von Mecklenburg, Heinrichen dem Löwen, 1323 übergeben wurde. Der Lehns-Nexus ward endlich unter Hertzog Albrechten II, der König in Schweden worden, durch einen Vergleich wieder erlassen (siehe Albertus, König in Schweden, im I Bande p. 964 u. f.) Von welcher Zeit an sie frey und ruhig bey den Hertzogen zu Mecklenburg geblieben.

Sie ward zwar 1712 von den Schweden eingenommen, aber doch auch bald wieder verlassen; ingleichen ist sie 1715 von den Dänen, und 1716 wegen der Streitigkeiten zwischen dem Hertzoge, der Stadt und dem Adel, von den Russen besetzt, aber auch wieder von denselben verlassen, und 1719 durch die hohe Kayserl. Commißion in ihrem alten Privilegio und Gerechtigkeiten wieder eingesetzt worden.

Peter Lindebergius in topograph. Rostoch. und in chron. Rostoch. Fried. Lindenbrogs chron. Rostoch.. Posselius in orat. de Rostoch. etc. Zeiller topogr. Saxon. infer. p. 203. Werdenhagen de rebusp. Hanseat. Pontan. hist. Dan. lib. 7. p. 390. 404. 412. 415. 418. 433. lib. 8. p. 497. Lünig Reichs-Archiv. tom. 7. p. 498. Europ. Heroldt. t. I. p. 498.

Im Jahr 1529 ist sie reformiret worden und zur Evangelischen Religion übergetreten. Uhsens Kirchenhistorie des XVI und XVII Jahrhunderts. p. 127.

Es werden auch daselbsten 2 Messen gehalten, als eine nach Pfingsten und die andere auf Michaelis.

Anmerkungen (Wikisource)[Bearbeiten]

  1. korrigiert, Vorlage: unterschiedeu