Beschreibung des Oberamts Ellwangen/Kapitel B 20

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20. Thannhausen,
Gem. II. Kl. mit 1271 kath. Einw. 1. Thannhausen, Pfarrdorf, 619 Einw.; 2. Bergheim, Weiler, 57 Einw.; Bleichroden, Weiler, 61 Einw.; 4. Ellrichsbronn, Weiler, 27 Einw.; 5. Forstweiler, Weiler, mit Kreuthof, Hof, 409 Einw.; 6. Hagenbucherhof, Hof, 9 Einw.; 7. Riepach, Weiler, 60 Einw.; 8. Sederndorf, Weiler, 29 Einw.
Parz. 4 kath. Fil. von Geislingen.

Thannhausen mit seinen schönen großen Bauernhäusern, zum Theil mit hübschem Holzgebälk, liegt im oberen Thal der Sechta, auf der linken Seite des Flüßchens und zieht sich von ihm aus am Abhang hinauf, an dem die große schöne Kirche, im Westen über steilen Untermauern, thront. Die dem Evangelisten Lukas geweihte Kirche ist jetzt ein Bau aus spätgothischer Zeit; als Überbleibsel eines frühgothischen erscheint noch ein schmales Spitzbogenfenster an der Nordseite des Schiffes beim Thurm, – und zwar ist die Kirche das Werk zweier höchst bedeutender Baumeister. An ein zweitheiliges netzgewölbtes Schiff schließt sich ein großer Ostthurm, unten den Chor bildend. An der Südseite des Schiffes eine gewölbte Vorhalle. Die Westseite, hoch über dem Thal auf den Untermauern stehend, ist fast kahl, nur mit einem von innen zugänglichen Wendeltreppenthürmchen; sonst sind überall die Wände durch schöne gefüllte Spitzbogenfenster belebt.

| Der Thurm, aus prächtigen Quadern errichtet, zeigt an der Südseite den fast zerstörten öttingenschen Wappenschild, darunter die Jahreszahl 1479, und daneben trägt der Kopf eines jugendlichen Mannes, wahrscheinlich des Baumeisters, eine Konsole. Der Thurm wird vom dritten Geschoß an achteckig, wird hier oben von hohen Schallfenstern durchbrochen, an 4 Seiten von Strebepfeilern gefaßt und von einem durchbrochenen Steingeländer umgeben; das vierte Geschoß, auch achteckig, ist niedrig und das Zwiebeldach darauf aus dem vorigen Jahrhundert; die Spitze krönt ein prächtiges Schmiedeisenkreuz; im obersten Stockwerk die Jahreszahl 1705.

Das Schiff der Kirche erscheint um 20–30 Jahre jünger; an seiner Südseite ist eingemauert eine ältere gothische Steinbildhauerei, Christus auf dem Regenbogen als Weltrichter mit dem Schwert aus dem Munde, oben in den Ecken Sonne und Mond, unten zwei posaunende Engel und vier Auferstehende. Darunter die Inschrift:

Got wil das weltgericht han.
ir Doten mißen all aufstan.
maister claus haßelman . . .
got genad . . . .

Das Übrige der Inschrift ist leider ganz verwittert.

Das Innere der Kirche überrascht angenehm durch seine eigenartige und wirklich geistvolle Anordnung. Es breiten nämlich im Schiff von zwei die Mitte entlang stehenden Pfeilern die reichen Sterngewölbe mit durchstochenen Rippen sich aus. Im Westen eine tiefe steinerne unten gewölbte Empore, höchst wirksam und originell vorne nicht gerade, sondern in auswärtsgebogener Linie geführt (also in der Mitte vorspringend) und bekrönt mit sehr schönem durchbrochenen und durchstoßenen Steingeländer. Den Chor, in den Verhältnissen hoch und edel, überspannt ein herrliches Sterngewölbe, an dem sich die Rippen nirgends durchstoßen. Die Kirche erinnert bald an den Dinkelsbühler, bald an den Nördlinger Dom; der Thurm könnte von einem Dinkelsbühler Meister, vielleicht dem jungen Eseler, das Langhaus von einem Nördlinger Meister sein.

Im Chor links ein gothisches Sakramenthäuschen mit einem Engel, das Schweißtuch haltend; oben zwei Engelchen mit Kreuz und Säule. Den Hochaltar ziert ein sehr großes und schönes Altarblatt, darstellend Lukas als Maler, oben Maria mit dem Jesuskind, von Engelchen emporgetragen. Trefflich in | Zeichnung und dem milden Schimmer der Farben. Nach der Unterschrift: I. G. Bergmüller ping. Aug. Vind. 1717. – J. G. Bergmüller ward geboren 1688 zu Türkheim in Bayern, † 1765 in Augsburg, er malte die Fresken am Stuttgarter Ständehaus, wozu die Handzeichnungen noch im dortigen Kupferstichkabinet vorhanden sind. Das Thannhauser Altarblatt, das er im 29. Lebensjahr malte, zeigt ihn bereits als einen zur Klarheit und eigener innerer Kraft durchgedrungenen Meister. – Weiter sind bemerkenswerth in der Kirche; im Triumphbogen zwei gothische Holzfiguren, Maria und Johannes (um 1450); an der Nordwand des Schiffes eine goth. Pieta mit ausdrucksvollem Christus. An die Nordseite des Thurmes stößt die gleichfalls gothische Sakristei.

Die Inschriften der 4 Glocken lauten:

1. Aequas sic nos per flammas ars bona restruxit,
Ut per iniquas nos flammas sors mala destruxit.
Wolfgang Neidhart in Augsburg gos mich anno 1620.

2. Gleich wie neulich durch große Brunst wir jämmerlich verdorben, also sein wir durch Kunst und Feuer erneuert worden.

Zu Gottes Lob und Ehr brauch man mich.
Wolf Neidhart zu Augsburg goß mich anno 1620.

3. u. 4. Gegossen von Joseph Probst in Nördlingen im Jahre 1822.

Nordöstlich der Kirche liegt der ansehnliche Pfarrhof, mit dem schönen großen vor etwa hundert Jahren erbauten Pfarrhaus und dem großen mit prächtigen Obstbäumen besetzten ummauerten Pfarrgarten.

Die Unterhaltung von Kirche und Pfarrhaus ruht auf der Stiftung. Der Begräbnisplatz wurde 1838 außerhalb des Ortes angelegt. Kapellen sind in Bergheim und Riepach.

Das Schulhaus wurde vor etwa 140 Jahren, das Rathhaus 1879 erbaut; an der Schule sind zwei Lehrer.

Am Ostende des Orts, an der Sechta, liegt auf einem abgeflachten römischen Burstel das Schloß der Herren von Thannhausen, ein stattliches Steingebäude im Stil des vorigen Jahrhunderts. Über dem Eingang das Wappen der Herren von Thannhausen und die Jahreszahl 1767. Das alte Schloß stand weiter hinten, das jetzige hatte vor sechzig Jahren noch den Wassergraben.

| Gutes Trinkwasser liefern in Th. 70 Pump- und 20 Schöpfbrunnen. In Forstweiler haben die Brunnen schwefligen Beigeschmack. Die Markung ist quellenreich; die bedeutendsten Quellen sind die der Sechta in der Nähe, nordwestlich von Th., die des Klingelbachs im sog. Brommbach, des Erlenbaches im „rothen Berg“, des Ellrichsbaches bei Ellrichsbronn. Acht Weiher bestehen noch, jeder ungefähr 2 Morgen groß; auf Markung Th. giengen 3 Weiher ein, je einer auf Markung Bleichroden und Riepach; jetzt Wiesen, einige weitere sind mit Wald bestockt.

Die Haupterwerbsmittel kommen aus Feldbau und Viehzucht, was beides eifrig betrieben wird; an Getreide wird über den Bedarf erzeugt. Obst geräth ziemlich gut. – Drei Bierbrauereien bestehen.

Die Kirchenpflege besitzt an Kapitalien 24.950 M., und Güter im Werth von 21.235 M.

Im Kobelrock, auf dem Krautgartenwasen, sollen früher Häuser gestanden sein. – Regenbogenschüsselchen fand man schon auf der Markung.

Der von dem althochdeutschen tan = Tannwald und Hausen abzuleitende, früher auch Dhan-, Danhusen, Tanhusen geschriebene Name des Ortes tritt in der Geschichte zuerst auf als Name einer, dereinst unter öttingischer Dienstherrschaft stehenden ritterlichen, noch heutzutage als freiherrlich blühenden Familie[1]. Die ältesten Glieder derselben sind:

? Sigiboto im Jahr 1145 als Verwandter Bischof Burchards von Straßburg für diesen zu Gunsten des St. Georgenaltars in Bamberg thätig (Reg. Boic. 1, 179, woselbst jener Bischof übrigens unrichtig Bruno genannt wird); Siboto im Jahr 1215 Zeuge Kaiser Friedrichs II. zu Eger (Wirt. Urkb. 3, 34); Friedrich im Jahr 1228 als Verkäufer eines Gutes zu Gochsheim (bayr. AG. Schweinfurt) genannt (Reg. Boic. 2,177); Siboto und Leupold im Jahr 1246 Zeugen in einem öttingischen Hausbriefe; Hermann, Kanoniker zu Eichstätt, den 25. Juni 1253 mit dem Bischof Friedrich von Eichstätt auf einem Konzil | zu Mainz (v. Falckenstein, Antiquitates Nordgavienses 1, 149); Albert von Th., der Räuber genannt, den 16. Febr. 1255 Schenker von Eigenleuten an den St. Afraaltar zu Eichstätt aus Anlaß seines Eintritts in den Deutschorden (v. Falckenstein, Codex Dipl. p. 48 Nr. 40); Otto im Jahr 1262 Gemahl der Agnes, Tochter Bertholds von Hoppingen (bayr. AG. Nördlingen; Reg. Boic. 4, 759), im Jahr 1267 zugleich mit seinem Bruder Heinrich, im Jahr 1273 allein Verkäufer eines Gutes, bezw. eines von dem Hause Oettingen zu Lehen gehenden Ackers zu Reimlingen (bayr. AG. Nördlingen; Oett. Mater. 1, 8); Otto 1310, 1323 kaiserlicher Amman zu Nördlingen (Wegelin, Historischer Bericht von der Landvogtei in Schwaben 1, 100; Reg. Boic. 5, 170), desgl. 1319 Beisitzer des öttingischen Landgerichts; Konrad und sein Sohn Otto den 21. März 1323 Verkäufer eines Hofes zu Heuberg (bayr. AG. Öttingen; Zinkernagel, Riesgau 74); 1340 Otto von Th. der Ruhe zu Oberschneidheim; 1340 bis 1356 Otto von Th. zu Benzenzimmern gesessen und 1343 seine Schwester zu Lauchheim (vergl. oben S. 537. 647, sowie auch Reg. Boic. 7, 321); Ulrich gesessen zu Nieder-Schneidheim 1351–1371 (Oetting. Mater. 4, 301). Spätere hauptsächlich im Dienste der Grafen von Oettingen, in der Folge auch der Markgrafen von Brandenburg zu Ansbach auftretende Glieder der Familie sind: Heinrich im Jahr 1360 Hofmeister der Grafen von Oettingen, mehrere Wilhelm, so einer 1431/35 öttingischer Vogt zu Harburg, 1439 42 Hofmeister Graf Johanns von Oettingen, 1443 Pfleger zu Öttingen,? ein anderer erster infulierter Abt zu Ursberg, † 1452, sodann ein dritter 1497 (Oetting. Mater. 4, 40 ff.), 1502 öttingischer Forstmeister zu Thannhausen und Lehensgerichtsassessor, 1508 Landgerichtsassessor, sowie ein noch späterer 1552 Reiterhauptmann und Hofmeister zu Ansbach, 1557–1573 brandenburgischer Amtmann zu Hohen-Trüdingen, 1576 desgl. zu Stauff; ein Ruprecht im Jahr 1529 mit Graf Wolf von Oettingen bei der Belagerung Wiens durch die Türken; Hans Wolf 1597. 1603 brandenburgischer Rath und Amtmann zu Stauff. 1618 Geheimerrath und Kammerrath zu Ansbach; Heinrich Konrad 1646–1658 brandenburgischer Rath und Oberamtmann zu Windsbach (bayr. AG. Heilsbronn); 1673–92 Georg Heinrich, öttingischer Forstmeister zu Thannhausen; Joachim Christian 1692 öttingischer Rath und Oberamtmann zu Samenheim. Am Ende des vorigen Jahrhunderts erscheint 1787 Friedrich Ernst von Th. als Oberstlieutenant des fränkischen Kreises und im laufenden blieben Friedrich Ernst als württembergischer Stabshauptmann 1812 im Krieg gegen Rußland, Anton Max Joseph 1813 als bayrischer Oberlieutenant in der Schlacht bei Hanau. Die derzeitige Familie besteht aus Wilhelm Ernst Freiherr von Thannhausen, Revierförster a. D. zu Thannhausen, und dessen Sohn Hugo, Revierförster zu Ellenberg, nebst des letzteren Kindern.

Heirathen des Geschlechts aus älterer Zeit betreffend wird z. B., 1363 Else von Th. Gem. des Herdegen gen. Metzelin von Munzingen, 1364 Anna von Th. Gem. des Werner Hofer von Hohenstadt, 1394 Katharina von Th. geb. von Emershofen (bayr. AG. Illertissen), 1442 Wilhelm von Th. als Gemahl der Anna Kemnaterin, 1507 Erasmus von Th. desgl. der Kunigunde von Weischenfeld genannt.

Als Begräbnisstätten erscheinen früher die St. Jakobskirche zu Oettingen, Kloster Mönchsroth, Walxheim, in späterer Zeit namentl. Thannhausen selbst.

| Das Wappen der Familie, wie es sich schon seit alter Zeit, nur z. Th. einfacher findet, zeigt in silbernem Feld einen schwarzen Nachen, besteckt mit einem schwarzen Ruder; Helmschmuck: ein geschlossener weißer Adlersflug, an den Spitzen der Schwingen 8 goldene Kugeln, mit dem Bilde des Schildes belegt, Helmdecken schwarz und silbern.

Besitz hatte die Familie namentlich in Thannhausen: das dem Kanton Kocher einverleibte Rittergut mit einem Schlosse, und in dem benachbarten Riehlingsstetten (bayr. AG. Dinkelsbühl). Doch war derselbe nicht durchaus Eigenthum, sondern zum Theil Lehensbesitz. So gingen, soweit urkundlich nachweisbar seit dem Febr. 1683, da Joachim Christoph von und zu Th. als Nachfolger seines Vaters Heinrich Konrad von Graf Wilhelm von Oettingen als Lehensadministrator des Gesammt-Hauses Oettingen damit belehnt wurde, 7 Güter und 1 Haus – zuletzt namentlich 11 Hauser – dahier, sowie ein Gut zu Riehlingstetten von genanntem Hause zu rechtem Mannlehen. Nachdem die letzte Belehnung den 4. Juni 1841 stattgefunden hatte, erfolgte den 5. Mai 1863 die Allodifikation des Lehens um einen Ablösungsschilling von 45 fl. 26 kr. – Sodann kommt bischöflich eichstättischer Lehensbesitz der Familie dahier urkundlich seit dem 1. Oktober 1686 vor, als Bischof Johann Eucharius die Schenkstatt und 3 Güter dahier, welche von Heinrich Konrad von und zu Thannhausen auf seine Söhne Joachim Christoph und Georg Heinrich von Th. vererbt und „etwan“ dem Christoph von Weischenfeld abgekauft worden waren, diesen Gebrüdern zu rechtem Mannlehen verlieh; die letzte eichstättische Belehnung erfolgte von Seiten des Bischofs Ferdinand den 1. März 1804 für die Vettern Philipp Karl Friedrich und Johann Ignaz Friedrich, und nachdem die Lehensherrlichkeit an Bayern übergegangen war, wurde das Lehen im Jahr 1810 gegen eine Allodifikationstaxe von 659 fl. 1 kr. der Familie als Eigenthum überlassen. Weiter wird noch Besitz des Geschlechts bekannt zu Benzenzimmern, Dambach, Kreuthof, Ober- und Unterschneidheim (s. diese) und außerhalb des Oberamts Ellwangen zu Itzlingen (OA. Neresheim, Kirchensatz bis 1326, öttingische Lehen 1386), 1323 zu Heuberg (s. oben), 1396 bis 1418 zu Laufenbürg (bayr. AG. Wassertrüdingen; vergl. auch Stieber, Histor. topogr. Nachr. v. Brandenburg-Onolsbach S. 548).

Außer dem bereits erwähnten und noch weiter zu erwähnenden Eigen- und Lehensbesitz des Ortsadels kommt früh anderweitiger hierselbst vor, so vor allem sonstiger öttingischer: solchen vergabten Graf Ludwig (III.) von Oettingen und seine Gemahlin Adelheid im Jahr 1270 an das Kloster Kirchheim (OA.Beschr. Neresheim S. 387), aber noch den 10. August 1418 theilten Graf Friedrich d. ä. und Ludwig d. j. 2 hiesige Hofstätten und des Betzenschmieds Hofraithe, während die Ehehafte der Schmidstätte, der Wolfgarten und der Zins von der Schmidstätte gemeinschaftlich bleiben sollte, und 6 hiesige Güter, der Rodbach mit Zugehörungen u. s. w., ein Lehen zu Rulenstetten (d. h. Riehlingstetten) erscheinen 1427–1480 als öttingische Lehen von Dinkelsbühler, später Münchner Bürgern. Am 12. Juli 1535 verglichen sich Oettingen und das Domkapitel Augsburg wegen Bestrafung der Frevel. Im Besitz eines sog. fliegenden Feldlehens (d. h. eines kleinen Bauernguts, mit welchem ein Ansitz, d. h. Haus und Stadel nicht nothwendig verbunden ist) von 4 M. Ackers erscheint das deutschordensche (Kommende Nürnberg) Vogteiamt zu Dinkelsbühl in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts. Hans | Wolf von Thannhausen verkaufte im Jahr 1618 Unterthanen und den Hirtenstab dahier, im Jahr 1621 den 27 Nürnberger Morgen haltenden Wald, der Rotheberg genannt, an das Augsburger Domkapitel. Dieser Waldtheil kam nach der Säkularisation des Domkapitels an Bayern, 1810 an Württemberg, welches ihn an Oettingen-Wallerstein verkaufte.

Nach der Grund- und Steuerbeschreibung des domkapitel-augsburgischen Riesamtes Thannhausen vom J. 1734 war Thannhausen ein uraltes Freidorf, welches damals 107 Haushaltungen hatte, von denen jedoch nur 66 der Gemeindsgerechtigkeit sich erfreuten. Diese Haushaltungen gehörten 5 Herrschaften an: dem Domkapitel Augsburg 49 sammt dem Hirtenhaus, den Edeln von Thannhausen 23 ohne ihr Schlössel, der Reichsstadt Dinkelsbühl 5, dem Kloster Kirchheim 8, Oettingen (und zwar Oettingen-Spielberg 12, Wallerstein 1, Mönchsroth-Oettingen 2, Landvogtei 6, mit dem Landvogtsknecht 7) 22. Malefiz, hohe Obrigkeit und große Frevel hatte das öttingische Haus Oettingen hergebracht, es führte auch schon lange her den gemeinschaftlichen Untergang, welches alles die gemeinschaftlich öttingische Landvogtei ausübte. Hinsichtlich der altdomkapitelschen Unterthanen waren die innerhalb Etters vorfallenden Frevel dem domkapitelschen Riesamt und dem gräflichen Landvogteiamt vermöge der Verträge von 1494 und 1535 gemeinschaftlich, bei den 1618 den Herren von Thannhausen abgekauften Unterthanen des Domkapitels hatte dagegen das Landvogteiamt nichts zu beziehen, diese Frevel standen vielmehr dem Domkapitel privative zu. Letzteres hatte ferner den großen Zehnten, das Präsentationsrecht hinsichtlich der Pfarrei, Frühmeß und Kaplanei, den Kirchensatz, die Aufnahme und Abhör der Heiligenrechnungen, wogegen der kleine Blut- und Heuzehnte dem Pfarrer zustund.

Mit Genehmigung des Bischofs Klemens August vom 3. Januar 1778 ermächtigten der Dompropst Johann Nepomuk August Umgelter Freiherr von Deisenhausen, der Domdechant Joseph Anton Freiherr von Westernach, Senior und gesammtes Domkapitel zu Augsburg am 17. Juni d. J. ihren Riesamtmann zu Thannhausen Georg Anton von Pettenkofer, ihre sämmtlichen Unterthanen und Güter des Riesamtes Thannhausen mit der hergebrachten Reichssteuerbarkeit und Kameralgefällen, als Grundzinsen, Küchengefällen und Handlöhnen, Gülten, wie auch alle vogteiliche Jurisdiktion und davon abhängende Einkünfte an Nachsteuern, Strafen, Schutzgeldern, Inventuren – ausgenommen allein die Pfarrei und den Kirchensatz zu Thannhausen, die zu der Pfarrei und der ihr inkorporierten Frühmesse gehörigen Einkünfte, sowie sämmtliche Groß- und Klein-Zehnten des Riesamts – darunter insbesondere die Botmäßigkeit auf den 4 Höfen zu Sonderndorf (d. h. Sederndorf) mit Ausschluß | aller Frohnen mit Hand und Anspann, wovon dieselben von Altersher befreit waren, und vorbehältlich weiterer Handlung über die dermalen im Prozeß begriffene Steuerbarkeit und vogteiliche Jurisdiktion dieser Höfe, die Steuer von den 7 Heiligenlehen zu Sinnbronn (bayr. AG. Dinkelsbühl), sodann die Zinsbarkeit von nachstehenden auswärtigen botmäßig- vogt- und steuerbaren Höfen und Lehengütern: zu Eck 2 deutschordenschen, 3 öttingischen, 1 dinkelsbühlischen, zu Oberroden 1 öttingischen, 3 kloster-kirchheimischen, zu Niederroden 1 ellwangischen, 4 kl.-kirchheimischen, zu Gerau 1 deutschordenschen, 1 öttingischen, 3 ellwangischen, zu Dambach 1 markgräflichen, 1 öttingischen, 2 dinkelbühlischen, 2 kl.-kirchheimischen, zu Stillau 6 deutschordenschen, 4 öttingischen, zu Ober- und Unterbronnen 4 öttingischen, 3 dinkelsbühlischen, zu Weiler 1 ellwangischen, 1 deutschordenschen, zu Hagenbuch 1 dinkelsbühlischen, um die nach einem 20 jährigen Ertrag bestimmte Summe von 39.624 fl. beliebig zu vertauschen und zu verkaufen, doch sollte der Käufer hinsichtlich der Sonderndorfer Güter und der Herbstgefälle auf den nach Thannhausen eingepfarrten Weilern der römisch-katholischen Religion zugethan sein und die Unterthanen ewig bei derselben ungehindert verbleiben. Ein Theil dieser Objekte: 1 Bauernhof, 4 Lehengüter, 1 Wirthshaus, 22 Sölden meistentheils mit 2 Besitzern, das Hirtenhaus, 6 Feldlehen u. s. w. zu Thannhausen, 1 Bauernhof, 1 Lehengut u. s. w. zu Oberroden, 1 Bauernhof, 1 sog. fliegendes Feldlehen zu Riepach, ein Feldlehen u. s. w. zu Riehlingstetten, Bergheim, Oberzell, Ober- und Unter-Schneidheim, die Reichssteuerbarkeit, Folge und Musterung, beständige Steuern und Vogtbarkeit auf diesen Gütern, sonstige Zinsen und Gülten zu Thannhausen, Oberroden, Oberzell, Ober-Schneidheim, Herblingen (bayr. AG. Oettingen), sowie das in Ansehung der Unterthanen zu Thannhausen hergebrachte Kondominat sammt dem jederzeit behaupteten Präsidio vor den übrigen Kondominis gingen noch am gleichen Tage gegen 3/5 des Zehnten zu Frankenhofen (bayr. AG. Dinkelsbühl) im Kapitalwerth von 22.394 fl. und 17.230 fl. baar an das fürstliche und gräfliche Gesammthaus Oettingen über, wozu noch den 20. Sept. 1780 2 Bauernhöfe zu Ober- und Unterbronnen, desgl. zu Eck, 1 Gütlein und 2 Sölden zu Ober- und Unter-Schneidheim, Zinsen und Gefälle an diesen Orten nachfolgten. Pettenkofer aber seinerseits verkaufte „das Gut Sederndorf mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, Jurisdiktionalien, Einkommen und Nutzungen“, wie er es von dem Domkapitel erkauft und bisher innegehabt, sammt den Grundzinsen von den Gütern an den obengenannten 10 Orten (Niederroden ist wohl nur aus Versehen nicht genannt), die Steuer von den Heiligenlehen zu Sinnbronn und den großen Zehnten zu Bühl (bayr. AG. Nördlingen) den 21. April 1783 um 12.000 fl. an den Fürsten Kraft Ernst von Oettingen-Wallerstein.

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Im Anschluß an die bisherige Geschichte des Ortes waren es im J. 1805 nach einem Bericht des Oberamts Ellwangen, das hier die ritterschaftlichen Rechte in Besitz nehmen sollte, den Besitz der bereits erloschenen öttingischen, von den andern inzwischen beerbten Linien übrigens noch unter dem Namen dieser selbst aufführt, noch 6 Herrschaften: 1. Oettingen-Oettingen, 2. Oettingen-Wallerstein, 3. die gesammtfürstlichen Häuser | Oettingen-Oettingen, Oettingen-Wallerstein, Oettingen-Spielberg und Baldern, 4. das ehemalige Kloster Kirchheim, nun Oettingen-Wallerstein, 5. die Reichsstadt Dinkelsbühl, bezw. später Preußen, nun aber Oettingen-Spielberg, 6. die ritterschaftliche Familie der Freiherren von Thannhausen, an deren beide Linien, Ignaz und Friedrich von Th. dieser Besitz zu gleichen Theilen getheilt war. Die hohe Obrigkeit übte der gemeinschaftliche von den fürstlichen Häusern aufgestellte Landvogt zu Utzwingen (Utzmemmingen) über den ganzen Ort, die Gemeindsherrlichkeit sämmtliche Herrschaften insgesammt, doch führte die Landvogtei, Kloster Kirchheim (nun Wallerstein), und Oettingen das Präsidium, den Hirtenstab die gemeinschaftliche Landvogtei ausschließlich. Das Patronatrecht und den Kirchensatz behauptete Bayern an Stelle des ehemaligen Augsburger Domkapitels. Freiherrliche Unterthanen waren es 26, bezw. 113 Seelen. Die hohe Jurisdiktion jener gemeinschaftlichen Landvogtei erstreckte sich hinsichtlich des ganzen Ortes nur auf den Blutbann und die Ortspolizei über die ritterschaftlichen Besitzungen; Steuern, das jus armorum et sequelae und andere landeshoheitliche Ausflüsse sollten der Ritterschaft ungekränkt bleiben. Die vogteiliche Gerichtsbarkeit übten die Herrn von Thannhausen über ihre eigenen Besitzungen aus, hatten aber keine Beamten, Schultheißen und Bürgermeister. Dieselben besaßen außerdem noch 2 Unterthanen zu Riehlingstetten.

Den 17. März 1620 brannten hier über 100 Firste mit dem Kirchthurm ab.

Im J. 1728 wurde hier ein Bergwerk entdeckt, welches Schwefel und Vitriol lieferte, allein bereits nach einigen Jahren wieder in Abgang kam.

Dahier wurde den 20. Mai 1822 geboren Dominikus Mettenleitner, † 2. Mai 1868 als Vikar am Kollegiatstift zur alten Kapelle in Regensburg; „ein als Jugendschriftsteller geachteter, auf dem Gebiete der Tonkunst rühmlichst bekannter Biedermann“, als dessen hervorragendste Werke die Musikgeschichte Regensburgs 1866, die der Oberpfalz 1867, sodann „Musika, Archiv für Wissenschaft, Geschichte, Ästhetik und Literatur der heiligen und profanen Tonkunst in zwanglosen Heften“ 1. 2. (1866) zu nennen sind (Kehrein, Lexikon 1, 261, 262. Allgemeine deutsche Biographie 21, 526).

In kirchlicher Beziehung präsentierte zur hiesigen Pfarrkirche, deren Patronat ihm infolge des Tods seines Oheims | Graf Konrads von Oettingen zustund, Graf Ludwig d. J. von Oettingen am 6. Dez. 1328 dem Bischof Friedrich von Augsburg den Heinrich von Haydeck; auf Bitte desselben und seines Bruders Graf Friedrichs verband genannter Bischof dieses Patronatrecht am 22. September 1330 auf alle Zeit mit zwei Hofstätten zu Oberdorf bei Bopfingen (OA. Neresheim), letztere verkauften beide Brüder am 18. Dez. d. J. mit Einschluß des Kirchensatzes um 1078 Pfd. Hllr. an Propst, Dekan und Kapitel zu Augsburg, wobei sie sich nur die seitherige Nutzung von den in den hiesigen Widemhof gehörigen Hölzern vorbehielten; am 28. d. M. verzichtete der Pfarr-Rektor Heinrich von Haydeck auf seine bisherige Pfründe und am folgenden Tage inkorporierte der Bischof auf die Bitte des Kapitels demselben die Kirche, was der päpstliche Kardinallegat Pileus am 7. August 1379 genehmigte (Monum. Boica 33 I, 520. 546. 548. 551. 552. Reg. Boic. 6. 275. 345. 350. 351; 10. 37). – Als weitere Geistliche werden hierselbst genannt: 1343 Albrecht, 1367 Rüdiger, 1422 Johannes Haym von Dinkelsbühl. – Vom Domkapitel Augsburg gieng das Patronat nach dessen Säkularisation an die Krone zuerst Bayern, dann Württemberg über, im J. 1858 trat bischöfliche Kollatur an dessen Stelle. – Bis 1813 gehörten zur hiesigen Kirche noch Dambach, Niederroden, Oberzell, Freihof, bis 1821 Weiler an der Eck (sämmtlich Gem. Stödtlen), dagegen kamen neu hinzu 1812 Bergheim; 1818 Riepach. – Eine Frühmesse dahier wurde von der Bürgerschaft, da der Pfarrbezirk so groß war, wie es scheint, nach der Mitte des 14. Jahrhunderts gegründet, den 10. März 1362 eignete ihr Schwigger von Mindelberg einen Hof zu Diefenried und den 24. April 1367 bestätigte sie Bischof Walther von Augsburg unter Vorbehalt des Verleihungsrechts der Kaplanei für sein Kapitel. Ihr späteres Schicksal ist nicht bekannt, wohl aber wird das Haus der St. Margarethenkaplanei im J. 1589 als in ein Pfarrlehen verwandelt genannt.

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Bergheim, Weiler mit Kapelle, 3 km östlich von Th. auf der Höhe gelegen, mit schöner Aussicht, besonders nordwärts über den „Sand“, das ist das weite bayrische Keuperland – zu Füßen gegen Nordosten der große öttinger Forst und dahinter die hier großartig erscheinenden langen Kalkfelsenrücken des einsamen Hesselberges. Mit seinen edlen kantigen Formen und dem bläulichen Schein, der über die weite walddunkle Landschaft | von ihm ausgeht, streckt er sich hin als wie eine verklärte Gestalt, das Gemüth traumhaft befangend. Einen km nordwestlich von Bergheim liegt an der württembergischen Grenze, der Masse nach schon auf bayrischem Boden, noch wohlerhalten im sog. Schanzwald eine große römische Doppelschanze, und zwar läuft die Grenze nicht auf dem Westwall hin, wie oben S. 345 steht, sondern auf dem Ostwall. Dabei östlich die Burgäcker.

Bergheim, früher Berckan, auch Berchan, Barken geschrieben, ist schwerlich das Berchtheim, welches der Vogt Konrad nach dem Ellwanger Nekrolog aus dem 12. und 13. Jahrhundert an dieses Kloster vergabte (Württ. Vierteljh. 1, 208); dagegen erscheint der große und der Heuzehnte dahier nach der Mitte des 14. Jahrhunderts als ein Lehen des Hochstifts Augsburg, und nachdem Truchseß Erkinger von Wilburgstetten (bayr. AG. Dinkelsbühl) denselben am 24. Februar 1363 um 200 fl. an den Dinkelsbühler Bürger Fritz Döner verkauft hatte, wurde letzterer den 16. März d. J. von Bischof Marquard damit belehnt, Thoman Döner noch den 17. April 1419 und 3. Juni 1425 von den Bischöfen Anselm und Peter, das erstemal dazu mit einem Hof und 5 Gütern daselbst. Weiterhin kam ein hiesiger Hof im Jahr 1431 als Zugehör des Schlosses Wilburgstetten durch brandenburgische Vermittlung an die Stadt Dinkelsbühl (S. 724), war das Spital Dinkelsbühl im Jahr 1440 hier gültberechtigt und wurde ein hiesiger Hof zur einen Hälfte den 26. März 1538 von dem Hof- und Landgerichtsprokurator zu Bamberg Kaspar Hoffmann und dessen Ehefrau Kunigunde, Tochter Wolf Wernitzers, um 150 fl., zur anderen den 8. Juni 1545 von Wilhelm Wernitzer um 168 fl. an das Reiche Almosen zu Dinkelsbühl verkauft. Eine Holzmark dahier kam im Jahr 1495 in den Besitz der Deutschordenskommende Nürnberg (s. unten Königsrother Mühle), der Weiler selbst aber befand sich im Jahr 1538 unter öttingischer Herrschaft und gehörte auch in der Folge zum öttingen-spielbergischen Amte Mönchsroth (vergl. auch oben S. 731. 734. 748).

Bleichroden, Weiler, nicht ganz 2 km südwestlich von Th., auf der rechten Seite des Schlierbachs.

Bleichroden wurde früher (im Gegensatz zu Niederroden Gem. Stödtlen) Oberroden genannt. So erscheint es schon in dem Stiftungsbriefe des Klosters Kirchheim vom 30. Septbr. 1270 (vergl. S. 737) und dieses Kloster erwarb auch im Jahr 1348 | von Ulrich von Bopfingen den sog. Schlumpenbrühl bei Oberroden, während Ulrich von Linth, Konrad von Enhofen und Wernher Hofer mit ihren Hausfrauen den 22. Juli 1364 2 Tagwerk Wiesmad und einen Morgen Ackers dahier an Konrad Berthold zu Thannhausen gesessen um 50 Pfd. Hllr. verkauften. Zuletzt war es z. Th. kloster-kirchheimisch, z. Th. öttingen-spielbergisch und stund unter öttingen-spielbergischer hoher Obrigkeit. Übrigens dürfte es nach dem oben genannten Kirchheimer Stiftungsbrief noch ein drittes Roden in der Gegend gegeben haben, auf das es auch zu beziehen sein wird, wenn Berthold von Thannhausen im Jahr 1343 vier Bete Ackers „da man von Roden hereingeht“ erkaufte. (S. auch S. 748.)

Ellrichsbronn, Weiler, fast 5 km südöstlich von Th. auf der Höhe bei den großen Wäldern des Hundsrücken gelegen, nach Geislingen schulpflichtig.

Der Name Ellrichsbronn dürfte vielleicht von einem Eigennamen Alrich oder dergl. abzuleiten sein.

Wie es scheint, ist es auf diesen Ort zu beziehen, wenn Graf Ludwig von Oettingen der ältere mit Einwilligung seines Bruders Gr. Konrads Chorherrn zu Eichstätt am 15. Febr. 1323 den Hof zu Elrsprunne, den der Saum (Sam) baute und in dessen Gemeinschaft der Kirchensatz der Pfarrei zu Halspach (bayr. AG. Dinkelsbühl) gehörte, um 700 Pfd. Hllr. an die Deutschordenskommende zu Ellingen (bayr. BA. Weissenburg) verkaufte, Bischof Friedrich von Augsburg am 7. Juni d. J. als Ordinarius den Verkauf dieses Hofes Elersbrunnen mit aller Zugehör und dem Patronat der Pfarrkirche zu Halspach genehmigte und die genannte Kommende den 28. Februar 1340 denselben Hof zu Alrichsprunnen mit aller Zugehör und dem erwähnten Kirchensatze um 800 Pfd. Hllr. wieder an die Kommende zu Donauwörth verkaufte (Steichele a. a. O. 3, 409). In der Folge ist freilich von hiesigem Besitze der letztgenannten Kommende nichts mehr bekannt und noch sicherer wird eine in einer kl. zimmerischen Urkunde vom Jahr 1335 genannte Hube zu Alrisbrunne hieher zu beziehen sein. Weiter verkaufte Sixt Zötz aus Aufkirchen (bayr. AG. Wassertrüdingen) am 2. Febr. 1495 einen Hof zu „Elrichsprun bei Rauchstetten“ (Raustetten bayr. AG. Oettingen) um 208 fl. 8 Schill. an das Kapitel Ellwangen, welches im Jahr 1733 2 Bauern – Oettingen-Spielberg 1 Halbbauern – hier besaß. Jene kamen im Jahr | 1802, letzterer erst im Jahr 1810 über Bayern unter württembergische Landeshoheit. – Strittiger Trieb und Tratt zwischen Ellrichsbronn und Raustetten wurde den 30. Juli 1567 verglichen.

Forstweiler, großer Weiler, mit Kreuthof, Hof, nördlich von dem zur Sechta gehenden Klingelbach, östlich von Th. gelegen, fast damit verbunden, früher Fuchsschwanz genannt; besitzt ein eigenes 1843 erbautes Schulhaus, mit einem Lehrer. Neben dem Feldbau leben die Leute hier vielfach von Gewerben und Arbeiten im Wald.

Forstweiler und Neu- oder Hinter-Weiler, auch Groß- und Klein-Forstweiler genannt, sind gegen Ende des 17. und Anfangs des 18. Jahrhunderts durch den Grafen Albrecht Ernst II. von Oettingen-Oettingen angelegte Kolonien. Wie noch heutzutage die Namen Dicenta, Forell (früher Forelli), Wille (früher Willi) beweisen, waren die Ansiedler vorzugsweise fremden Ursprungs. Sie hatten besondere Privilegien, durften ohne zunftmäßige Einordnung nach Belieben Handwerke betreiben, hatten auch das ausschließliche Recht, in den herrschaftlichen Waldungen als Holzmacher zu arbeiten. Der früher gebräuchliche, heutzutage aber verpönte Name „Fuchsschwanz“ soll von der Fuchswiese herrühren, auf welcher die ersten Häuser entstanden. Nach dem Tode des genannten Fürsten, mit welchem die öttingische Linie erlosch, im J. 1731 kamen diese Unterthanen an das Haus Oettingen-Wallerstein, wurden von diesem 1765 an Oettingen-Baldern abgetreten und nach dem Erlöschen dieser Linie des Hauses im J. 1798 wieder wallersteinisch.

Kreuthof, ursprünglich ein öttingisches Jägerhaus, ist das in der Topographia Ellvacensis von 1733 unter der Rubrik „öttingische Grafschaft Hohenbaldern“ unmittelbar vor Riepach aufgeführte Freigut Kreithof, dessen Bewohnern dieselben Rechte wie denjenigen von Forst- und Neu-Weiler zustanden.

Hagenbucher Hof, Hof, 21/2 km nordwestlich von Th. auf der Höhe gelegen.

Ein Michel von Hagenbach wird im J. 1499 aus Anlaß eines Streits mit einem Sederndorfer als dinkelsbühlischer Schirmverwandter bezeichnet und auch in der Folge hatte die Stadt Dinkelsbühl die Grundherrschaft mit niederer Gerichtsbarkeit und Polizei, während die hohe Jurisdiktion den Häusern Oettingen (Landvogtei Uzwingen) gemeinschaftlich zustund. Doch war auch ein kloster-kirchheimisches (1802 wallersteinisches) Grundstück | hier und früher augsburgische Gefälle erwarb Wallerstein im J. 1783 (s. S. 748).

Riepach, Weiler mit Kapelle, 4 km westsüdwestlich von Th. auf der Höhe, an der Straße von Walxheim nach Stödtlen gelegen.

Riepach, auch Rieppach, Riettpach geschrieben, war wohl schon in früher Zeit in verschiedenem Besitz, wenngleich der Ursprung desselben sich meistens nicht nachweisen läßt. Den 10. März 1412 verkaufte Elsbeth Reffträgerin aus Dinkelsbühl gegen 8 fl. Leibgedingsgeld ein Gütlein dahier an Abt Siefried von Ellwangen und den 10. Juni 1471 trug Georg Adelmann einen hiesigen Hof mit dem Hirtenamt dem Propst Albrecht zu Lehen auf, womit auch noch Jörg Adelmann der Jüngere zu Rechenberg (OA. Crailsheim) als Träger seiner darauf verwiesenen Gattin Katharina von Seckendorf den 15. Juli 1506 von diesem Propst belehnt wurde, ohne Zweifel der Besitz, welcher im J. 1543 ans Stift Ellwangen verkauft wurde (S. 658). Im J. 1466 gehörte ein Hof zur Pfandschaft Baldern (S. 625). Den 21. Okt. 1517 erwarb die Bruderschaft der Kapläne zu Dinkelsbühl ein Haus, Hofraithe, Stadel u. s. w. dahier nebst Äckern, Wiesmad und Holz um 60 fl. rh. von Jerg Kreutmaier von hier. In der Folge war Riepach nach dem domkapitel-augsburgischen Lagerbuch von 1734 ein Weiler von 9 Haushaltungen (von denen jedoch nur 7 Gemeindsrechte oder Nutzungen hatten) mit dem Hirtenhaus; von den Unterthanen waren 1 domkapitelisch (zufolge der Topographia Ellvacensis von 1733 1 Bauer), 2 kapitel-ellwangisch (zufolge derselben 2 Bauern und richtiger: OA. Röthlen), 3 öttingen-balderisch (dgl. nur 1 Löhner, 1 Söldner), 2 dinkelsbühlisch (dgl. 1 Bauer, 1 Löhner), 1 bopfingisch (dgl. 1 Bauer). Die hohe Obrigkeit war zwischen Ellwangen und Oettingen gemeinschaftlich, die Landsherrschaft strittig, das Gemeindegericht prätendirte Ellwangen, das auch den Hirtenstab hatte, der große und der Heuzehnte war deutschordensch (nach Schneidheim), der kleine, Blut- und Obstzehnte stund dem Pfarrer von Thannhausen, wohin Riepach eingepfarrt war (vergl. jedoch auch Unter-Schneidheim) zu. Den 25. Aug. 1749 vertauschte Oettingen-Baldern 2 hiesige (wohl alle seine) Unterthanen mit ihrem Hof beziehungsweise Erbsöldhäuslein an das Stift Ellwangen. (s. auch S. 748).

Ein Klein-Rietpach wird im J. 1367 genannt.

| Sederndorf, Weiler, 21/2 km nordwestlich von Th., nahe, südwestlich vom Hagenbucher Hof, auf der Höhe am Beginn der nordwärts ziehenden Klingenbrunnenschlucht gelegen.

Ein Oberhans von Sederßdorf wird im J. 1499 als dem Grafen Joachim von Oettingen schirmverwandt, jedoch hinter dem Augsburger Kapitel seßhaft, genannt. Nach der Grund- und Steuerbeschreibung des domkapitel-augsburgischen Riesamtes von 1734 war der Ort ein ausschließlich domkapitelscher Weiler, welcher 4 Bauhöfe und Haushaltungen zählte. Das Domkapitel hatte die vogteiliche Jurisdiktion innerhalb Etters, die hohe Obrigkeit stund der gräflich öttingischen gemeinschaftlichen Landvogtei zu, Schirmgeld im Betrag von 1 fl. 23 kr. war zum öttingen-spielbergischen Oberamt zu entrichten, den großen, Flachs- und Blutzehnten bezog der Pfarrer von Thannhausen. Im J. 1783 jedoch erwarb Oettingen-Wallerstein den Weiler (s. S. 748).


  1. Zum Theil nach einer von Herrn Revierförster Freiherrn Hugo von Thannhausen in Ellenberg gef. mitgetheilten Familienchronik. Vergl. auch: Das Ries, hgg. v. Weng und Guth, Heft 8 S. 23 ff., und Fr. Cast, Adelsbuch des Kgr. Württemberg S. 350–352. Freilich läßt sich nicht verkennen, daß die eine oder die andere dieser Personen auf Thannhausen (bayr. AG. Gunzenhausen) zu beziehen sein könnte, welch’ letzterer Ort insbesondere zum Bisthum Eichstätt schon wegen der Lage in näherem Verhältnis gestanden haben wird, oder auch wie der unten zu nennende Abt Wilhelm auf Thannhausen im bayr. AG. Krumbach, zu welchem auch Ursberg selbst gehört.
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