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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

Beamtenklasse, welcher beruflich die Aufrechterhaltung der Gesetze und der staatlichen Ordnung obliegt. Den jungen, unerfahrenen Referendaren und Assessoren wird man ja freilich mildernde Umstände zubilligen müssen, wenn ihnen selbst von ersten „Hütern der Gesetze“ ein so leuchtendes Beispiel gegeben wird, wenn sie sehen, daß leidenschaftliches Spielen ihrer Karriere nicht im mindesten schadet, daß ihnen im Gegenteil die höchsten staatlichen Würden trotz alledem nicht verschlossen bleiben, daß ihnen unter Umständen sogar das eifrige Betreiben des Spiels förderlich ist, was vor allem einem gewissen schlagfertigen Fahrradhändler nicht unbekannt sein dürfte. Darum werfe man ja keinen Stein auf das neueste unglückliche Opfer der Spielleidenschaft. Leichtsinnig hat der junge Mann gewiß im höchsten Grade gehandelt, aber ist er nicht in Wahrheit ein Opfer des ganzen Systems, ein Opfer der gesellschaftlichen Zustände Dingelfingens geworden? „Böse Beispiele verderben gute Sitten“, und, so fügen wir hinzu, besonders verderblich sind diese bösen Beispiele, wenn sie von solcher Seite gegeben werden!“ Alsdann wurde unter großer Spannung des Zuhörerraums Minister Ruhstrat, der in seiner Eigenschaft als Nebenkläger der Verhandlung beiwohnte, als Zeuge vernommen. Der Minister bekundete auf Befragen des Vorsitzenden: Ich bin seit dem 20. August 1900 Minister. Im Jahre 1902 wurde berichtet, in Jever sei eine Oberlehrerstelle zu besetzen und zwar solle es ein Altphilologe sein. Ich habe die Versetzung des Dr. Ries nicht vorgenommen, sondern bin lediglich nach den Vorschlägen des Oberschulkollegiums verfahren. Ich hatte keinerlei Kenntnis, daß Dr. Ries der spiritus rector des Oberlehrervereins war, ich hätte, wenn ich es gewußt, es ihm auch durchaus nicht nachgetragen. Die Frage der Oberlehrergehaltserhöhung ist durch Gesetz vom März 1900 geregelt. Ich habe es im übrigen bewirkt, daß die Oberlehrer mit den Amtsrichtern und Professoren gleichgestellt wurden.

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 50. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/54&oldid=- (Version vom 28.4.2024)