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RE:Valerius 252

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Messalla, M., Sohn des M. Nr.251 um 190 v. Chr.
Band VIII A,1 (1955) S. 126127
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252) Sohn des M. Nr. 251 (M. f. M.’ n. Fasti Cap. Μᾶρκος Οὐαλάριος Μάρκου Syll.³ 601), bekleidete wahrscheinlich die curulische Aedilität 559 = 195 unter dem Consulat seines Gentilen L. Flaccus (Nr. l73) mit L. Scipio, dem später Asiagenus genannten, mit dem er 561=193 Praetor war (Liv. XXXIV 54, 2). Denn nachdem der unmittelbare Aufstieg von der Aedilität zur Praetur schon fast zur Regel geworden war, wurde er zwar 558 = 196 offenbar durch die Forderung eines Intervalls eingeschränkt, aber dieses Intervall zunächst auch noch so kurz wie möglich bemessen (s. Mommsen St.-R. I 532f.). So waren von den vier plebeischen Praetoren des J. 561 = 193 nicht weniger als drei im J. 558 = 196 Aedilen gewesen, davon einer curulischer (Liv. XXXIII 42, 8ff.). Für 559 = 195 fehlt die Aedilenliste, aber in sie dürfen [127] unbedenklich die drei anderen Praetoren von 561 = 193 eingesetzt werden, weil in dem Varronisch ungeraden Jahre die Curulaedilen Patricier gewesen sein müssen, weil für L. Scipio die Bekleidung des Amtes bezeugt ist, und weil für ihn kein anderes Amtsjahr möglich ist (o. Bd. IV S. 1471), woraus dann weiter folgt, daß sein Kollege in diesem eben auch bereits V. gewesen ist, während der vierte plebeische Praetor von 561 = 193, L. Porcius Licinus, der eine der zwei plebeischen Ädilen desselben Jahres 559 = 195 gewesen ist, was wiederum mit der gleichzeitigen Führung des Consulats durch seinen in die Nobilität eindringenden Verwandten M. Porcius Cato in bestem Einklang steht. Als Praetor hatte V. die Rechtsprechung inter cives et peregrinos (Liv. XXXIV 55, 6) und richtete an das ionische Teos das dort erhaltene Schreiben, worin Rom der Stadt und ihrem Gebiet die von der Gesandtschaft des Königs Antiochos III. erbetene Asylie bewilligte (Syll.³ 601. s. o. Bd. V A S. 540, 4. 548, 12. 550, 19ff.). Eine Bewerbung um das Consulat war für V. in den nächsten Jahren gegenüber der Machtstellung der Scipionischen Brüder aussichtslos und scheiterte auch bei dem ersten Versuch 564 = 190 (Liv. XXXVII 47, 7), wurde aber 565 = 189 mit besserem Erfolge erneuert, da der ihm an Bedeutung überlegene Gegenkandidat M. Lepidus von dem wahlleitenden plebeischen Consul als persönlicher und politischer Gegner ausgeschaltet wurde (ebd. XXXVIII 35, 1). Als Consul 566 = 188 (Fasti Cap. Chronogr. Hydat. Chron. Pasch. Liv. XXXVIII 35, 7; daraus Obseq. 2 und Cassiod.) erhielt er Pisae und die Ligurer als Provinz, wie sein Kollege C. Livius Salinator (o. Bd. XIII S. 890; zu dessen Brief an Delphi Syll.³ 611 s. noch Holleaux Bull. hell. LIV 40f.) das angrenzende Gallien (Liv. XXXVIII 35, 8f.), worin im Vergleich zu den überseeischen Kriegsschauplätzen, auf denen ihre letzten Vorgänger Ruhm und Beute erworben hatten, eine Benachteiligung lag (ebd. 42, 9–12). Nach einem ereignislosen Verlauf der Amtszeit kehrte er heim und hielt die Comitien ab, bei denen der ihm vorher unterlegene Lepidus mit einem seiner Kollegen aus der Praetur zum Consul gewählt wurde (ebd. 36, 10. 42, 1f. 5). In seiner ehemaligen Provinz machte er 573 = 181 den Ligurerfeldzug des Proconsuls L. Aemilius Paullus mit (ebd. XL 27, 2: M. Valerius legatus). 580 = 174 ging er als Gesandter nach Makedonien, zusammen mit dem ranghöheren Consular C. Laelius (o. Bd. XII S. 404) und Sex. Digitius, einem seiner Vorgänger in der Praetur (Liv. XLI 22, 3, vgl. Röm. Adelspart. 93); er war bei der wichtigen, freilich ergebnislosen (ebd. XLII 2, 1) Mission gleichsam der Unparteiische neben den zwei erprobten Anhängern der Scipionenpartei, im Alter ihnen gleich. 582 = 172 wurde er Decemvir sacrorum (ebd. 28, 13) und hat, da sein Tod in den Livianischen Priesterlisten nicht erwähnt wird, über 587 = 167 hinaus gelebt. Gewiß einer von seinen Clienten oder gar Freigelassenen war der römische Bürger M. Valerius in Calatia, der ein Prodigium in seiner Wohnung beobachtet hatte und durch dessen Meldung 587 = 167 besondere Sühnemaßregeln der Decemvirn veranlaßte (ebd. XLV 16, 5f.).