Beschreibung des Oberamts Rottenburg/Kapitel B 10

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
« Kapitel B 9 Beschreibung des Oberamts Rottenburg Kapitel B 11 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
10. Hirrlingen,
in ältern Urkunden auch Hürningen, Hurningen, Hirningen, Hirnlingen und Hierlingen benannt, ein kath. Pfarrdorf, mit 1324 Einw., 21/4 St. von Rottenburg, in einer angenehmen Ebene, nahe an der Gränze gegen das Fürstenthum Hohenzollern-Hechingen, und gegen die Sigmaringische Herrschaft Haigerloch. Es befinden sich wenige gute Häuser daselbst, und das im J. 1500 von den Gutsbesitzern | von Ow erbaute Schloß wird jetzt als Rathhaus benutzt [1]. Ein längst bestandenes Badhaus, dessen Quelle jedoch keine beträchtlichen Mineraltheile, nach dem Geschmack zu urtheilen, enthält, wird von Landleuten auch jetzt noch zuweilen benutzt. Der Ort ist nach und nach in seinem Wohlstande sehr gesunken, und es wäre zu wünschen, daß bey dem neuen Erwerb der grundherrlichen Gefälle und beträchtlicher Güter für die Gemeinde, durch Ankauf des alten Herrschaftsgutes Hirrlingen, die Gemeinde immer verständige, kräftige Gemeinde-Vorsteher erhalten möchte, welche durch redliche und strenge Aufsicht, Beförderung der Häuslichkeit u. s. w. dem sich weiter verbreitenden Verderben vorbeugen.

Den Großzehnten bezieht von dem größten Theil der Markung, als Grundherr, die Gemeinde zu 3/4, die Pfarrey 1/4. Einen kleinen Distrikt bezehntet der Staat (früher die Commende Hemmendorf), die Pfarrey Bietenhausen und die Kirchenpflege zu Hirrlingen. Zehentfrey sind 1051/2 M. und 11 M. Wiesen, auch ist der Klee in der Brach zehentfrey. Den Klein- und Heuzehnten bezieht die Gemeinde.

Geschichte. Zum Grund gelegt ist dabey vorzüglich die Druckschrift: „Bewährte gerechtsame der Herrn Grafen von Attems auf ihren Rittergütern Hirrlingen und Bieringen, 1768.“

Im zwölften Jahrhundert kommt unter den Gutthätern des Klosters Hirschau ein Cuno von Hurningen (ob von unserem Hurningen?) und seine Gemahlin Utta vor. Gewisser ist, daß schon im Beginn des dreizehnten Jahrhunderts die alte und reichbegüterte adeliche Familie von Ow im Besitz des Ritterguts und der Burg zu Hirrlingen war. Im J. 1275 kommt schon Heinrich von Ow, zu Hirrlingen gesessen, vor, und 1286 wird der nämliche Heinrich von | Ow zu Hurningen Bürge für Heinrich von Halvingen; 1419 verkaufte Wolf von Ow, „Hürrlingen die Burg und das Dorf mit Gerichten, Zwingen, Bännen, Höfen etc.“ an seines Bruders, Merklins von Ow, Söhne Hans und Conrad von Ow. Nebst dem freyritterlichen Gut war aber auch Einiges Lehen an die Herrschaft Hohenberg, namentlich die Vischenz in der Starzel. Dadurch entstanden vielfache Streitigkeiten, und Östreich, nachmals im Besitz der Grafschaft Hohenberg, bekam Veranlassung, Rechte in der sonst freyen reichsritterschaftlichen Herrschaft in Anspruch zu nehmen. Zuerst ergaben sich Streitigkeiten wegen der hochgerichtlichen und malefizischen Obrigkeit, welche 1674 unter Kaiser Ferdinand dahin verglichen worden, daß Verbrechen des Mords, des Brands, des Raubs und der Diebstähle über 10 Gulden angeklagt, den Hohenbergischen Amtleuten zur Aburtheilung sollten ausgefolgt werden. Später wurde die niedere Gerichtsbarkeit als ein östreichisches Lehen behauptet, wogegen von Seiten der Ritterschaft erhebliche Einwendungen gemacht wurden. Als daher im J. 1709 Marquart Alexander von Ow, der letzte männliche Stamm der Hirrlingischen Linie, mit Tod abging, und nur eine Tochter, vermählt an Ferdinand Anton, Grafen von Attems, hinterließ, so erklärte Östreich die Lehen als erloschen, die Reichsritterschaft des Cantons am Neckar und Schwarzwald administrirte die übrigen Theile der Herrschaft wegen übermäßiger Schulden bis 1723, in welchem Jahr dieser Haupttheil an den braunschweigischen Generalmajor von Clengel um 80.000 fl. verkauft wurde, indessen Graf Ferdinand von Attems seine Ansprüche auf die Lehen von Hirrlingen fortsetzte, und solche auch endlich durch Vergleich 1731 erhielt. Bey der am 15. Sept. 1732 erfolgten Einsetzung des neuen Vasallen, Grafen von Attems, ließ zwar die Reichsritterschaft und der Besitzer, General von Clengel, protestiren, allein die Verdrüßlichkeiten mit Östreich entleideten das Gut dem General von Clengel so sehr, daß er die Herrschaft 1736 um 84.000 fl. an Würtemberg verkaufte, und dieses behauptete | die frühere hohe und niedere Gerichtsbarkeit 1737 selbst mit gewaffneter Hand. Da die Attemsische Familie in Besitz der Lehen von Östreich blieb, und Würtemberg die Besitzung auch nicht sehr entsprach, so vertauschte 1749 dieses solche an Christian August von Attems gegen dessen Herrschaft Sterneck [2], wobey Hirrlingen zu 90.000 fl. angeschlagen wurde. Die Grafen von Attems verkauften wegen fortwährenden Streitigkeiten mit Östreich die Herrschaft Hirrlingen 1790 um 185.000 fl. an den Herrn von Wächter, königl. dänischen Gesandten am würt. Hofe, von dem es der Krone Dänemark, von dieser 1810 Sr. Hoheit dem Herrn Herzog Wilhelm von Würtemberg überlassen, von diesem aber an die Gemeinde Hirrlingen um 153.000 fl. 1821 mit allen darauf haftenden Rechten verkauft wurde. Es besteht in Hirrlingen auch eine Spitalstiftung, aus welcher den Armen Unterstützung gereicht wird. Die Pfarrkirche ist ein neueres Gebäude, doch dürfte der Eingang am Thurm, seiner Bauart nach, schon aus sehr alter Zeit seyn[3]; auch befinden sich in der Kirche mehrere alte Grabmäler, als: Vollmar von Brandeck, zu Sterneck † 1549, und seine Gemahlin Barbara, Truchsessin von Buchishausen, † 1568; Georg von Ow, † 1575; Hans Ulrich von Späth zu Zwiefalten, Ehstetten und Glatt, † 1612; Adam von Ow, † 1630; Philipp von Ow, † 1632; Veronika von Ow, geb. Rechberg, † 1653; Alexander von Ow, † 1661; Johann Friedrich von Ow, † 1669; Vollmar von Ow, † 1683. Die Pfarrey ist eine der ältesten in der Umgegend; in einer Urkunde über die Jahrtagsstiftung auf dem Wurmlinger Berg kommt schon 1348 C. Rektor der Kirche zu Hürningen vor. Der Gutsbesitzer hatte von jeher den Kirchensatz und das Patronatrecht, welches die Gemeinde mit erkauft hat; in wie ferne sie solches bey dem nächsten Falle auszuüben | hat, hängt von gesetzlichen Bestimmungen ab. Die Baulast der Kirche liegt, wie gewöhnlich, auf der Kirchenpflege, unter subsidiarischer Beyhülfe der Zehntberechtigten, die des Pfarrhauses auf der Gemeinde, als Grundherrn. Nebst der Pfarrey waren hier eine Frühmeßerey und 2 Kaplaneyen; von diesen wurde die zum h. Lorenz 1735 mit der Pfarrey vereinigt, die zur h. Jungfrau Maria 1794 zur Lokalkaplaney zu Frommenhausen verwendet. Die Frühmeßerey besteht noch. 1402 hat das Kloster Rohrhalden den Stöffelinhof zu Weittingen an eine ewige Messe zu Hürlingen verkauft. Auch war früher hier ein Nonnenklösterlein vom Orden des h. Dominicus, welches 1781 aufgehoben wurde [4].



  1. Das Schloß ist groß und mit Thürmen versehen. An demselben befindet sich die Inschrift in Stein: „1557 hat der Edel und Fest Georg von Ow zu Hirlingen den ersten Stein an diesem Bau gelegt, und 1558 vollendet.“ Vermuthlich war dies nur ein Theil des Schlosses. A. d. H.
  2. Sie war früher ebenfalls im Besitze der von Ow. A. d. H.
  3. Die Kirche wurde 1773 gebaut. In dieselbe war auch Frommenhausen eingepfarrt. A. d. H.
  4. Der Ort hat eine Ziegelhütte, eine Mahl-, 1 Öl- und 2 Gypsmühlen. Die Mühlen liegen 1/4 St. von dem Orte, an der Starzel, und bilden hier mit ihrer Umgebung von einigen Morgen eine von Sigmaringischem Gebiete umgebene kleine Insel. Sie ist Privateigenthum, der Ort aber in dieselbe gebannt. A. d. H.
« [[Beschreibung des Oberamts Rottenburg/|]] Beschreibung des Oberamts Rottenburg Kapitel B 11 »
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).