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Spruner-Menke Handatlas 1880 Karte 33

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Textdaten
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Autor: Theodor Menke, Karl Spruner von Merz u. A.
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Titel: Deutschlands Gaue III. Sachsen. Nördliches Thüringen
Untertitel:
aus: Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit
Herausgeber:
Auflage: 3. Auflage
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Erscheinungsdatum: 1880
Verlag: Justus Perthes
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Erscheinungsort: Gotha
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Quelle: Commons
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[21]

Nr. III. Deutschlands Gaue. III. Sachsen. Nördliches Thüringen. Mst. 1 : 1 000 000. Von Th. Menke.

Die Rechtfertigung der deutschen Gaugeographie, wie sie in den Nummern I–VI dieser Section kartographisch niedergelegt ist, würde einen sehr starken Band erfordern. Der Verfasser muss sich daher auf wenige Andeutungen beschränken.

Seit Bessel’s epochemachendem Werke über die deutschen Gaue ist nicht bloss sehr viel neues, ihm noch unbekanntes Quellenmaterial an das Licht gezogen, und zu seiner Zeit Bekanntes besser als früher ediert, sondern auch das von ihm Begonnene sehr wesentlich erweitert und berichtigt. Die Schriften, in denen dies geschehen ist, beschränkten sich theils auf einzelne deutsche Bundesstaaten, theils auf einzelne Diöcesen, theils auf einzelne Gaue. Ein Plan des leider zu früh verstorbenen Landau, durch den Gesammtverein der historischen Vereine Deutschlands allmälig eine umfassende deutsche Gaugeographie zu Stande zu bringen, gerieth nach Herausgabe der beiden von Landau selber bearbeiteten Monographien wegen mangelnder Theilnahme ins Stocken. Wäre er in derselben Methode weiter geführt, so würde er an dem Widerspruch, in dem diese Methode zu den Grundsätzen der jetzigen historischen Forschung steht, bald gescheitert sein.

Der Verfasser wurde durch diese Vorarbeiten, zumal da in einer grossen Anzahl derselben nicht klar hervortritt, was auf Quellenzeugniss, was auf Combination des Verfassers beruht, der Verpflichtung nicht überhoben, das gesammte Quellenmaterial zu seinem Zwecke zu durchforschen. Es ist dies im Wesentlichen vollständig geschehen. Die Arbeit lag in unvollendeter Form der Berliner Akademie, die eine auf die deutsche Gaugeographie bezügliche Preisaufgabe ausgeschrieben hatte, vor und erhielt von ihr den Preis.

Ein zweites wichtiges Hülfsmittel für die Bestimmung der Gaugrenzen sind die Diöcesangrenzen des Mittelalters.

Es mussten sowohl aus diesem Grunde, als um Einsicht darüber zu gewinnen, ob die Archidiaconatsgrenzen mit den Gaugrenzen coincidieren, wie vielfach angenommen wird, die sämmtlichen Diöcesen und Archidiaconate Deutschlands kartographisch entworfen werden. Es stellte sich dabei die Uebereinstimmung der Archidiaconate mit den Gauen in Austrasien – anders in Neustrien – als äusserst gering heraus; die Grenzen der Archidiaconate wurden hier zu einer Zeit, als die Gauverfassung bereits völlig in Verfall gerathen war, fixiert. Eine genauere Untersuchung dieses Verhältnisses, die allerdings mühsam ist, wäre sehr wünschenswerth.

Ein drittes noch weiter zu verwerthendes Hülfsmittel sind die jetzigen Stammesgrenzen. Die Grenze zwischen Thüringen und Sachsen bestimmt sich beispielsweise, so weit positive Angaben fehlen, nicht nach der hierarchischen Eintheilung der Mainzer Diöcese, wie v. Ledebur annimmt, sondern nach der Grenze des Hoch- und Plattdeutschen. Da genaue Angaben darüber nicht veröffentlicht sind, habe ich ein Paar Nachtquartiere in Leinefelde, einer Ruhestation der vom Norden nach dem Süden gehenden Eisenbahnzüge, zu Nachfragen benutzt und nach dem erhaltenen Resultate einen Theil der Grenze gezogen. Weitere Mittheilungen über diese Grenzlinie von Seiten Ortskundiger würden mir sehr erwünscht sein.

Die urkundlich als in bestimmten Gauen liegend bezeichneten Oerter sind ihrer überwiegenden Mehrzahl nach auf den Karten angesetzt. Nur bei einigen wenigen Gauen reichte der Platz dafür nicht aus, namentlich auch nicht bei den sclavanischen Gauen, die leider in einem kleineren Maassstabe gegeben werden mussten.

Was die Rechtschreibung der Namen auf sämmtlichen deutschen Gaukarten angeht, so verdanke ich das, was in dieser Beziehung Gutes an ihnen ist, der Güte des Herrn Professor Müllenhoff, der sich bereitwilligst der grossen Mühe unterzog, mein umfangreiches Manuscript von diesem Gesichtspunkte aus durchzusehen und mit Bemerkungen zu begleiten. „Bei einem nach Ort und Zeit so verschiedenen Material“, bemerkt derselbe, „wie die deutschen aus dem früheren Mittelalter überlieferten Ortsnamen, ist es unmöglich, eine sprachliche Gleichmässigkeit durchzuführen oder ohne Willkür und Verwegenheit herzustellen. Das Bestreben soll nur darauf gerichtet sein, sprachliche Unformen und Unmöglichkeiten, auch wenn sie in den Urkunden durch die Schuld unkundiger oder nachlässiger Schreiber sich finden, so viel als möglich fern zu halten und zu beseitigen. Ueberliefert sind die Ortsnamen gewöhnlich in dem Ortscasus, dem Dativ, und von vielen abgeleiteten und zusammengesetzten, wie Wîzun- oder Wîzanburg, Rôtanbah u. dergl., giebt es in Wahrheit gar keinen Casus rectus oder Nominativ, oder fungiert dafür die locale Dativform, wie heutzutage in Freienwalde, Rothenhausen, Göttingen, Bremen, Preussen, Sachsen, Hessen u. s. w. Wir haben daher auch den Dat. Sing. gelassen, auch wo er sich, wie in Asfo, Oulaho, in denen auf –leibu, –lêvo u. a., leicht durch den Nom. Sing. hätte ersetzen lassen und dieser auch oft überliefert ist. Nur wäre es thöricht gewesen, den Flussnamen Oulaha neben dem Ortsnamen (zi) Oulaho im Dativ zu geben. Wir haben in Flussnamen, ausser den Compositis mit schwachem Adjectiv, überall den Nominativ gesetzt, sonst aber nur, um eine allzu auffallende Ungleichheit zu vermeiden, die Nominativform in den zahlreichen Namen auf –dorf, –thorp und –heim, –hêm durchzuführen gesucht. Bei gouui und seinen Formen musste auf Gleichmässigkeit schon wegen der Ungleichheit des urkundlichen Materials verzichtet werden.“

[22] In Bezug auf lothringische Gaue, soweit sie auf Nr. I, II dargestellt sind, gaben mir die Herren Archivar Piot in Brüssel, dessen Geographie der belgischen Gaue leider noch nicht gedruckt ist, Dr. Bormann und Dr. Polain in Lüttich, Archivar Dr. Eltester in Coblenz, Professor ausm Werth in Bonn und der historische Verein in Utrecht bereitwillig die erbetene Auskunft. Für die sächsischen und sclavanischen Gaue erhielt ich Beihülfe vom historischen Verein zu Bremen, der mir durch Mittheilung eines für mich ausgearbeiteten Memoirs über die Gaue der Bremer Diöcese die Anregung gab, diese Gaue nochmals zu prüfen, und von den Herren Generalconsul Dr. Schumacher in Santa Fé de Bogotá (nach ihm der Gau Unimoti); Geh. Archivrath Dr. Wilmans (ich verdanke ihm die richtige Lesart der Urkundenstelle, aus der die Ausdehnung des Gaues Tilithi erhellt); Archivar Dr. Ed. Jacobs in Wernigerode; Professor Dr. Crecelius in Elberfeld und D. Meyer in Osnabrück (über die hier zuerst aus den Werden’schen Urkunden dargestellten Gaue); Bibliotheksrath Dr. H. Böttger in Hannover; Oberbibliothekar Dr. v. Heinemann in Wolfenbüttel (über die sclavanischen Gaue von Anhalt); Pastor A. Fraustadt in Luppa (über die Gaue Meissener Diöcese), und Geh. Archivrath Dr. Lisch in Schwerin (über Mecklenburger Gaue).

Ich habe die Mittheilungen dieser Vereine und Herren dankbar benutzt.

Ich bitte um Zusendung etwaiger neuerscheinender Aufsätze, die zur Berichtigung der Gaukarten dienen könnten.