Zum Inhalt springen

Deutsch-Samoa

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
<<< >>>
Autor:
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Deutsch-Samoa
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 26, S. 835
Herausgeber: Adolf Kröner
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1899
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger G. m. b. H. in Leipzig
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Leipzig
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung: Samoa wird durch den Samoa-Vertrag zwischen den Kolonialmächten Deutschland und USA aufgeteilt
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite

[835] Deutsch-Samoa. Seit zwanzig Jahren bildeten die Samoainseln den Gegenstand fortwährender Streitigkeiten zwischen den Großmächten Deutschland, England und den Vereinigten Staaten von Amerika. Diese gaben wiederholt Anlaß zu Kämpfen zwischen den Häuptlingen, die bald von dieser, bald von jener Macht bevorzugt wurden. Durch eigenmächtiges Vorgehen englischer und amerikanischer Beamten haben sich zuletzt die Verhältnisse derart zugespitzt, daß die Wahrung deutscher Rechte auf Samoa von der deutschen Regierung als Ehrensache betrachtet werden mußte. Nun ist es der deutschen Diplomatie gelungen, die Samoafrage in einer völlig befriedigenden Weise zu lösen. Vorbehaltlich der wohl nicht zu bezweifelnden Zustimmung der Vereinigten Staaten, wurde zwischen Deutschland und England ein Vertrag abgeschlossen, der geeignet ist, den Samoawirren für immer ein Ende zu bereiten. Nach demselben verzichtet England auf jedes Anrecht auf die Samoainseln, die zwischen Deutschland und Amerika geteilt werden, und zwar derart, daß die Inseln Upolu und Savaii, sowie die anliegenden kleinen Inseln als freies Eigentum an Deutschland übergehen, während die Insel Tutuila mit ihren Nebeninseln den Amerikanern zufällt. Deutschland ist somit in den Besitz des größten und wichtigsten Teils der Samoainseln gelangt. Ihr Kulturmittelpunkt ist ja seit langem die Insel Upolu mit dem Hauptort Apia. Sie weist die stärkste Bevölkerung auf, etwa 16 000 christliche Einwohner, darunter etwa 300 Europäer, und sie ist mit etwa 880 qkm Flächenraum die zweitgrößte des Archipels, zweifellos auch die fruchtbarste. Savaii, westlich von Upolu gelegen, ist die größte der Samoainseln, mit ihren Nebeninseln umfaßt sie 1707 qkm, auf denen etwa 13 000 Menschen wohnen, sie hat aber keinen Hafen, sondern nur einen Ankerplatz, Mataatu an der Nordküste. Was von Samoa in amerikanischen Besitz gelangt, ist räumlich nicht groß. Die Insel Tutuila umfaßt nur 139 qkm, und ihre Einwohnerzahl wird auf höchstens 4000 geschätzt; noch kleiner ist die Tutuila benachbarte östlichste Insel der Samoagruppe Manua oder Tau mit nur 58 qkm Umfang. Allerdings besitzt Tutuila in Pago-Pago einen vortrefflichen Hafen.

Karte der Samoainseln.

Deutsche Händler und deutsche Pflanzer waren es, die auf Samoa als Pioniere der Kultur auftraten. Es unterliegt nunmehr keinem Zweifel, daß unter dem ungeschmälerten Schutze der deutschen Flagge für die paradiesischen Eilande eine neue glücklichere Aera anbrechen wird. Die Eifersüchteleien der Häuptlinge und die inneren Wirren und Kriege werden sicher aufhören und Handel und Plantagen einen kräftigen Aufschwung erleben.

Was Deutschland für den Verzicht auf Samoa England geboten hat, schädigt die deutschen Interessen in der Südsee keineswegs. Deutschland verzichtet auf alle Ansprüche auf die Tongainseln und auf Savage-Island, die südwestlich und südlich von Samoa liegen, aber dort wiegen englische Interessen vor; ferner tritt Deutschland von den in seinem Besitze befindlichen Salomoninseln Choiseul und Isabella an England ab, aber diese Eilande haben sich für uns als ziemlich wertlos erwiesen. Das Recht, dort Arbeiter zu werben, bleibt übrigens den Deutschen gesichert.