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Topographia Austriacarum: Brixen

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Topographia Germaniae
Brixen
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1679, S. 80–81.
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Brixen.

Die Tabulae Itinerariae, und das Itineratium Antonini, gedencken eines Orts / der Sublabione, und Sublavione, genant worden / und um die Statt Brixen / wie auß Anstellung der Räise / und Weite / erscheinet / gewest seyn muß. Paulus Diaconus lib. 3. Longobard. rerum cap. 26. hat in dieser Refier die Bischöffliche Statt Sabio, die er hernach im 31. Capitel Savio nennet. In dem Martyrologio Romano stehet / Brixinone, SS. Episcoporum Ingenuini et Albini. Es ist heutigs Tags ein Ort bey zehentausend Schritt von Brixen gelegen / ins gemein Seben / und der Untertheil die Clause oder Clusa / (wie bald hernach folgen wird /) von vielen genant / von welchem Ort hieher auff Brixen der Bischoffliche Sitz transferirt worden ist. Selbiges Seben nun ist / ohne allen Zweiffel / jene alte Statt Sabio, oder Savio. Und dieweil dem Weg / und Lager nach / Brixen an der Eisack / und desselben Flusses rechtem Gestade gelegen / so ist es sub Sabione, oder sub Savione, das ist / unter Statt Savio, genant; hernach aber / auß Unwissenheit deß Schreibers / in ein Wort / nemlich Subsabione, oder Subsavione, zusammen gesetzt worden / darauß man ferners Sublabione, und Sublavione, gemacht hat. Daß aber dieser Statt Brixen alter Nahme Brixino gewesen / ist auß Plinio, und Ptolemaeo, zu muthmassen / dieweil die Inwohner dieser Gegend Brixentes seynd genant worden. Es kompt allhie in die Eisack der Fluß Rientz / und ist diese Statt allenthalben mit hohen Bergen umgeben: Hat aber ein lustiges Thal / in welchem / und fast mitten in Tyrol / sie gar schön liegt / da es noch Weinwachs / und auff den Hügeln / und Bergen herum allerhand Lusthäuser / und ein herrlich gesundes Trinckwasser / hat. Und wird sonderlich der Brunn / so man den Jungfrau Brunn nennet / hoch gelobet. Der rothe Wein / so allhie wächßt / ist trefflich gut / und solle weit und breit verführet werden. Die Domkirchen ist nach der Brunst im Jahr 1174. (da fast die gantze Statt darauff gangen) trefflich schön gebauet worden; wiewol / als Anno 1234. die Statt wieder abgebronnen / solcher Tempel abermals zimlichen Schaden gelitten. Es hat auch ein feines Capuciner Closter da: Und ist das Bischoffliche Schloß ingleichem schön gebauet. Was sonsten von Kirchen / als der Pfarrkirchen / der zu unser lieben Frauen / zu allen Heil. S. Barbara / S. Johann / S. Erhard / und andern Geist- und weltlichen schönen Gebäuen allhie / zu sehen / das giebet das Kupfferstuck / oder die Abbildung dieser zimlich grossen Statt / zu vernehmen.

Was das Bistum allhie betrifft / so ist desselben erster Vorsteher / zu Seben / oder Sabiona, so viel man eigentlich weiß / S. Cassianus, ums Jahr 350. oder 360. und folgenden / gewesen / der ohngefehr im Jahr 365. zu Imola, dahin er von den Heyden vertrieben / gewichen / von seinen Discipulis umgebracht worden ist. Nach ihme / wird von Radero, in Sanctis Bavariae, ums Jahr 424. Lucanus gesetzt / von dessen Thaten auch Andreas Brunner part. 1. Annal. Boicorum pag. 470. zu lesen. Der Dritte war S. Ingenuinus, welchen Hundius, und andere / gleich nach dem Cassiano haben / und der ums Jahr 590. oder 595. (dann / wegen der Heyden / und der Hunnen /) deren König / der Attila, obgedachtes Seben zerstöret hat / (kein Bischoff / wie man dafür halten will / dieser Orten gewesen seyn solle) gelebt / und dem Bistum / durch Hülff Hertzog Diethen in Bayern / wieder auffgeholffen hat. Für den 28. wird / aber ungewiß / S. Albuinus gehalten / welcher am ersten von Seben den Bischofflichen Sitz hieher auff Brixen transferirt haben solle; wiewol gedachter Brunner / part. 2. Annal. pag. 670. sagt / daß Richpertus, deß H. Albuini Antecessor, vom Ottone II. in den Schreiben allhie gegeben / Brixinensis Episcopus genant / und deß Seben gar nicht gedacht werde. Sonsten lieset man / daß der 31. Hartwicus, so Anno 1038. Bischoff worden / sich erst auff Brixen gesetzt / die jetzige Mauren um die Statt gantz geführt / und S. Michaëlis Kirchen erbauet habe. S. Hartmannus wird für den 36. Bischoff gezehlet / der Anno 1165. gestorben / und von dem Brunnerus part. 3. Annal. Boicorum pag. 445. seqq. zu lesen ist. Der 43. Bertholdus, war ein Graff von Neiffen. Der 44. Heinricus, ein Graff von Taufers. Der 46. Bruno, ein Graff von Kirchberg / so obgedachtes Stättlein Brauneck erbauet / und Anno 1288. gestorben ist. Nach seinem Tode hat dieses Bistum viel erlitten / und ist gar arm worden. Der 67. Bischoff war Nicolaus Cusanus, S. Theologiae, ac J. U. Doctor, und Cardinal / so 1464. gestorben. Zu seiner Zeit / und im Jahr 1452. hat Käiser Fridericus IV. Herren Paridis, oder Parisii von Latrono, Ritterstands / eines tapffern Helden in Tyrol / Söhne / Georgium und Petrum von Latrono, zu Grafen gemacht / und ihre Schlösser Latronum, oder Ladronum, und Romanum, mit ihrer Zugehör / zur Graffschafft erhöhet. Der 69. Bischoff war Melchior von

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[81] Meckau / ein Oesterreicher / und Cardinal / der Anno 1509. gestorben. Der 76. ist gewesen Johannes Thomas Freyherr von Spaur / und Valerio, ein Tyroler / so Anno 1591. gestorben / deme der Cardinal Andreas von Oesterreich / so Anno 1600. zu Rom verschieden; und diesem Christophorus Andreas Freyherr von Spaur / und Valer / und deme Anno 1613. Ertzhertzog Carl von Oesterreich / succedirt haben. Anno 1640. war noch allhie Bischoff Herr Wilhelm Freyherr zu Welsperg / und Primör / deme Johannes nachgefolgt / so ein Doctor, und vorhero Decanus allhie gewesen / der Anno 1641. auff dem Reichstag zu Regenspurg durch Gesandten erschienen / und allbereit bey die 70. Jahr alt seyn solle; wie uns Anno 1643. im Januario, geschrieben worden ist. Es ist der Herr Bischoff allhie ein Fürst deß Reichs / der seine Regalia vom Reich / und Session bey den Reichstägen / auch in dem weltlichen vollkommenlich zu gebieten hat; aber doch Jure Advocatiae, und anderer Ursachen halber / zur Graffschafft Tyrol gehörig ist / und daher von dem Hauß Oesterreich gegen dem Römischen Reich / doch cum onere, vertretten / und eximirt wird: Aber zum Cammergericht contribuirt er selbsten. Es verwalten bey diesem hohen Stifft die vier Erb-Aempter / als 1. deß Marschallen / die Freyherren von Welsperg und Primör. 2. Deß Drucksessen / die Herren von Wolckenstein / und Rodneck. 3. deß Mundschencken / die Edlen von Tunn. 4. Und dann deß Erb-Kämmerers die Freyherren von Fels / oder Vels. Besihe Philip. Cluverium lib. 1. antiq. Ital. cap. 16. Wiguleum Hund / tom. 1. Metrop. Salisburgens. fol. 439. sequentib. Magerum de Advocatia armata capite 9. num. 996. Dresserum part. 4. Isag. Histor. Georg. Braun / im Stättbuch / Brunnerum tom. 3. Annal. Boicorum, pag. 99. (da er insonderheit von dieser Statt schreibet) und part. 1. et 2. Itinerarii Germaniae.