Zedler:Wechsel-Briefe, (verfallene)
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Wechsel-Briefe, (verfallene) heissen solche Wechsel-Briefe, deren Verfall-Zeit oder Zahl-Tag bereits verstrichen, und die also mit Bestand Rechtens beygetrieben und eincaßiret werden mögen. Siehe Wechsel-Briefe (Verfall-Zeit der).