Zedler:Warum nicht?
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Warum nicht? Lat. Quidni? oder Cur non? Diese Partickelgen gelten in denen Rechten ordentlicher Weise eben so viel als eine ausdrückliche [2427] Bejahung oder Einwilligung. l. 1. §. si quis ita ff. de verb. obl. allwo ausdrücklich gesaget wird, daß auf den Fall, da einer den andern fragte, ob er ihm dieses oder jenes geben wolte? der andere aber antwortete: Warum nicht? dieser alsdenn jenem die verlangte Sache zu leisten schuldig sey. Rudinger in Obs. Pract. Cent. V. Obs. 47.