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Zedler:Schlag oder Schlagbaum

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Schlag, oder Schläge

Band: 34 (1742), Spalte: 1727. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|34|Schlag oder Schlagbaum|1727|}}
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Schlag oder Schlagbaum, Clausura viae, oder Vectis remissarius, ist ein höltzernes Gerüste aus zweyen Säulen und einem starcken mit dem Läufer an der einen Säule verbundenen Baume oder Balcken bestehend, so quer über einen verbotenen Weg oder Fuhrstrasse, auch vor denen Städten und Dörffern quer über den Weg geleget, und nach Gelegenheit so wohl hinauf gezogen, als wieder herabgelassen oder auch herumgedrehet werden können. Und dienen gemeiniglich, die kollernden Pferde, oder die Kutschen und Fuhrwägen, welche unrechte Wege suchen, von dem weitern Fortfahren abzuhalten, oder auch um so viel eher zu verhüten, daß das Geleite und andere Herrschafftliche Gefälle nicht so leicht verfahren werden. Sonst dienen sie auch zum Beweise, wie weit eigentlich einer Obrigkeit in der Stadt oder auf dem Lande ihre Gerichtsbarkeit gehe. Wehner, Besold Contin. h. V. Im übrigen ist sämmtlichen reut- und fahrenden ordinar- und extraordinar-Posten erlaubt, zu denen hin und wieder angelegten Schlagbäumen Schlüssel zu haben, und solche selbst zu öffnen. Königliche Pohln. und Chur-Sächs. Post-Ordn. von 1713. §. 10. desgleichen sollen denen Posten bey ihrer Ankunfft bey denen Städten, Vestungen ausgenommen, die Schlagbäume ohne Säumniß geöffnet werden. Ibid. §. 11.