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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 4 (1911).djvu/302

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

Alle Mühen guter edler Menschen hat er zunichte gemacht. Er mußte sich sagen, daß das sehr schaden würde. Er hat auch die anderen Angeklagten mit hineingezogen, die durch seine Schuld Schlimmes durchgemacht haben. Selbst von Engels muß man annehmen, daß er unter seinem Einfluß gehandelt hat. Der Gerichtshof hat unter Berücksichtigung der mildernden wie der erschwerenden Umstände unterschieden, wo eine besondere Roheit vorlag und wo nicht. Er hat deshalb für eine Reihe von Fällen nicht auf Freiheitsstrafen, sondern nur auf Geldstrafen erkannt. Eine besondere Roheit ist angenommen worden in den Fällen Winkler, Wulff und Bünger-Piaskowski, vor allem aber in den Fällen Mauthe und Ruppert. –

Das Publikum im Zuhörerraum lauerte allabendlich auf der Straße in der laut ausgesprochenen Absicht, die Angeklagten, insbesondere den Pastor Breithaupt zu verbläuen. Die Angeklagten hatten jedoch rechtzeitig Wind davon erhalten und stellten sich beim Verlassen des Gerichtsgebäudes jedesmal unter den Schutz der Polizei. Das Publikum überschüttete die Angeklagten, insbesondere den Pastor Breithaupt stets, sobald sie vom Gerichtsgebäude auf die Straße traten, mit lauten Verwünschungen.


Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 298. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/302&oldid=- (Version vom 22.12.2023)