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Zedler:Thau-Wetter

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Thau-Wolcke

Band: 43 (1745), Spalte: 448. (Scan)

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Thau-Wetter, Lat. Regelatio, was dadurch verstanden werde, ist jedem mehr als zu wohl bekannt. Hier wollen wir also nur die Zeichen des Thau-Wetters aus des Herrn Wolffens vernünfftigen Gedancken von den Absichten der natürlichen Dinge, §. 127. mittheilen, wo er folgendes schreibet: Wenn des Winters die Steine auf der Straße mit dünnen Eise als mit einer Glätte überzogen worden; so hoffet man, daß sich das Wetter bald ändern, und Thau-Wetter einfallen werde. Wo Eis gefrieret, da muß Wasser hinkommen. Da nun zu den Steinen nirgends anders her Wasser kommen kan, als aus der Lufft, hierinnen aber dasselbe in Gestalt der Dünste vorhanden ist; so müssen wässeriche Dünste, und zwar grobe, in der Lufft vorhanden seyn, wenn die Steine vom Eise gleichsam als mit einer Glätte überzogen werden. Unterweilen siehet man auch wie einem Staub-Regen fallen oder spüret es, als wenn ein Nebel nieder gienge; unterweilen aber siehet man auch nichts von beyden. In dem letzten Fall gehet es eben so her, als wie, wenn die Fenster schwitzen. Weil demnach viel wässerige und grobe Dünste in der Lufft sind; so ist es ein Zeichen, daß Regen Wetter einfallen werde, dieses aber pfleget des Winters ein Thau-Wind mit sich zu bringen. Fraget man aber, warum die wässerigen Dünste, die auf den Steinen zerfliessen, gefrieren, so lässt sich dieses gar leicht erklären: In dem kalten Wetter sind die Steine sehr kalt worden; Wenn nun die Feuchtigkeit aus der Lufft oder ein Staub-Regen darauff fället, und sie befeuchtet, so wird dem wenigen Wasser seine Wärme von den kalten Steinen benommen, und dadurch gefrieret es. Wenn die Kälte aus den Gebäuden schläget, so ist die Lufft gelinde und feuchte; Derowegen ist auch dieses ein Zeichen, daß die Kälte nun nachlassen will. In denen Rechten wird das Thau-Wetter, zumahl wenn es plötzlich einfällt, und dadurch die Wege allzu sehr verschlimmert werden, so daß ohne die gröste Lebens-Gefahr von einem Orte zum andern nicht wohl zu kommen ist, unter die so genannten Ehehafften gerechnet, wovon zu sehen im VIII. Bande, p. 341.