Topographia Bavariae: Beschluß

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Topographia Germaniae
Beschluß
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main Merian 1644, S. 113–138.
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[113]
Beschluß.

Dieß seyn also die Stätte / davon man richtigen Bericht haben kan. Es seyn aber noch mehrere vornehme Orth in dem Hochlöblichen Bäyrischen Cräyß / davon man aber wenig Beschreibung / vnnd gründliche Nachrichtung / biß daher haben können; gleichwol wir solche nicht gar außlassen / sondern nach dem A. B. C. hieher setzen wollen / als da seyn:

Abach / in NiederBäyern / vnd in die Straubingsche Regierung / sampt seinem Landt-Gericht gehörig / ein Marcktflecken an der Thonaw / zwo kleine Meilen oberhalb Regenspurg / sambt einem Bergschloß. Wird Lateinisch Abudiacum Danubianum genandt; vnnd ist allhie Käyser Henricus Secundus zugenandt der Heilige / gebohren worden. Hat da eine halbe Maut / vnnd ein gesundt Bad / so man aber wärmen muß. Räucht als hart gesottene Eyer / vnd dienet für die Melancholey / den Schlag / das Hertzpochen / Ohnmacht / vnnd Hertzwehe / böse Augen / faul Zahnfleisch / Zahnwehe / Schorbock / Grieß in den Nieren / gelieffert Geblüt / LiebsTräncklein / etc. wie Johann Göbel / in Beschreibung der Bäder / am 80. vnd 81. Blat meldet. Man hat etwan allhie Röm. Antiquitäten gefunden. Ist An. 1297. von den Regenspurgern außgebrant worden / wie Hund. in Metropol. Salisburg. folio 205. schreibet.

Aibling / ein Marcktflecken in OberBäyern / so / sampt dem Landgericht / 4. Clöstern / 6. Schlössern / 8. Adelichen Sitzen 16. Hoffmarchen / vnnd andern Gütern / in die Fürstl. Regierung zu Mönchen gehörig. Ligt nit weit vom Inn / vnd Rosenheim. In den Register der Bischöffe zu Freysingen wirdt gemeldet / daß zu Aibling / einen Flecken in Ober Bäyern / an der Mangualda / ein Bäyrischer Landtag / zun Zeiten deß 8. Bischoffs zu Freysingen Annonis gehalten worden seye. Wird auch solcher Ort vor gar alt vom Brunnero part. 3. Annal. lib. 12. p. 242. gerühmbt / der vor Zeiten eigne Herrn gehabt hat.

Altaich / Altaha, Altachum, Altachium, 2. vornehme Clöster an dem Thonawstrom / in NiederBäyern / 5. Meilen von einander gelegen / seyn Benedictiner Ordens / vnd haben beede / vnter vnd ober Altaich iren Namen / vnd Vrsprung von zweyen sehr alten / vnd wunder grossen Aichenbäumen / an dem Gestadt der Thonaw / bey welchen das Heydnische Volck zusammen kommen / vnd da geopfert; welcher Orth aber die Bäyern nach angenommener Christl. Religion / in Kirchen / vnd ferners in Clöster / verwandelt haben. Es ist Vnter Altaich / wie auch das Obere / auß Rath deß H. Pirminij, Bischofs zu Metz / von Hertzog Vteln in Bäyern / zu Ehren S. Moritz / im Jar 741. gestifftet; vnd nach dem es durch Krieg vnd Fewer verwüstet / durch die Röm. Käyser / vnd König wider erhebt / vnd mit statlichen Geschencken vnd Freyheiten / vermehret vnd begabet worden. Die Grafen von Pogen seyn beeder Clöster Advocaten vor zeiten gewesen / welche auch das Obere / so vmbs Jar 739. seinen Anfang genommen / reichlich mit Gnaden vnd Gaben versehen / vnd da es von den Ungarn zerstört worden / An. 1102. widerbawet haben. Es ist solches vnterhalb Straubing gelegenes Closter Ober Altaich vor

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[114] diesem für vest gehalten; aber Anno 1634. im Jenner von den Schwedischen / durch Anleitung eines gefangenen Tragoners / mit List eingenommen / vnd / wie man berichtet hat / alles darinn / ausserhalb eines Obersten Leutenants / so entwischt / niedergehawen / vnd das gantze Werck von einem vnversehenen Fewer in die Aschen gelegt worden. Zu OberAltaich / so zwischen Straubing / vnd Dekendorff / an der Thonaw gelegen / ist der Heylige Adalbertus, oder Albertus, auß dem gar alten / vnd Hochadelichen Schwäbischen Heygerlochischen Geschlecht gebohren / ein Mönch gewesen / der deß Jahrs 1311. gestorben ist. Es handelt von beeden Clöstern / vnd sonderlich von der Vogthey Gerechtigkeit deß Vntern Altaich / gar vil der berümbte Bäyrische Rath / vnd Historienschreiber / Wigeeius Hund / tom. 2. Metrop. Salisb. vnnd im Bäyrischen Stammenbuch; auß welchem auch der Autor deß Discurs von den ReichsVogtheyen bey den ReichsStätten / am 42. Blat / etwas eingebracht hat. Christophorus Gevvoldus erinnert gleichwol dabey / daß das Closter VnterAltaich / von seinem ersten Anfang an / biß auff vnsere Zeiten / allzeit den Königen vnd Fürsten in Bäyern ohnmittelbar vnderworffen gewest seye / noch jemals zum Reich gehört habe; vnd köndte mit vralten Documenten erwiesen werden / daß der Abbt dieses Closters vnter den Bäyrischen Praelaten den Vorsitz gehabt habe. Der erste Abbt ist Eberswind / vnd der 15. S. Gotthard allhie gebohren / vnnd der hernach Bischoff zu Hildeßheim worden / vnd Anno 1038. gestorben gewesen. Es ist ein eygenes Chronicon davon verhanden / so Brunnerus optimae notae, et fidei, part. 2. Annal. Boicorum pag. 688. et 805. nennet. Das Clösterlein Rinichnach hat Käyser Heinrich der Dritte / auff Anhalten desselben Stiffts / S. Guntherij, dem Closter Altaich incorporiret,

Altenmarckt / Closter vnd Marckt / vierdthalben Meil ohngefehr von Wasserburg gelegen.

Es ist auch ein Altenmarckt / nahend Radstatt / vnnd auff 2. Meilen von Schlaming / so Saltzburgisch ist.

Altenmünster / Altonis Monasterium, ein FrawenCloster / Sanct Brigitten Ordens / an den Gräntzen Alemannien / vnd Bäyern / davon in tom. 2. Metrop. Salisburg. fol. 81. zu lesen. S. Altho, ein Schott / der Abbt / so Anno 755. gestorben / hat solches erbawet / von dem es auch den Nahmen. Ligt fast in gleicher Weite von Mönchen / vnnd Augspurg / jedoch näher Augspurg / aber in Bäyern. Anno 1487. hat Hertzog Geörg in NiderBäyern / dieses Closter / so durch Alter eingegangen war / wider auffgerichtet / vnnd auß der H. Brigitten scharpffer Disciplin, bey die 25. Geistliche Vätter / vnd Brüder; wie auch sechtzig geweihete Jungkfrawen / von den MannsPersonen durch eine Mauer abgesondert / hinein gethan; vnnd solches zu S. Salvator genennet; da vorhin Benedictiner Mönch in demselben gelebt haben. Anno 1624. seyn nicht mehr / als 13. Vätter / vnnd 36. Schwestern / wie mans nennt / in solchem doppelten Closter gewesen; dieweiln in der Zeit / da die Sachen thewer worden / mehrere zu erhalten / das Einkommen es nicht ertragen wollen; wie Matth. Raderus vol. 3. Bavariae Sanctae, in den Animadvers. ad vol. 1. folio. 199. berichtet.

Althaim / ein Marcktfleck / in das Landgericht Maurkirchen / vnnd zur Regierung Burckhausen gehörig / vnnd nicht weit von Brauna / vnd Reichersberg / gelegen.

Altmanstein / ein Marckt / in dem LandGericht Abensperg / Mönchischer Regierung / beym Keschinger Vorst / nahend Rabenfelß / Peuch / vnd Kelheim / gelegen. Dieses Puech oder Buech wirdt villeicht dasjenige seyn / allda die Heylige Jungfraw Edigna, in der Kirchen / so von ihr den Nahmen hat / begraben ligt. Sie solle auß Königlichem Frantzösischen Stammen gewesen / vnnd / in Pilgrams Kleydern / in Bäyern kommen seyn. Ist im Jahr 1109. gestorben.

Andechs / oder auff dem Heil. Berg Andechs / von welchem Ort Wiguleus Hund tom. 2. Metrop. Salisburg. fol. 93. schreibet / daß Käyser Ludwigs Vatter / Ludovicus Hertzog in Bäyern / die Kirchen / sampt

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[115] dem Schloß Andechs / so vor 50. Jahren zerbrochen worden / wider erbawet hab. Anno 1388. seye das Heiligthumb / so lang daselbst vnter der Erden verborgen gewesen / vnd deßwegen der Berg Andechs Heilig genant / gefunden / auff Mönchen gebracht / allda dem Volck gewiesen / vnd hernach / durch Hertzog Ernsten in Bäyern / wieder auff den Heil. Berg gethan / vnnd von ihme ein Stifft daselbst angeordnet worden; dessen Sohn Albertus aber / an solches statt / ein Benedictiner Closter / so noch allda ist / auffgerichtet habe. Gehört in die OberBäyrische Regierung gen Mönchen / vnnd geschehen dahin grosse Wallfarten. Besihe hievon auch Brunnerum part. 3. Annal. Boicor. lib. 13. p. 613. Matthaeus Raderus, in epist. dedicat. Bavar. Sanct. vol. 1. sagt fol. 5. also: Ascendamus Andecensem montem, qui à Sanctitate nomen accepit, et est quoddammodo commune Coelitum Mausoleum etc. Das Benedictiner Closter allda wirdt zu S. Nicolao. vnd Elisabetha genant; dessen erster Abbt Eberhardt Stöcklin An. 1462. gestorben / vnnd der zwantzigste in der Ordnung / Namens Maurus Friesenegger / An. 1640. erwöhlet worden ist. War vorhin ein Canonich Stifft / oder Secularium Canonicorum domicilium. Sihe Miraeum in Chron. S. Benedict. cap. 91. Hund. tom. 2. Metrop. Salisb. pag. 93. Papst Sixtus der Fünffte / hat die Walfahrten hieher / vnnd die newe Augspurgische Bruderschafft deß H. Bergs Andex / den 25. Julij / Anno 1587. mit Gnad / vnnd Ablaß / sonderlich bedacht; davon / im folgenden Jahr / ein Bericht in den Truck kommen ist.

Was das obgedachte Schloß anbelangt / so haben solches Hertzog Ludwig in Bäyern / Heinrich Marschall von Calatin / vnd Graf Otto von Faley / zerstört / weil Otto von Wittelspach Käyser Philippen vmbgebracht hatte.

Auroltzmünster / zwischen Althaim / vnd Riet / ein Marcktflecken / so in die Regierung Burckhausen gehörig.

Berchtesgaden / Berchtoldsgaden / eine mächtige vnd reiche Probstey / so in Geistlichem allein dem Röm. Stul; in Weltlichem aber ohnmittelbar dem Röm. Reich vnterworffen ist; so Ertz-Bischoff Wolffgang Dieterich von Raitenaw / zu Saltzburg / ihme zueygnen wollen; aber nichts dabey / als Gefängnuß / erhalten hat. In den Berchtoldsgadischen Brieffen wirdt / vnnd zwar recht vermeldet / daß Graf Beringer / vnnd sein Bruder Chuno von Sultzbach / mit sampt ihrer Mutter Irmogard / das Berchtoldgadische Closter in die Ehr S. Johannis deß Täuffers / vnd S. Peters gestifftet / vnd mit vielen Gütern begabet haben / im Jahr 1108. Käyser Rudolph der Ander / nennet in einem Brieff 1577. den Probst / vnd Ertz-Diacon dieses der Regulirten Chor Herren S. Augustini Closters / Jacobum, seinen Andächtigen Fürsten. Es hat das darzu gehörig Ländlein den Nahmen von dem Closter / so seinen absonderlichen ReichsAnschlag/ nemblich 2. zu Roß / vnnd zwantzig zu Fuß einfachen Monatlichen Römerzug hat. Contribuirt zum Vnderhalt deß Käys. CammerGerichts Jährlich 75. Gülden. Es verwaltet aber solche Gefürste Probstey Herr Ferdinand / vnd nach dessen Ableiben Herr Maximilian Heinrich / Churfürst vnnd Ertzbischoff zu Cölln / Hertzog in Bäyern / etc. Besihe tom. 2. Metrop. Salisb. fol. 152. seqq.

Bernried / ein Closter der Regulierten ChorHerren S. Augustini, am Wirmsee / davon tom. 2. Metrop. Salisb. fol. 149. Brunnerus nennets Bernriedense Coenobium ad Lacum Vermium, vnd handelt davon part. 3. l. 12. p. 253. Rader. vol. 1. Bavariae Sanctae, Coenobium Vermilacum, oder Beronicum, ad lacum Vermicum, vnnd saget / daß die H. Jungfr. Herluca, so deß Jahrs 1090. gelebt / darinn gestorben seye. Siehe von den Pröbsten allhie / deren der Erste / genant Otho, vmbs Jahr 1120. gelebt / deß H. Caroli Steng. Res Augustanas, in Mantissa, p. 32.

Beurberg / ins gemein Peylberg / an der Loysa / so auch ein solches Closter ist / davon am 135. Blat bemelten tom. 2. Metrop. vnd in Raderi Bavaria Sancta vol. 3.

Beurn / ins gemein Benedict Beurn / zum Vnterscheid Michel Beurn / im Saltzburger Land / nicht weit vom Wasser Saltza gelegen / genandt. Es ist Benedict Beurn ein Closter Benedictiner Ordens / nahendt den Alpen / davon an gemeldtem Orth / [116] am 139. Blat / zu lesen. Ist zu deß Heyligen Tossonis, Bischoffen zu Augspurg / Zeiten / gestifftet worden / vnd noch deß Herren Bischoffs zu Augspurg Geistlicher Aufsicht vnderworffen. Sihe Aventinum, lib. 5. folio 323. latin. edit. Basil. vnnd von den Aebbten allhie / vom Ringrino an / so im Jar 858. gestorben / biß auff den 51. Philippum, den obgedachten Stengelium, c. 16. Mantissae, etc.

Beyharting / nahend Aibling / in Ober-Bayern / oder Vindelicia, ein Closter der Regulirten Chor Herren S. Augustini, in welchem die Herren von Mechselrain / (welches Schloß nahend dabey ist) vnnd die Edlen von Haßlang / begraben liegen; davon an besagtem Orth / am 133. Blat.

Bruck / 3. Meyl Wegs von München / vnd 6. Meilen von Augspurg / ein Marcktfleck / in das Land Gericht Dachaw gehörig. Anno 1632. den 8. Decembr. N. Calend. seyn der Schwedischen bey ohngefehr 500. auß Außspurg / in Bäyern / gefallen / vnnd diesen schönen Marckt Bruck / zu Nachts / sampt dem benachbarten Closter Fürstenfeld / Cistertzer Ordens / außgeplündert; wie in dem Summarischen Verlauffsbegriff Schwedischer Augspurgischen denckwürdigen Sachen / stehet.

Ein anders Bruck ligt bey 4. Meylen von Regenspurg / zwischen solcher Statt / vnd Wald-München / in der ObernPfaltz / an der Sultzbach / auch ein MarcktFlecken.

Burckhaim / zwischen Newburg / vnd Rain / anderthalben Meylen von Newburg / im Fürstenthumb Newburg gelegen / ein Marcktflecken; davon ein ander / aber kleiner Flecken / Straß genandt / gegen Newburg werts / vnd dahin gehörig / auff eine halbe Meil Wegs ligen thut.

Calmüntz / oder Kalmüntz / in der ObernPfaltz / da die Vils / vnnd Nab / zusammen kommen / vnterhalb Burglengenfeld / nahendt Wolffsegg / vnd oberhalb Pillnhofen gelegen; ein Pfaltz-Newburgisch Stättlein / oder Marckt / ins Ampt Burglengenfeld / gehörig.

Castein / Kastein / oder Gastein genant / ein Marcktflecken im Gebirg / Saltzburgisch. Vom Bad ist oben bey Saltzburg gesagt worden. Wolffg. Lazius lib. 12. Reipub. Rom. sect. 6. cap. 7. fol. 1044. sagt hievon also: Augustana Castra (Codicis Rom, praefectur.) hodie dicimus Gastanum, locum Aurifodinis, ac salubribus aquis toto orbe nominatissimum.

Castell / / ein berühmbtes Closter in der Obern Pfaltz / bey Lauterhofen / vnnd dem Wasser Lauter / oder Lauterbach / gelegen / in welcher Gegend herumb etliche benambste Ort / als Newmarckt / Wolffstain / Hainburg / Sindelbach / Poppenried / Sultzbach / Amberg / Enstorff / Rieden / vnd andere / seyn. Es sollen die Grafen von Castell auff dem Nordgow / von einem Herrn auß Seeland herkommen seyn; welcher / weil sie See / oder das Meer / in Seeland außgeloffen / vnd alles verderbt / mit den Seinigen sich hieher begeben / ein Schloß / oder Castell gebawet / allda 3. frische Brunnen waren / bey deren jedem er eine Kirch / oder Capell gesetzt. Auß seinen Nachkommen haben Graf Beringer von Sultzbach / vnd seine Schwester Luitgard / vnnd ihres Vatters Bruder / Graf Friederich /auß solchem Schloß / vmbs Jahr Christi ein tausendt acht vnnd neuntzig / ein Closter Benedictiner Ordens erbawet / welches Graff Otto außgeführt / vnnd alle mit Einkommen begabet haben. Der letzte solchen Geschlechts war Graff Gebhard der Dritte / so Anno eylffhundert fünff vnd achtzig gestorben. Es gehört dieses Closter jetzt den Jesuitern. In dem Creutzgang desselben ist / vndter andern denckwürdigen Sachen / auch deß Seyfried Schweppermanns / (der in der Schlacht zwischen den Käysern Ludovico Quarto, vnnd Friederico Tertio, wie oben an seinem Orth gemeldt worden / gehalten / Feldt Marschalck gewesen / Die Schlacht Ordnung gemacht / vnnd durch seine Tapfferkeit / den Sieg / auff Bäyerischer Seiten / hat erworben helffen /) Grabschrifft / also lautendt / zu lesen:

[T48]
[T48]
[117]

Hie ligt begraben Herr Seyfried Schweppermann /
Alles Thuns / vnd Wandels an:
Ein Ritter keck / vnd vest /
Der zu Gündersdorff im Streit thät das best /
Er ist nun Todt /
Dem Gott genad /
Jedem ein Ey /
Dem frommen Schweppermann zwey.


Dann dieweil nach vollendter Schlacht / zu Erquickung deß außgematteten Volcks / dazumal nichts anders beym Proviandt verhanden gewesen / als ein wenig Eyer / hat Käyser Ludwig befohlen / einem jeden Soldaten ein Ey außzutheilen / aber dem frommen Schweppermann zwey zu geben; daher dann diß Sprichwort kommen. Er ist gestorben im Jahr 1337.

Anno 1632. als der König auß Schweden bey Nürnberg gelegen / vnd es stätigs Partheyen geben / haben die Schwedischen dieses Closter / vnd das darbey gelegene Schloß Pfaffenhoffen / vberfallen. Sonsten gehört solches den Jesuitern diser Zeit. Das Schloß / vnd Hoffmarck / Heimhoff soll in dieser Gegend ligen / so in der Anno 1650. auffgesetzten Designation Restituendorum, vnnd deß Jahrs vorhero in der Verzeichnuß der noch nicht restituierten Orth / zu Nürnberg vbergeben / mit einkommen ist. Was deß Seyfrid Schweppermanns / eines Bürgers von Nürenberg / Grabschrifft allhie / zu Castell / anbelangt / deren im gemeldten Text / gedacht wirdt / so berichtet Caspar Brusch / in Beschreibung deß Vichtelbergs / am 37. Blat / daß auf desselben Grab nichts anders / als der nachfolgende Reim stehe:

Einem jeden ein Ey /
Dem frommen Schweppermann zwey.

Vnnd solchen Reim hab er Brusch selbsten von deß Schweppermans Grab allhie abgeschrieben. Andere aber setzen die weitere Wort / so im berührten Texte stehen / darzu; so / an diesem Orth / zu erinnern gewest ist. Sonsten findet man / daß der Schweppermänner Wappen / in der bey Altdorff gelegenen Kirchen / zu Hagenhausen / in zimblicher Anzahl zu sehen seyen.

An. 1641. im Jenner / bekamen die Schwedischen ein wolergebliche Quantität von Früchten im Closter allhie.

Chiemsee / im Ertzstifft Saltzburg gelegen / so zwar einen eygenen Bischoff hat / der aber keinen Standt deß Reichs macht / sondern vnter dem Ertzbischoff zu Saltzburg ist / vnd sein Anlag demselben zu geben hat. Es ist solche Ecclesia, oder Episcopatus Chymensis, oder Chiemensis, von Eberhardo, dem Ertzbischoff zu Saltzburg Anno 1215. oder Anno 1218. in der Insul dieses Namens angerichtet / vnd der erste Bischoff Rudigerus, oder Rudgerus von Radeck dahin geordnet worden.

Anno 1643. starb Johan. Christoph. Graf von Liechtenstein / gewester Bischoff allhie / deme An. 1644. H. Franciscus Vigilius, Graf von Spaur / vnd Valor, DomHerr zu Saltzburg succedirt hat.

Es ist auch zu Chiemsee ein Closter der Regulirten ChorHerren / deß Ordens S. Augustini, Herrenwörd / vnd vor Zeiten in der Aw / oder Pfaffenwerd genandt. Obgedachter Ertzbischoff Eberhardus II. hat ohne allen Nachtheil deß Probsts / vnd Closters Chiemsee / das besagte Bistthumb auffgericht. Das ErtzDiaconat aber / war vor dem Bischoffthumb. Der erste Praelat / oder Probst / vnd Archidiacon, ist B. Hartmannus, hernach Bischoff zu Brixen / gewesen / deme Chuno / Anno 1142. erwöhlet / succedirt hat.

Imgleichen ist zu Chiemsee ein NonnenCloster vnd Abbtey / Frawenwörd genandt / so Hertzog Thessel / der letzte auß dem Agilolfingischen Stammen / in Bäyern / gestifftet hat. Ist Anno 1491. bey der Nacht verbronnen. Besihe von diesem Bistthumb vnd 2. Clöstern / tom. 2. Metrop. Salisb. fol. 231. seqq.

Dachaw / an der Amber / oder Amper / 2. Meil von Mönchen / wirdt von vielen für ein Stättlein gehalten; ist aber nur ein wolgebawter [118] Marcktflecken / so ein Ländgericht / vnnd 2. darein gehörige Clöster / 10. Schlösser / 8. Adeliche Sitz / 24. Hoffmarchen; Item Dörffer / vnd andere Güter / auch den Marckt Brugg hat / vnd vnter der Regierung vnnd RentAmpt / Mönchen ist. Käyser Conrad der Dritte / vnd Hertzog Heinrich der Eylffte in Bäyern / zogen einsmals miteinander darfür / gewonnen das Schloß / vnd brennten solches auß / wie Aventinus lib. 6. fol. 367. a. meldet. Hat vor Zeiten eygene Herren / vnd darunter Conradum gehabt / welcher Hertzog in Croatien vnd Damlatien gewesen / vnnd in dem Mayländischen Krieg / vnter Käyser Friederichen dem Ersten zu Bergomo in Italia gestorben / vnd von dannen in das Closter Scheyern geführt worden / nach dessen Sohns / gleichen Nahmens / Todte / seine Wittib / oder deß Sohns Mutter Uthildis, Otten von Wittelspach / nunmehr Hertzogen in Bäyern / das Schloß Dachaw / sampt Zugehörde / verkaufft hat; wie Brunnerus part. 3. Annal. l. 12. p. 409. schreibet / auch daselbst ein schönes Exempel setzet / wie ein Hund seines Herrn Graf Otten von Dachaw / Todte Anno 1126. offenbaret habe. Vnd sagt er hernach im 13. Buch / am 523. Blat / daß obgedachter Kauff vmb 10. Marckt Goldes / vnd 800. Pfundt Silbers / zugangen / vnnd daß damaln auß dem Geschlecht der Herren zu Dachaw nur noch Arnulphus vbrig gewest seye; Anno 1633. haben die Schwedischen Dachau in ihren Gewalt gebracht / der Bäyrischen allda in 300. nidergehawen / vnnd 600. gefangen genommen; weiters / 300. Wägen mit Munition / vnnd Proviant / so dann 6. halbe Carthaunen / 3. kleine Stücke / vnd 12. Standarten / bekommen; wie Engelsüß / im Weymarischen Feldzug / berichtet. Anno 1648. haben die Frantzosen / oder sie / vnd die Schwedischen / zugleich / diesen Orth eingenommen; vnnd solle derselbe damaln etwas Schaden am Gebäw gelitten haben. Vor kurtzer Zeit / ist Herr Joannes Mändel von Teutenhofen / auff Münchsdorff / Sigilfing / Foithofen / vnd Tanderen / Churfürstl. Bäyerischer geheimer Rath / CammerPraesident / vnd LehenProbst / alllhie / vnd zu Neuburg / ChurFürstlicher Pfleger gewesen.

Dambsweg / ein schöner Saltzburgischer Marcktflecken / im Lungöw / oder Valle Lingonum, wie Lazius libro 6. migrat. Gent. redet / gelegen / so vor Zeiten eygene Herren gehabt / so die Grafen von Leonberg / Dornberg / vnnd Lungow geheissen worden seyn. lib. 12. Commentar. Reipubl. Rom. sect. 6. cap. 4. sagt gemeldter Lazius, daß der alten Ligni Mons jetzt Linckhaw heisse / welchen Weg man auß Kärndten in das Bintzgaw / oder ad Poeninum montem nehme.

Diesen / Damasia, vnd beym Antonio Pontes Tesfenij, wie Gewoldus will / ein Bäyrischer Marcktfleck / in das Landgericht Landsperg / vnd in die Regierung Mönchen gehörig. Hat ein Closter / vnd Probstey der Regulierten ChorHerren S. Augustini, von welchem in tom. 2. Metrop. Salisburg. zu lesen. Anno 1317. ist das Closter / sampt dem gantzen Flecken / abgebronnen. Ist vorhin ein Schloß da / vnnd zwar gegen dem Closter vber / gestanden / davon sich die Graffen diß Orths geschrieben haben. Es ligen zu Diesen gar vil der Graffen von Andechs begraben: Vnder welchen auch Graff Rath / Ratho, oder Raslo, gewester LandVogt in Oesterreich; deßgleichen der Priester / vnd Stiffter dieses Closters / B. Rathardus von Andechs; Item / die H. Mechtild / eine Jungfraw / vnd geweste Aebbtissin allhie / vnnd zu Oetelstetten in Schwaben / eine Tochter Graf Berchtolds von Andechs / die Anno 1154. oder 1160. gestorben. Die Pröbste vom Hartvvico, dem Ersten / an / so Anno 1173. gestorben / biß auff Antonium, den 30. so Anno 1648. erwöhlet worden / setzet Stengelius, in Matifl. rer. August. cap. 31.

Diethramszell / bey der Isar / vnd nit weit von Wolfartshausen / vnd Beurberg / ein Closter der Regulirten ChorHerren S. Augustini Ordens / davon tom. 2. Metrop. Salisb. p. 252.

Dorffen / ein Marcktfleck / sampt einem LandGericht in NiederBäyern / zur Fürstlichen Regierung / vnnd RhentAmpt Straubingen gehörig.

[T49]

[119] Ebersperg / ein stattliches Closter / sampt einem feinen Flecken dabey / zwischen Wasserburg / vnd Mönchen / vnd von jedem Ort / als von Wasserburg 3. vnnd von Mönchen vier Meil Wegs / vnnd in der Grafschafft Steinharting / zwischen den Wassern Inn / vnd Sempta / in dem Holtz / da vorhin die Grafen von Sempta / vnd Ebersperg / Schloß gestanden / gelegen; in welchem Closter (von dessen Stifftung insonderheit Gevvoldus in addit. ad tom. 2. Metrop. Salisburgens. Hundij, zu lesen) ein schöne Kirch ist; die / sampt dem Closter / jetzt die Jesuiten von Mönchen innen haben / denen dasselbe Anno 1595. auf Bewilligung Papst Clementis deß Achten / an statt der Benedictiner Mönch / die es vorhin letztlich / vnd noch damals besessen haben / eingeraumbt worden ist. Es ist solches Closter Anno 1305. sampt der Kirchen / vnd allen Gebäwen / vnd Zierden / verbronnen. Es kommen gedachte Graffen von Sighardo her / welcher vor deß Königs Carolomans in Bäyern Enckel / oder VhrEnckel / ins gemein gehalten wirdt / vnd der / wegen eines sehr grossen Ebers / dem Schloß vnd Kirchen / den Nahmen geschöpfft haben solle. Er hat Anno. 906. verlassen seinen Sohn Ratholdum, so Augustiner Mönch in die Kirch gesetzt / deme sein Sohn Eberhard gefolget / so die Kirchen erweitert / vnd das Closter gebawet / auch S. Sebastians Hirnschal / neben anderm Heiligthumb / so noch allda / in die Kirchen gebracht; vnd sich in seinem Schloß allhie der Vngarn Mannlich erwehrt / auch folgends sie auf dem Lechfeld schlagen helffen / vnd ihre Obersten zu Regenspurg auffhencken lassen. Ihme hat sein Bruder Adalbero, vnnd diesem sein Sohn Ulricus, succedirt; welcher / an statt der Augustiner / Anno 990. Benedictiner hieher gesetzt / vnd An. 1029. gestorben ist; dessen / vnnd seiner Gemahlin Richardis, Grab / mitten in der Kirchen gewiesen wird. Sein Sohn Adalbero hat das Closter von newem wieder stattlich erbawet / im Jahr 1037. auch / als der letzte seines Geschlechts / seine Herrschafft S. Sebastian vermacht / vnd ist vmbs Jahr 1045. gestorben. Seine Gemahlin hieß Richlindis. Besiehe Brunnerum part. 2. Annal. Boicor. libro 8. Anno 1633. hat es hierumb ein starcke Bawren Rebellion gehabt / wie oben bey Wasserburg die Vrsach vermeldet worden. Als man aber mit Stücken vnter sie gespielt / vnnd die verhawene Wälde vmb Ebersperg geöffnet / so ist es grob hergegangen / vnd in der ersten Fury / bevor ab in dem Marckt Ebersperg / alles / was angetroffen / vnd darunter viel Vnschuldige / niedergemacht / Ja in dem Closter den Jesuitern etliche Bawren / vnd ihre Diener / an der Seiten erschossen worden; etliche Bawren / so wie Stein hart gefroren gewesen / haben die Soldaten in die Häuser zusammen gejagt / vnnd als sie sich dannoch gewehrt / lebendig darinn verbrandt.

Die Vrsach / warumb solches Closter den Benedictiner Mönchen entzogen worden / hat Wiguleus Hundius, tom. 2. Metropol. Salisburgens. fol. 285. Darwider aber Romanus Hay, ein Benedictiner Mönch / zu Ochsenhausen in Schwaben / in Aula Eccles. et Horto Crusiano, pag. 339. tit. Concordata Germaniae, ist; vnnd / am folgenden Blat / diese Wundergeschicht / so sich / zu gewissen Zeiten / allhie begeben solle / mit nachgehenden Worten / erzehlet: Ipsorum Societatis JESU Patrum fideli relatione didici, in Coenobio Bavarae Benedictino, Ebersperg / nuncupato, tunc temporis non desolato, quod intuitu publicae utilitatis, ad instantiam Gulielmi, quondam Bavarae Ducis, Clemens VIII. Monacensi Collegio, dictae Societatis, datâ Bullâ, univerat, certis anni temporibus, in hanc usque diem, intempesta nocte; Monachorum dudum sepultorum animas in dormitorio, quasi à somno excitatas, è cellis, seu Cubiculis, cum sensibili strepitu, prodire, templi chorum adire, inibique Dei laudes, monastico more, decantare. Daß nemblich / zu gewissen Jahreszeiten / biß auff den heutigen Tag / bey eiteler Nacht / die Seelen der langst begrabenen Mönche / gleichsamb als wann sie vom Schlaff erweckt weren / auß ihren Cellen / oder Schlaffkämmerlein / mit vernemlichem Geräusch / herfür / vnd in deß Tempels Chor / gehen / vnd daselbst das Lob GOttes / auff Mönchische weise / singen thäten. Der Jesuit / Joannes Crusius, antwortet dem gedachten [120] Mönch / R. Hay, in tr. 2. tom. 2. p. 107. seqq. also: cùm Monachi in Ebersperg Bavariae, in sua luxuriosa vita, perseverarent, justissimè Clemens Papa 8. motus fuit, ut ad tollenda tàm gravia scandala conventus Religiosorum inde submoveretur, ac locus ipse alijs alterius Ordinis Religionis concederetur, qui vitae exemplo, ac doctrina, exteros offensos reaedificarent, atque erigerent. Societas nostra, pro monasterio Ebersperg, nunquam institit, imò nec illud oblatum quidem voluit acceptare; Sed recusavit, usque dum à sua Sanctitate ipsum acceptare cogeretur. Vnd in dem Tract. 3. subversonis Aulae Eccles. et H. Crus. schreibt er Crusius, p. 5. seqq. ein mehrers von diesem Closter; vnd nennet die geweste Mönch daselbst Concubinarios sacrilegos, vnd daß ire Banckarten in dem Kinderstüble / in Vicino Abbatis Cubiculo, erzogen worden; vnd seye das / was F. Rom. Hayhie oben von den Mönchen erzehle / daß sie bey Nacht in den Chor gehen / sein Traum / vnd Gedicht. Dann also schreibet er / vnter andern / am 13. Blat: Quod de manib. defunctorum certis annitemporibus, in h. usque diem, intempesta nocte, in Dormitorio, è Cellis, cum sensibili strepitu prodeuntium, templi chorum adeuntium, etc. affert F. Romanus Hay, ipsus est somnium, et figmentum; welches er / der P. Crusius, mit deß Rectoris deß Jesuiter Collegij, zu Mönchen / Gezeugnuß vnd deß Pauli Kern / J. V. L. vnd Richters zu Ebersperg / schreiben / erweiset. Was sonsten die Gräfin Richard von Ebersperg / Graff Vlrichs Gemahlin / deren in obbesagtem vnserm Text gedacht wirdt / vnd die deß Jahrs 1013. gestorben / anbelangt / so sagt Raderus vol. 2. Bavariae Sanctae, daß sie entweder auß dem Guelphischen Stammen / oder deß Fürsten Marquardi, in Kärnten / vnnd Steyer / Tochter gewesen / vnd weil sie ihrem Eheherren / dem besagten Graff Vlrichen / keine Kinder geben / so hab er drey Clöster / Ebersperg / Kiebach / vnnd Gisinveld / von seinen Gütern / gestifftet. Müste also der im gemelten Text gedachte sein Sohn Adalberto / von einer andern Gemahlin seyn / oder ein Irthumb hierinn mit vnterlauffen. Besagter Raderus schreibet ferner / daß die Heylige Hademunda, Graff Albrechts / oder Adalberonis von Ebersperg Schwester / vnnd Marquardi in Kärnten / der gedachten Heyl. Richardis Bruders Gemahlin / nach ihres Herrn todt / gen Jerusalem gezogen / vnd daselbst Anno 1029. gestorben seye.

Sihe von diesem vornehmen Closter / Aventinum, lib. 5. fol. 325. deß Lateinischen Baßlerischen Trucks.

Ebersbeündt / ein Marckt / im Land-Gericht Vilsbiburg / sampt dem Marckt Felden / in NiederBäyern / an der Vils gelegen / vnnd in die Regierung Landshut gehörig.

Eckmül / ein Marcktflecken / an der äußern: Oder grossen Laber / in NiederBäyern / vnnd 3. Meylen von Regenspurg gelegen / vnnd / sampt seinem Landtgericht / vnter die Regierung Landtshut gehörig. Hat ein Schloß.

Eggenfelden / ein Marcktfleck / am Fluß Rot / 2. Meilen von Pfarrkirchen / in NiederBäyern gelegen / hat ein Landgericht / darein der Marckt Wurmansquick / sampt 5. Schlössern / 10. Adelichen Sitzen / 18. Hofmarchen / etlichen Dörffern / vnnd andern Gütern / vnnd alles vnter die Fürstliche Regierung Landshut gehörig.

An. 1648. den 29. Junij / haben die Frantzosen / vnd Schweden / bey diesem Orth / ein ordentliches Lager geschlagen / vnd seyn biß auff den 12. 22. Julij allda verblieben; darüber dann der Fleck in den Brand gerathen.

Enchendorff / gehört / sampt dem Marckt Simbach / in das Landgericht Landaw / in Nieder-Bäyern / vnd vnter die Regierung Landshut. Vnd ligt besagter Marckt Enchendorff an der Vils. Simbach aber vber der Iser / bey Leonperg.

Ensdorff / ligt vnderhalb Amberg / vnd oberhalb Rieden / an der Vils / in der Obern Pfalz / davon in einer geschriebenen Verzeichnuß stehet; daß allda ein reiches Closter Benedictiner Ordens / von Ottone Pfaltzgrafen von Wittelspach gestifftet; so Churfürst Fridericus II. Pfaltzgrafe / zu cassiren, vnnd darfür eine Schul vor die OberPfalz aufzurichten / vom Papst erlangt habe. Vnd

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[121] seye solches Closter das Fundament der stattlichen / vnnd in der ObernPfaltz vorhin berühmbten Schulen zu Amberg / so auß disem Closter Ensdorff / durch Indulgentz deß Papstes / entstanden.

Ergoldtspach / oder Erwoltzpach / ins gemein / Erberspach / oder Eberspach / 3. Meilen von Landshut / vnd sampt den Märckten Frantenhausen vnnd Pilsting / vnter selbiger Regierung / vnd nahend Kolnbach vnd Kirchberg / in dem Teispacher LandtGericht gelegen; ein feiner Marktflecken.

Essing / ein Marcktfleck / vnter dem Schloß Randeck / an der Altmüll / oberhalb Kelheim / sampt einer StifftsKirch / so beede den Inhabern der Herrschafft Randeck gehörig / die vor Zeiten deß Geschlechts deren von Abensperg gewesen; denen die Hertzogen in Bäyern succedirt; auß welchen Hertzog Wilhelm solchen Orth / wegen getrewer Dienste / Doctor Leonhardten von Eck / seinem geheimbden Rath / gegeben / dessen Sohn Oßwald / wegen Schulden getrungen / diese Herrschafft Herrn Ott Heinrichen / Grafen von Schwartzenberg / verkaufft / der sie Anno 1579. noch inngehabt hat; wie tom. 2. Metrop. Salisbur. fol. 288. seqq. in dem Wort Essing / mit mehrerm hievon zu lesen.

Ettal / ein vornehmb Closter Benedictiner Ordens / in OberBäyern / zwischen Partenkirchen vnnd Schonga / am Anfang deß Flusses Amber / (so durch den See gleichen Nahmens laufft) gelegen; davon Bruschius cap. 8. de Episcop. Germ. p. 144. vnd Hundicus in Metrop. Salisburg. fol. 296. seqq. tom. 2. zu lesen.

Vnd ist diser der jenige Orth / dahin man viel Wallfahrten anstellet; wie Raderus, in epist. dedicat. Bavar. Sanct. vol. 1. folio 5. erinnert / vnd sagt / daß fast kein Ort im Bäyerland gefunden werde / da man nicht herrliche Anzaigungen der Heyligkeit / vnd Religion / antreffen solte / etc. Celebratur, schreibt er ferners / antiquissima sedes Oetingana; visitur frequenter Virgo Aetalensis, colitur assiduè Duntenhusiana, Aufkirchensis, Bobergiana, Allerstorfensis, Beisenbergiana, et in Regio Bojorum, ad cryptam, Monacensis, alibique passim aliae non paucae.

Falckenstein / Von diesem Ort stehet in tom. 4. Theat. Eur. f. 636. also: Falkenstein ein vestes Berghauß / von Chamb anderthalb Meilen / gegen Regenspurg gelegen / etc. dahin wurde Schwed. Volck im Jahr 1641. auß Chamb commandirt / zu recognoscirn / vnd da es mehrers nichts außrichten konte / das darbey ligende Stättlein in Brand zu stecken. Dises geschahe / das vbrige muste man lassen. Von disem lage 2. Meilen das auch veste Berghauß Falckenfelß / vff 2. Meiln von Straubingen / etc. zwischen welchen Häusern die darinnen ligende Crabaten fast täglich streifften. Es wurden 300.Schwed. Mußquetirer dahin commandiret / ist aber von sonderer irer Verrichtung nit viel vernommen worden. In dem 6. tom. Theatri Europ. stehet / daß An. 1648. Königsmarck das veste Hauß Falckenberg in der Obern Pfaltz erobert / welches Anno 49. nach Abzug der Schwed. die Chur Bäyerischen wider in Posseß genommen hätten; wie auch Waldeck.

Friburg / oder Fridburg / bey dem Wald Hönhard / an der OberOesterreichisch vnnd Saltzburgischen Gräntzen / vnter der Fürstl. Bäyrisch-Burckhausischen Regierung / ein feiner Marckt / sampt einem Landgericht / darein der Marckt Matikofen / (an dem Wasser-Matich / so bey Brauna in den Inn kompt / gelegen;) Item 1. Closter / ein Schloß / 7. Adeliche Sitz / 2. Hoffmarchen; Item Dörffer / vnd andere Güter / gehörig seyn.

Fürstenfeld / ein Cisterzer Ordens Closter in OberBäyern / an der Amper / oder Ambra, von Herzog Ludwigen in Bäyern erbawt / nach dem er seine erste Gemahlin Mariam, eine Herzogin von Braband / auß Eyfersucht / An. 1256 hat hinrichten lassen; allda er auch / als er An. 1294 gestorben / begraben worden ist. Sein Sohn Käyser Ludwig der Vierdte / hat hernach An. 1331. diese Stifftung bestättiget. Siehe hievon tom. 2. Metrop. Salisb. f. 327. seqq. vnd von obgedachter Mariae Vnschuld vnnd Todte / Brunnerum part. 3. Annal. li. 14. p. 786. seqq. Aventin. libr. 7. folio 429. der Lateinischen edition, vom Jahr 1615. in fol. vnnd in meinem Anno 54. getrucktem Handbuch / titul. Argwohn. pag. 18. seqq.

[122] Fürstenzell / Furstencella, ein vornehmes Bernhardiner Closter / sampt einem Wirtshause / im Wald / zwischen Vilshofen / vnd Scherding; Item dem Inn vnd der Vils / in NiederBäyern gelegen; von welchem in besagtem tom. 2. fol. 337. seqq. ein mehrers zu finden.

Gaimersheim / ein Marckt in Obern Bäyern / so 1. Meil von Ingolstatt gelegen / vnd mit den Märckten Pföring / oder Pfäring (1. meil von Newstätl / vnd 3. meylen von Ingolstatt) vnd Sigenburg / in das Landgericht Voburg / vnd die Regierung Mönchen gehörig.

Gängkoven / oder Gainckhofen / ein Marckt / so ein eygenes Landgericht hat / darein auch der Marckt Masting / vnd 2. Adeliche Sitz / neben andern Gütern gehören. Ligt 4. Meilen von Landshut / an dem Wasser Bina / nahend Eggenfelde / in Vnder Bayern / zwischen der Isar vnnd Inn ; allda ein Teutsches Hauß / so Anno 1278. von Graff Bernharden von Leonberg / der im Jar 1283. gestorben / gestifftet worden ist.

Geisenhausen / 1. oder anderhalb Meilen von Landshut gelegen / vnnd mit Gänck-Ofen in selbige Regierung gehörig. Hat ein eygen Landgericht / vnnd in demselben Adeliche Sitz / 1. Hoffmarche / vnnd andere Güter. Es ist Geisenhausen ein feiner Marckt.

Geißlhoring / auch ein Marckt / so mit dem Marckt Pfaffenberg / 5. Schlössern / 13. Adelichen Sitzen / 30. Hoffmarchen / etlichen Dörffern / vnnd andern Gütern / vnter das Landgericht Kirchberg / vnd die Regierung Landshut / gehörig. Ligt bey der innern- oder kleinen Laber / zwischen Harthausen / Laberweinting / vnd Neufarn / in Nieder-Bäyern.

Geisenfeld / oder Geysenfeld / ein Marckt / in das LandGericht Pfaffenhofen / vnnd die Regierung Mönchen / gehörig / vnd in OberBäyern am Fluß Ilm / zwischen New-Stättlein / vnd Schrobenhausen / gelegen / allda ein NonnenCloster vnd Abbtey / Benedictiner Ordens / so viel Güter hat; davon in Metropol. Salisburgens. zu lesen. Aventin. sagt / es seye gemeldtes Closter An. 1037. gestifftet worden; davon auch Rad. vol. 2. Bavar. S. in dem Leben deß H. Henrici, Graffens zu Rietenburg / zu sehen; welcher vmbs Jar 1060. im Flecken Ebratshausen / bey Geisenfeld / als Walfartsbruder gestorben ist.

Gnadenberg / ein vor zeiten berümbtes Closter in der Obern Pfalz / vnd ein halbe meil von Altorff / gelegen / so vor zeiten Eichelberg sol geheissen haben / vnd des Ordens S. Salvatoris, (daher auch der Nam / Mons gratiae, oder Gnadenberg kommen) vnd S. Brigittae, von Manns und Weibs Personen gewesen; so ire absonderliche Häuser gehabt; aber der Kirchen / so zwischen den beeden Clöstern schön vnd groß ist / sich zugleich gebraucht haben.

Im Chor ligt Fraw Catharina / geborne Hertzogin auß Pommern / welche / neben ihrem Herrn vnd Gemahel / Hertzog Hansen / Pfaltzgrafen / König Christophs in Dännemarck Vattern / so zu Neumarckt seine Hoffhaltung gehabt / vnd das Schloß daselbsten von newem gebawet / dises Closter gestifftet; besagte Kirch aber die Herren Fürer zu Nürenberg erbawet haben. Es hat da ein gewaltig- vnnd künstliches Tachgestell; Item viel Einkommens; vnd wird durch 2. Jesuiter / vnnd einem Bäyrischen Richter / der Zeit / verwaltet / nach dem besagte Obere Pfaltz an Bäyern kommen ist.

Göling / oder Golling / oder eygentlich Golding / ein feiner Saltzburgischer Marcktflecken / zwischen Werffen / vnd Hallel / vnd ein Meyl vom Marckt Kuchel / vnd an der Saltza gelegen.

Gotzzell / ein Closter der Regulirten ChorHerren S. Augustini. in dem Wald / auß Böheim zu / gelegen / davon tom. 2. Metrop. Salisb. fol. 367. zu lesen.

Gräfing / ein Marcktfleck / in dem Land Gericht Schwaben / vnnd der Regierung Mönchen / nahendt Ebersperg / Elkoven / Rötenbach / vnnd Eßling / dem Ebersperger Forst / Veldkirchen / vnd der Perlacher Haid / gelegen / alda Hertzog Diet / der Grosse / auß Bäyern / die Römer / zum andern mal / erlegt haben solle.

Gravenwerd / in der Obern Pfaltz / zwischen Eschenbach vnd Parckstein / am fluß Kreusen / ein beschloßner Marckt / so / sampt besagtem Eschenbach / Stättlein vnnd

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[123] Schloß / in gleichem am Fluß Kreusen gelegen / auff einer Höhe / der Zeit Chur Bäyrisch. Vnd ligt Eschenbach 3. guter Meilen von Weiden / allda die Schwedische zu Anfang deß 1641. Jahrs etliche Bäyerische niedergemacht haben.

Griespach / ein Marckt in Nider Bäyern / vnd vnter die Regierung Landshut / so ein eygen Landgericht hat / darein die Märckte Münster vnd Köstlarn; Item 4. Clöster / 3. Schlösser / 13. Adeliche Sitz / 24. Hoffmarchen / etliche Dörffer / vnnd andere Güter / gehörig seyn.

Hafnerszell / 2. Meilen vnter Passaw / an der Thonaw gelegen/ vnd selbigem Stifft gehörig / allda mehrertheils Hafner / so schön Geschirr machen / wohnen. Ist ein Marckt-Fleck.

Hag / lige nicht weit vom Inn / zwischen Oberndorff / vnd Craiburg / vnd gehört ein gantze Graffschafft darzu / so / nach Absterben deß letzten Graffen zu Hag / Ladislai, Anno 1567. an das Hauß Bäyern kommen, welches auch solche Graffschafft / mit der Anlag / nemblich vier zu Roß / vnd zehen zu Fuß / oder 88. / Gülden. / Item zum Vnterhalt deß Cammergerichts mit 30. / Vnd nach dem erhöchten Anschlag mit 50 fl. / Gegen dem H. Röm. Reich vertritt. / Besihe Wigul. Hund im Bäyrischen Stammenbuch / im 1. Buch am 67. Blat. Es ligt in dieser Graffschafft Hag / das Closter Ramsaw / deß Bettel Ordens S. Augustini.

Häglwerd / ein Closter / gleichsamb auff halben Weg zwischen Traunstein / vnd Reichenhall / Salzburgischen Gebiets / dessen Pröbste meistentheils von Adel / vnnd vor disem Geistliche gewesen; aber An. 1620. verwaltete solches Stifft ein Weltlicher. Ist vmbs Jahr 1218. geweyhet worden. Vnd ligt darinn Graff Leuthold von Plain / der vor Damiata ein Aug verloren / vnnd zu Tarvis gestorben.

Haibach ein Collegiat Kirch / vnnd Probstey / gar an dem Gebürg / nicht weit von Murnaw vnnd Weilhaim / gelegen / davon tomo 2. Metropol. Salisburgens. fol. 385.

Hals / ist ein Marcktflecken / sampt zugehöriger / vnd in Nieder Bäyern gelegener Graffschafft / in die Regierung Landtshut gehörig. Käyser Rudolph hat Albrechten von Hals / wegen seiner tapffern Thaten / zum ersten Graffen gemacht Anno 1280. Anno 1375. starb der letzte Graff von Hals / Luipoldus, vnnd ward zu Osterhofen begraben. Die Graffschafft kam an die Landgraffen von Leuchtenberg / so sich noch davon schreiben; aber dieselbe Anno 1485. denen von Aichberg verkaufft haben; wie in obgedachtem Bäyrischen Stammenbuch hievon mit mehrerm zu lesen. / Anno 1517. haben Hertzog Wilhelm / vnnd Ludwig / Gebrüder / Hertzogen in Bäyern / die Graff- vnd Herrschafft Hals / mit Zugehör / von Johansen / Herren zu Degenberg / vnnd seiner Gemahlin / Magdalena von Aichberg / erkaufft / vnnd die Belehnung vom Käyser Maximiliano dem Ersten / darüber bekommen / wie tomo 1. Metropol. Salisburgens. folio 428. wider Melchior Cleseln / gemeldet wird.

Hengersperg / ein Marckt in Nieder-Bäyern / vnter die Regierung Straubing / sampt einem Landgericht / darein ein Closter / 4. Schlösser / 1. Adelicher Sitz / 12. Hoffmarchen / etliche Dörffer / vnd andere Güter / gehören. / Ligt oberhalb Hoffkirchen bey der Thonaw.

Hirschaw / in der ObernPfalz / so von vielen für ein Stättlein; von etlichen aber nur vor einen Marcktflecken / so aber vor dem jetzigen Krieg wol erbawet gewesen / gehalten wirdt. Ist bekandt wegen etlicher Fabeln / vnd abenthewrlichen Thaten / oder Eulenspieglischen Possen / so den alten dieses Orths Einwohnern etwan angedichtet / vnd zugemessen worden. Ligt zwo Meilen von Sultzbach / auff Waithausen / vnd Böheim zu. Vnnd ist der Zeit ChurBäyerisch. / Anno 1648. hat diesen Ort der General Königsmarck eingenommen; wie in tomo 6. Theat. Europ. stehet.

Hochburg / ein Schloß / bey Wasserburg / in Bäyern / welches die Frantzosen / vnd Schweden / auch im gedachten Jar / den 6. 16. Junij / auf Discretion hinweg genommen. / Ib.

[124] HochenCamer / ein Fleck / vier Meilen von Mönchen / am Fluß Glon / zwischen Reichertshausen / vnnd Crantsperg / gelegen.

Hochenwart / Summuntorium, oder Alta Specula, allda vor Zeiten die Grafen von Andechs ein stattlich Schloß gehabt / davon auch Grafen den Namen geführet haben. Ist jetzt ein schönes Nonnen Closter / Benedictiner Ordens / Augspurger Bistumbs / auff einem sehr lustigen Berg / beym Wässerlein Parr gelegen. Es ist auch ohnfern davon ein schöner verschlossener Marcktfleck / gleiches Namens / in das Landgericht Pfaffenhofen / vnder die Regierung Mönchen gehörig.

Es ist besagtes Closter vest / davon man ein herrliches Aussehen haben kan. Die H. Richildis, vnnd in ihrem Grab der halbe Theil deß Cörpers S. Julianae, auß der Eylftausent Jungfrawen Gesellschafft; wie auch der H. Wolffholdus, ligen allda begraben; welcher letzte allhie Pfarrer gewesen / vnd einem Schneider / in besagtem Marckt Hohenwart / vom Stein geholffen hat; wie Raderus vol. 2. Bavariae Sanctae, p. 231. seqq. die Histori hievon setzet Es hat aber dieses 3. Meilen von Ingolstatt gelegnes Closter die H. Wiltrud / deß Grafen Rapathonis zu Hohenwart Tochter / vnnd Graf Ortolphs Schwester / eine Jungfraw / vnd Abbtissin allhie / so im Jahr 1091. gestorben / gestifftet. / Anno 1640. war in diesem Closter Abbtissin Fraw Maria Joanna Sibenaicherin.

Holtzkirchen / ein Marckt / in dem Landgericht Wolfertzhausen / in Ober Bayern / nahend Holtzhausen / vnd Westerheim gelegen.

Ilm / ein lustiges Dorff / fast in der Mitten zwischen Mönchen vnd Ingolstatt / gelegen / daselbsten vmbs Jahr 745. / das Closter Ilm / an dem Fluß Ilm gebawet worden / so man jetzt Ilmmünster nennet / in welchem die Reliquien S. Arsatii deß Bischoffs / von Mayland hieher gebracht / beyläufftig auff die 749. Jar geruhet haben / biß sie endlich nach Mönchen in vnser Frawen Kirchen / / mit gantzen Collegio / Canonicorum, versetzt worden seyn; daselbsten sie jetzt in dem mittern Altar selbiger Kirchen / vnderhalb deß Chors / in einen silbern Sarck / auffbehalten werden; wie in tomo 2. Metropolit. Salisburgens. stehet.

Der Anfänger dises Closters Ilmmünster / S. Lullus, ist der erste Abbt allda gewesen / so vmbs Jahr 730. / mit dem Heyl. Virgilio in Bäyern kommen. Es ist aber das allhiesige Collegium Canonicorum, im Jahr 1494. nach Mönchen versetzt / vnnd vmbs Jahr 1624. Herr Frantz Wilhelm / Graff von Wartenberg / Herrn Ferdinanden Hertzogens in Bäyern Sohn / derselben / in der Stifftskirchen zu Vnser Frawen daselbst / Probst gewesen.

Ism / oder Isen / ein vhralter Fleck / an der Ism / oder Isen / Isinisca, oder Ysenisco, sampt einem Stifft / vnd Probstey / auf einem gähen Hügel / zwischen Freysing vnd Wasserburg gelegen / vnnd dem Bistthumb Freysing / zur Herrschafft Burckrain / gehörig.

Judersdorff / am Fluß Glon / nahendt Camerberg / vnnd Weißbach / drey Meylen von Freysing / vnd vier Meilen von Friedberg / Closter / vnd Flecken / wie wir finden / so regulirte ChorHerren S. Augustini Ordens hat.

Weilen aber der Hundius, in Metrop. Salisburg. tom. 3. fol. 437. daß Closter an dem im Text ernanten Wasser Glon / nicht Judersdorff / sondern Vnderstorff / nennet / vnd an demselben sonsten kein anderer Orth / als besagtes Judersdorff / sich will finden lassen; Als möchte man fast muthmassen / es were für Vndersdorff / in die Taflen / Juderstorff kommen. / So sagt auch Aventinus libro 7. Annal. fol. 400 der Latein. Baßler edition, daß Otho der Vierdte / Graf von Dachau / vnnd Pfaltzgraf zu Wittelspach / auß dem Hauß Scheyren / das Ober-Pfältzische Benedictiner Closter Enstorff / bey Amberg; vnd / in Ober Bäyern / Vndersdorff / ein Augustiner Closter / nicht weit von Mönchen / erbawet habe.

Keißheim / oder Keysersheim / Caesarea, ein berümbtes Closter / zwischen der Altmüll / vnd der Thonaw / nahend Thonauwerth /

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[125] gelegen / dessen Abbt ein Standt deß Reichs / vnd Bäyerischen Cräyses ist / vnd grosses Einkommen hat; wiewol sich Widemann beym Crusio part. 3. Annal. Suev. libro 3. cap. 7. irret / in dem er sagt / daß solches Closter so viel eygene Wohnungen von dannen biß nach Rom auff dem Weg habe / daß ein Abbt / so dahin ziehe / alle Nacht in dem seinigen verbleiben könne. Graf Heinrich von Lechsgmünd / vnd Graispach / hat Anno 1133. mit seiner Gemahlin Loykard / oder Luitgard / eine geborne Gräfin von Abensperg / vnd ihren Söhnen / solches gestifftet. Die Gegendt herumb wirdt noch die Graffschafft Greispach genandt / deren Haupt Greispach / vnnd zur Pfaltz gehörig ist. Vnd soll das Holtz vor Zeiten Haidwang geheissen haben. Es ist besagtes Monasterium Caesariense, Cistercienser Ordens / vnd ligen allda besagter Stiffter / vnnd seine Gemahlin / auch andere Grafen von Lechsgmünd (von welchem Schloß / so die Regenspurger zerstöret haben / noch an dem Orth / wo der Lech in die Thonaw fällt / altes Gemäwer zu sehen ist) Item von Neiffen / so die von Greispach geerbt haben; wie auch von Helffenstein / vnd Oettingen: Item die Freyherren von Gundelfingen; die Marschallen von Pappenheim / vnd viel vom Adel / als die von Geyern / Rechenperg / die Vetter mit der Lilgen / vnnd andere / begraben.

Es ist solches Closter / die Scheide / oder Gräntze / der beyden Bistümber / Eichstätt / vnnd Augspurg; wie dieses ein zugespitzter Stein / zwischen der Kirch / vnd deß Klosters Thor / gesetzt / anzeiget. H. Stengelius, in Mantissa ad Commentar. rer. August, pagin. 14. sagt / es seye das Closter Krafftal / bey Lauterbrunn / mit Keyßheim vnirt worden; der auch im 28. Capitel / die Abbte allhie / von dem ersten Udalrico, so Anno 1155. den 11. Martij gestorben / biß auf Georgium IV. den 33. Abbt / der Anno 1637. erwöhlet worden / setzet. Auß den Aebbten dieses Closters ist auch H. Leonhart Weyenmair / von Laugingen / gewesen / der Anno 1430. Abbt worden / vnnd / wie man berichtet / am ersten die Insul zu wegen gebracht / welche das Closter vorhin nicht gehabt / vnnd dasselbe hiedurch zu einem Stande deß Reichs worden / hatte auch sonsten sich gar hoch / vnnd wol / vmb das Gotteshauß verdient gemacht / vnd wegen deß Marggräfischen Kriegs / so selbiger Zeit entstanden / viel erlitten / auch von den Feinden gar gefänglich hinweg geführet worden; deßwegen man ihme daselbst / wie abermals berichtet wirdt / Jährlichen eine Seelmeß halten thut. Ihme hat An. 1440. wie Munsterus schreibet / H. Niclaus Kolb succedirt. Vnd ist sein / deß Herren Weyenmäyers / Geschlecht noch zu Vlm / vnnd anderswo / verhanden. Nach deß Crusij, in seiner Schwäbischen Chronick / Aussage / hat der Abbt Johannes allhie / so vmbs Jahr 1548. gelebt / das Schloß Gendrich / bey dem Dorff gleiches Nahmens / wo der Lech in die Thonaw falle / erweitert / vnd gezieret. Es ist der Abbt dises Closters / wie erwehnet / ein Stand deß Heyligen Reichs / vnd Bäyrischen Cräysses / dessen Monatlich einfacher Reichs Anschlag ist / 4. zu Roß / 60. zu Fuß / oder 288. fl vnd zu Vnterhaltung deß Cammergerichts Jährlich / wie ich finde / 150. vnd / nach dem erhöchten Anschlag 250. Güld. den Thaler zu 69. Kr. gereit. Anno 1648. haben die Schwedischen ihr Geschütz-Werck / als sie wider auß Bäyern gezogen / in dieses Closter gethan. Besiehe Metrop. Salisb. Hundij tom. 2. fol. 222.

Kösching / ein Marcktflecken / nahend Ingolstatt bey einem Forst / so davon den Nahmen / gelegen. Hat ein Landgericht / in welches etliche Güter / vnd darunter drey Adeliche Sitz gehören.

Kötzding / von Theils Kötzing genant / ein Marckt in Nieder Bäyern / vnd vnter die Straubingische Regierung gehörig. Hat ein Landgericht / darinnen 5. Schlösser / vnd andere Güter / ligen.

Kuebach / oder Chiebach / ein NonnenCloster deß Ordens S. Benedicti, mit einem Bäyerischen Flecken / gleichen Nahmens / fast auf halben Weg zwischen Schrobenhausen / vnd Aicha / an der Küebach / so in die Parr laufft / gelegen; daher auch der Nam kompt. Besiehe tom. 2. Metropol. Salisburg. fol. 246. vnd Brunner. Annal. part. 2. pag. 522. dessen Closters erste Abbtissin die Stiffterin Wilburgis, die andere Adelheidis, [126] ein Gräfin von Wittelspach; die 32. Scholastica Stamlerin Anno 1488. die 35. Scholastica von Haßlang / Anno 1521. die 43. Francisca Lerchenfelderin / vmbs Jahr 1638. vnd die 44. Sabina Luzin / An. 1643. gelebt haben.

Laber / ein Marcktflecken / 2. Meilen von Regenspurg / vnd an der Laber / gelegen. Hat ein BergSchloß / darauff der Fürstl. Newburgische Pfleger wohnet.

Mainburg / ein Marckt in Ober Bayern / sampt einem Landgericht / vnnd was in solchem gelegen / so vnder die Regierung zu Mönchen gehörig ist. Kemnitz nennet diesen Orth ein Stättlein / zwischen Ingolstatt / vnd Landshuet / gelegen / so An. 1634. die Weymarischen überfallen hätten. Joan. Isac. Pontanus gedencket Mainkirchen / eines Dorffs in Bäyern / am Nordgöw / am dem Fluß Maticha, zwischen der Saltza / vnd dem Inn gelegen / de rebus Francicis libr. 6. cap. 18. auß Avent. lib. 4. Annal. Boicorum, vnd sagt / daß daselbst in der Kirchen 2. Reuter von Gyps / in Fränckischer Kleydung gesehen werden / dessen Orts ich deßwegen allhie gedencken wollen / wiewol er weit von Mainburg abgelegen ist.

Malharstorff / ins gemein Mallerstorff / S. Benedicten OrdensCloster / in Vnder-Bäyern / nahend dem Fluß Laber / von den Grafen zu Kirchberg An. 1109. gestifftet. Hat einen Abbt. Siehe tom. 2. Metrop. Salisb. fol. 456.

Märcktl vnd Tann / zween Märcktflecken in OberBäyern / vnd vnder der Regierung Burckhausen / in das LandGericht Leonberg gehörig / vnd am Inn / nahend Julbach / so auch ein LandtGericht / darein ein Schloß / vnd 2. Adeliche Sitz gehören / gelegen.

Marienzell / oder Cella Mariae, im Schoffloch, ein MönchsAbbtey / S. Bernhardi, oder Cistertzer Ordens / in einem Holtz / bey dem Schloß Prennberg / am Fluß deß Bergs / Schopfloch / vnd an den Gräntzen deß Böhmerwalds / vnd Lands / aber noch in Bäyern / gelegen / so An. 1324. seinen Anfang bekommen; allda viel Heyligthumber gewiesen werden sollen / daher auch grosser Ablaß allda. Die Weltliche Administration gehöret zum Schloß Prennberg / vnd desselben Herren / so vorhin die Auer (die im Closter begraben ligen) hernach die von Nusperg gewesen seyn. Es waren eine Zeitlang keine Mönch; aber Anno 1615. deren wider zehen allda. Die Vrsach wirdt tom. 2. Metrop. Salisb. vermeldet; daselbsten fol. 467. ein mehrers von diesem Closter zu lesen.

Marxheim / ein feiner PfaltzNewburgischer / Marckt / anderthalb oder 2. Meilen von Newburg gelegen / allda ein Zoll ist.

Matikofen / oder Matichofen / in dem Norischen Bäyern / daselbsten etwan der Könige in Bäyern Gerichthauß gestanden; wie solches die alte Brieff anzeigen. Folgendts hat daselbst Johannes Küchler / mit seinem Eheweib Catharina / vmbs Jar 1413. ein weltliches Stifft Augustiner Ordens angeordnet; davon tom. 2. Metrop. Salisb. fol. 498. zu lesen.

Matsee / Schloß / vnd Herrschafft / so etwan zum Bisthumb Passaw gehört / aber Bischoff Georg / vnnd sein Capitul / dem Ertzbischoff Pilegrino zu Saltzburg / Anno 1396. oder 98. vmb 15000. Pfundt Wiener Pfenning verkaufft. Es ist heutigs Tags allda ein Dechant / mit etlichen Weltlichen ChorHerren / welche in Geistlichen noch den Bischoff zu Passaw / aber im zeitlichen den Bischoff von Saltzburg erkennen; doch so gehöret das Malefitz in das Fürstliche Bäyerische Landgericht Brauna / etc. Siehe d. tom. 2. fol. 498.

Maurkirchen / ein Marckt in OberBäyern / vnder der Regierung Burckhausen / so ein Landtgericht hat / in welches auch der Marckt Althaim / wie oben gemelt / sampt 1. Closter / 6. Schlössern / 13. Adelichen Sitzen / 22. Hoffmarchen / etlichen Dörffern / vnd andern Gütern / gehören. Es hat An. 1570. zu Maurkirchen Geträid geregnet / so guten Geschmacks / vnd lauter Meel gewesen / wie in tom. 1. Metrop. Salisburg. fol. 35. stehet. Hat ein stattliche Kirch zu vnser Frawen / in welcher gar alte Bilder / oder Statuae equestres, so Käyser Heinrich der Erste / nach Vberwindung

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[127] der Vngarn / seinem Gelübde nach / als eine Anzeigung deß Siegs / hieher gesetzt haben solle. Sihe Brunnerum part. 2. Annal. Boicor. pag. 427. et 475.

Medlingen / Ein Nonnen Closter / zwischen Brentz / vnnd Gundelfingen gelegen; so zu der Pfaltz Newburg referirt wird. Crusius schreibet li. 12. part. 2. Annal. Suevic. c. 10. man halte darfür / daß das Closter Medingen (auff dem Dillingschen Felde / zwischen Laugingen / vnd Dillingen / aber auf der Seiten sein Lager habende / vnnd daß er Crusius hernach part. 3. libr. 2. cap. 10. von Hartmanno, Bischoffen zu Augspurg / dem letzten Grafen von Dillingen / gestifftet worden zu seyn / meldet /) noch vor Auffrichtung deß Prediger Ordens gewesen; vnd folgends demselben vbergeben / vnd einverleibt worden seye; inmassen mit vilen andern Jungfrawen Clöstern geschehen / die lang vor dem besagten Orden gewesen; vnd vnter der Regel S. Augustini gelebt haben / vnnd die Büssende / oder Rewende Schwestern genandt worden seyen. Als nun mit der Zeit die Anzahl in diesem Closter Medingen so sehr zugenommen / daß weder Raum übrig / noch die NahrungsMittel erkleckten / so habe man die sach an Papst Clementen (der An. 1265. gelebt) gelangen lassen / der denen zu Medingen erlaubt / daß sie ein anders Closter ihres Dominicaner Ordens anrichten / vnd darin 15. ihrer Schwestern / zu Erleuchterung der Samblung zu Medingen / thun möchten. Nach dem nun solches erschollen / habe den Schwestern der Freyherr von Faimingen seinen Mayerhof / Medlingen / mit aller Zugehör / im Jahr 1266. hergeben; darauff das Closter erbawet / vnnd in solches 15. Schwestern von Medingen gethan worden; zu welcher sich hernach noch mehrere / vnnd zwar vom Adel / begeben haben.

Meringen / Ein Weyland vornehmer Fleck in Bäyern / dritthalb Meil von Augspurg gelegen; allda Anno eintausend sechshundert vnd drey vnd dreyssig / der Obrist Sperreutter gelegen / deme daselbst / vnd im Flecken Friederichingen / der Joh. de Werth eingefallen ist.

Metten / Metania, oder Medena, ein Benedictiner Closter in NiderBäyern / eine halbe Meil Wegs / von der Statt Deckendorff / ein wenig auff die lincke Hand / wann man die Thonaw hinab fähret / vnnd an einem sehr lustigen Orth gelegen; daselbst S. Utho, der Anno 801. gestorben / der erste Abbt / vnd desselben Lehrmeister / S. Gamelbertus, oder Amelbertus, einer vom Adel / vnd Pfarrer im Dorff Michelbuech / gewesen: Wie dann auch dieser Heylige Utho, den Pfarrdienst zu besagtem Michelbuech / in NiderBäyern / eine Zeitlang versehen / biß der Krieg zwischen Käyser Carlen / dem Grossen / vnd Hertzog Tesseln in Bäyern / angangen; da er / vber die Thonaw / in eine Wüsten geflohen; daselbsten er vom Carolo gefunden worden; der ihme darauff dieses Closter Anno 792. erbawet hat. Welches wieder Aegidium Albertinum, in der Zuschrifft seines Zeitkürtzers / zu mercken / der die Stifftung ins Jahr 882. setzet. Siehe Matthaeum Raderum, volum. 2. Bavar. Sanctae pagin. 124. seqq. vnd Hundium, tom. Metropol. Salisburg. fol. 501.

Michelfeld / Ein vestes / vnnd schönes Closter / in der Obern Pfaltz / nahendt der Pegnitz / vnd dem Stättlein Auerbach / gelegen. Ist Benedictiner Ordens / gestifftet von Bischoff Otten zu Bamberg / einem gebohrnen Graffen von Andechs / vnd vom Graffen Berengario zu Sultzbach / Käyser Conrads deß Dritten Schweher Vattern / wie Crusius part. 2. Annal. Suevic. libro 9. capite 7. schreibet. P. Gabriel. Bucelin. sagt / daß solches Anno 1119. gestifftet worden / darein man / lange Zeit / nur Ritterstands / oder hohen Adels / Personen / genommen habe / ligt gar lustig.

Mittenwald / nahendt Tyrol / vnnd drey Meylen von Parten Kirchen gelegen / vnnd dem Stifft Freysing gehörig. Pirckheimerus, vnnd Aventinus, halten es für deß Ptolomaei Inutrium. Ist ein Marckt.

Miterteich / Ein Meil von Waldsassen / in der ObernPfaltz gelegen / auch ein Marcktflecken.

[128] Murnau / ein Marckt / vnd LandtGericht in OberBäyern / in die Regierung zu Mönchen gehörig.

Newmarckt in Bäyern / vnder der Regierung Landshut / ein Marckt / sampt einem Landgericht / darin 3. Clöster / 7. Schlösser / 16. Adeliche Sitz / 16. Hoffmarchen / etliche Dörffer / vnnd andere Güter gehören sollen. Ligt 3. Meylen von Bäyrisch Oetting. Es ist auch ein Saltzburgischer Marckt dieses Namens / 3. Meylen von der Statt Saltzburg gelegen.

Nittenaw / ein Marcktflecken in der ObernPfaltz / am Fluß Regen / 2. Meylen von Newburg vorm Wald / gelegen.

Obernberg / ein Marckt im Stifft Passaw / am Inn / 4. Meylen von Passaw / so Anno 1640. den 31. Augusti biß auff drey schlechte Häuser abgebronnen; so aber seithero fein wider erbawet worden seyn / vnd diser Orth Statt Gerechtigkeit haben solle. Hat sonsten ein Schloß / vnnd Maut / oder Zoll / vnd wird dieses Platzes in Metropoli Salisburgens. Hundij offt gedacht / vnd hat besagtes Schloß Bischoff Wolfgerus von Passaw / vmbs Jahr 1198. oder 99. erbawet. Siehe Brunnerum part. 3. p. 599.

Parckstein / bey den Nariscis, so vor Zeiten eine Statt gewesen / aber in dem Widerwillen / so Hertzog Conrad in Bäyern / vnd Bischoff Gebhard zu Regenspurg / deme solche gehörte / wider einander gehabt / zun Zeiten Käysers Henrici Tertij außgebrandt worden ist. Es stehet in tomo primo 1. Metropol. Salisburgens. in Verzeichnuß der Bischoffe zu Regenspurg / am 195. Blat / daß es jetzt ein Flecken / sampt einem Schloß seye; vnnd findet sich / daß solches Parckstein / oder Barckstein / oder Barchstein / sampt Weyden / vnd Bleyenstein / oder Pleistein / in Verkauffung der ObernPfaltz an ChurBäyern / deß Jahrs 1628. von solchem Kauff außgeschlossen worden / als welche drey Aempter Ihr. Käys. Mayestät albereyt anderwärts transferirt gehabt. Vnd berichtet einer vom 25. Martij Anno 1643. daß Chur Pfaltz / mit Pfaltz Newburg / Parckstein in Communion vor diesem gehabt; Aber H. Wolffgang Wilhelm / Pfaltzgraf / das / so Chur Pfaltz gehört / außgebeten habe.

Partenkirchen / ein Marcktflecken / dem Bisthumb Freysing gehörig. Pirckheimerus hälts vor deß Antonini Parthanus; vnnd Cluverius für der Notitiae Imperii Partodunum. Es ligt dabey ein Schlößlein / vnd wirdt das Wasser allda die Loiser / Loisach / oder Loisa, vnnd von gedachtem Pirckaimero Lusa genandt. Ein Graf von Eschenloch / vnd Werdenfelß / hat die Grafschafft Werdenfelß / sampt Partenkirchen / vnnd obgedacht Mittenwald / dem Stifft Freysing geben. Vnnd gehöret darzu Germisaw / oder Gernisgaw.

Pamburg / Pomburg oder Baumburg / ein Closter / der regulirten Chorherren S. Augustini, an dem Orth / wo die 2. Wasser Traun / vnd Altz zusammen fliessen. Es ligen darinn der H. Heinricus, ein Claußner / wie auch viel Grafen / vnd Herren / vnd darunter die von Ortenburg / vnd Törring / (welche letzte nicht weit davon an der Traun 2. Schlösser / Stein vnd Perchtenstein / haben) begraben. Ist ein Probstey / vnd Archidiaconat. Besiehe tom. 3. Metrop. Salisburg. fol. 80.

Pfarrkirchen / Ein Marckt / vnd LandGericht / in NiderBäyern / vnder der Regierung Landshut. Vnnd gehöret in solches LandtGericht auch der Marckt Trifftern / sampt 8. Schlössern / 14. Adelichen Sitzen / vnnd 16. Hoffmarchen / auch etlichen Dörffern / vnd andern Gütern.

Pfätter / ein bekandter Bäyerischer Fleck / zwischen Regenspurg vnnd Straubing / vnd von jeder Statt 3. Meilen / an der Thonaw / gelegen / so etwan Vetera Castra geheissen haben solle, wie Theils wollen. Ist wegen der guten kleinen Bäyrischen Rüben beruffen.

Plädling an der Isar / 2. Meilen von Osterhofen / vnd 4. von Straubing gelegen / vnd in das Landgericht Naternberg / bey Deckendorff / gehörig / so vnter der Regierung Landshut ist.

Pleienstein / oder Bleystein / in der

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[129] Obern Pfaltz. Besihe oben Parckstein. In einem vns den 27. Martij Anno 1643. zukommenen Bericht stehet / daß Pleienstein von Leuchtenberg an ChurPfaltz / erstlich titulo pignoris, vnnd vnder Käyser Rudolpho II. Kauffsweiß / vnd für eygen kommen seye; welches Hertzog Albrecht in Bäyern außgebetten / vnd solches vber eine Zeit hernach H. Wolffgang Wilhelm Pfaltzgrafen verkaufft habe. Ist ein beschlossener Marckt / an dessen Ende ein absonderlicher Berg / darauff ein feines Schloß liget.

Pogen / ein Marckt / in dem Landgericht Mitterfelß / darein 4. Clöster / 12. Schlösser / 5. Adeliche Sitz / 45. Hoffmarchen / eine Anzahl Dörffer / vnnd andere Güter gehörig seyn; so der Regierung vnnd RentAmpt zu Straubing vnderworffen. Ligt bey der Thonaw / vnd hat es herumb feine Ort / als Pfaffenmünster / Ober Altaich / Stainberg / Windberg / Degenberg / Welchenberg / Methen / etc. Es hat Pogen vor Zeiten eygene / vnd mächtige Grafen gehabt / von denen D. Wig. Hund / im Bäyrischen Stammenbuch / zu lesen.

Pressat / ein Marcktflecken / im Ampt Waldeck / in der Obern / oder Churpfaltz gelegen.

Raitenbuch / ein Closter der regulirten Chorherren S. Augustini Ordens / nahendt Schonga / vnnd Staingaden / zwischen den Clöstern / Etal vnd Pollingen / an der Amber gelegen / welches Guelfo der Vierte / aber erste Hertzog in Bäyern / auß selbigem Geschlecht / gestifftet hat / allda die H. Märtyrer Primus, vnd Foelicianus, ruhen / auch der Jungfrawen Panosae, einer von den 11000. Jungfrawen / Haupt / mit einem grossen Theil ires Leibs / gewiesen wird. Hat Pröbst. Sihe tom. 3. Metrop. Salisburg. fol. 143.

Raitenhaslach / ein Closter Cisterzer Ordens S. Bernhardi, im Norico, bey dem Fluß Saltza / Burckhauser Gebiets. Ibid. fol. 192.

Regenstauff / ein Pfaltz Newburgischer Marckt / am Wasser Regen / vnd 2. Meilen von Regenspurg gelegen. Vmbs Jahr 1266. haben die Böhmen diesen Platz / auch Nittaw / vnd viel andere Schlösser / verherget: Vnd An. 1641. im Jenner / haben sich die Schweden allhie befunden.

Reichersperg am Inn / 2. Meylen von Schärding / wird von Theils vor ein Stättlein / andern aber nur vor einen Marckt gehalten. Es ist sonsten ein Closter der regulirten Chorherren S. Augustini Ordens / in Bäyern / so Reichersperg genandt wird / deme / vnter andern / vor Zeiten Gerochus, oder Gerhohus, von Pollingen bürtig / vorgestanden / vnnd Anno 1169. gestorben ist / davon in tom. 3. Metrop. Salisb. Hundii, folio 224. seqq. vnnd in einer eygnen Chronic hievon außgangen / zu lesen. Ob aber solches an diesem Orth seye / haben wir noch zur Zeit nicht erfahren können.

Reichertzhofen / ein Fleck / am Fluß Par / 2. Meilen von Ingolstatt.

Reischbach / oder Reispach / ein Marckt in Nider Bäyern / vnder der Regierung Landshut / sampt einem Landgericht / darin neben andern Gütern / auch ein Adelicher Sitz / vnd ein Hoffmarch zu finden.

Riedenburg / oder Rietenburg / ein beschlossener Marckt vnd Schloß in OberBäyern / vnder der Regierung Mönchen / sampt einem Landgericht / in welches 1. Closter / 8. Schlösser / 2. Adeliche Sitz / 15. Hoffmarchen / etliche Dörffer / vnd andere Güter gehören. Die Graffen von Rietenburg / Burggrafen zu Regenspurg / Landgrafen zu Stephaningen / Herrn zu Lengenfeld / Vohburg / Kalmüntz / Stauff / vnd Ror / seyn zun Zeiten Käyser Rudolphen deß Ersten / abgestorben / wie Eberh. Altahensis bezeuget.

Ried / in Ober Bayern / vnd vnder der Regierung von Burckhausen / so von Theils ein Stättlein genandt wirdt; aber ein / vnnd zwar wolgebawter Marckt / sampt einem Schloß / ist. Hat ein LandtGericht / in welches der Marckt Auroltzmünster / 4. Schlösser / 4. Adeliche Sitz / 14. Hoffmarchen / vnnd vnderschiedliche Dörffer / vnnd Güter / gehörig seyn. Zun Zeiten Käyser Heinrichs deß 7. deß Jahrs 1310. im Krieg mit Oesterreich / ist dieser Orth / ausser deß Schlosses / gantz außgebronnen; wie Aventinus libro 7. folio 386. schreibet / vnd wie es zugangen / Brunnerus part. 3. Annal. pagina 1019. seq. vnd Gerhardus de Roo lib. 2. fol. 81. [130] zu lesen / der auch lib. 3. folio 110. meldet / auß was Vrsachen die Hertzogen zu Oesterreich Anno 1365. Ried (so er ein Statt nennet) belägert haben. Zu vnsern Zeiten ist Herr Graff Johann Artolph von Tättenbach / etc. viel Jahr lang / Bäyerischer Pfleger allhie gewesen / der herumb seine Schlösser / vnd Güter hat.

Rögen / ist ein Marcktfleck in NiederBäyren / vnder der Regierung vnd RhentAmpt Straubing. Hat ein Landtgericht / in welches 1. Closter / 1. Schloß. 4. Adeliche Sitz / 8. Hoffmarchen / etliche Dörffer / vnd andere Sachen gehören.

Ror / ein Fleck / Closter / vnnd Probstey der regulirten Chorherren S. Augustini, nit weit vom Fluß Laber / in NiderBäyern; davon tom. 3. Metrop. Salisburg. Hundii, fol. 248. zu lesen.

Rosenhaim / ein stattlicher Marckt am Inn / so von vielen vor eine Statt gehalten wird / in OberBäyern / vnder dem Fürstlichen Regiment / vnnd RhentAmpt Mönchen. Hat ein Landgericht / darein 2. Schlösser / 7. Adeliche Sitz / 2. Hoffmarchen / sampt Dörffern / vnd andern Gütern / gehören.

Rotenburg / ein Marckt vnd Schloß in Vnder Bäyern / vnder der Regierung Landshut. Hat ein Landgericht / darein der Marckt Pfeffenhausen / 7. Schlösser / 12. Adeliche Sitz / 49. Hoffmarchen / sampt vnderschiedlichen Dörffern / vnd andern Gütern / gehörig seyn.

Schamhaupt / ein Stifft der regulirten Chorherren S. Augustini, beym Vrsprung deß Schambachs / vber dem Flecken Altmanstein. Hertzog Maximilian in Bäyern hat Anno 1606. beym Papst Paulo V. erhalten / daß das Jährliche dieses Closters Einkommen auff die Hohe Schul zu Ingolstatt / und zum Augustiner Closter daselbsten / möchte verwendet werden; wie tomo 3. Metropol. in Beschreibung dieses Closters Schamhaupt / stehet.

Scheftlarn / ein Praemonstratenser Closter / vnd Probstey / zehentausent Schritt oberhalb Mönchen / an der Isar gelegen.

Scheyrern / Schyrum oder Schyrense Monasterium, ein berühmbtes Benedictiner Closter / Freysinger Bistumbs / nahend / vnd oberhalb Pfaffenhofen / in Ober Bäyern gelegen / so vorhin ein Veste / vnd Schloß von Arnolpho, Herzogs Arnolphi, zugenandt deß Bösen / dritten Sohn / erbawet / gewesen: daher auch deß besagten Arnolphen Nachkommen den Namen / biß auff Othen den Dritten / geführet / der ihme ein anders Schloß Wittelspach genandt / erbawet / als zu seiner Zeit das Schloß Scheyren in gemeldtes Closter verwandelt worden. Es ist ein eygene Chronic von diesem Orth Anno 1623. zu Ingolstatt außgegangen; vnnd sollen allda auff 120. Fürstl. Personen begraben ligen. Hat seinen eygenen Abbt. Besihe was Andr. Brunner part. 3. Annal. libro 12. pag. 261 seqq. weitläufftig von diesem Closter / wider andere / Item p. 408. seq. von dem H. Creutz alda / schreibet. Auß dieses Closters letzteren Aebbten ist S. Bruno gewesen / der im Jahr 1111. gestorben.

Schönfecht / ein Marcktflecken in der Obern Pfaltz / zwischen Mitterteich / vnnd Newstätt / drey Meilen von Waldsassen gelegen.

Schliers / ein Closter deß Ordens der regulirten Chorherren / am Schliers See / zwischen den Wassern Inn / vnd der Manguald / bey dem Gebürg / gelegen; Hertzog Albrecht in Bäyern hat Anno 1495. solche Probstey / sampt Illmünster / nach München verlegt / sie mit einander vereyniget / vnd daselbst das Sanct Marien Stifft angeordnet.

Schneittenbach / ein Marckt in der Ober Pfalz / vnd ins LandrichterAmpt Amberg gehörig.

Schönfeld / oder das NonnenCloster / vnd Abbtey / zu NiedernSchönfeld / Cistertzer Ordens / nicht weit vom Außgang deß Lechs in die Thonaw / vnd der Statt Rain / gelegen / davon tom. 3. Metrop. Salisburg. Pagin. 325. Carolus Stengelius, part. 2. rerum Augustan. Vindelic. capite. 42. sagt / daß Anno 1241. Sibotho, der Bischoff zu Augspurg / dieses Closter / auß dem

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[131] Stättlein Birckheim / (so vielleicht der Pfaltz Neuburgische Marckt Burckheimb seyn wird) an einen sehr lustigen Ort / wo der Lech in die Thonaw fällt / versetzt / vnd solches newe Closter Schönfeld genandt habe. Er setzet auch in der deß Jahrs 1650. getruckter Mantissa, oder Zugab / zu dem obernandten Werck /cap. 47. die Aebbtissin allhie. Sihe aber auch Bucelin. in German. Sac. parte 2. fol. 80. a.

Schwaben / ein Marckt in OberBayern / vnd der Fürstl. Regierung Mönchen / sampt einem Landgericht / darein der Marckt Gräfing / 1. Closter / 3. Schlösser / 21. adeliche Sitz / 8. Hoffmarchen / sampt etlichen Dörffern / vnd andern Gütern / gehören. Ligt nicht weit von Mönchen / an der Sempta / vnd ist Marckt / vnd Schloß / Anno 1395. von Hertzog Hansen / vnnd seinem Sohn / Hertzog Ernsten / verbrandt / vnd geplündert worden; als solcher Orth damahlen nach Ingolstatt gehörte; wie Aventinus libro 8. folio 409. schreibet.

Schwartzfeld / oder Schwartzenfeld / ein Marcktfleck an der Nab / wo die Schwartzach darein kompt / vnnd ein Meil Wegs von Schwandorff / gelegen.

Seon / Seun / Sewen / Sevum, Socum, Seunen / ein Abbtey / vnd Closter / S. Benedicten Ordens / in dem Norischen Bäyerland / nicht weit von dem ChiemSee gelegen / dessen alte Monumenta Christophorus Gevvoldus tom. 3. Metrop. Salisburg. fol. 342. setzet.

Steingaden nahend dem Lech / zwischen Raitenbuch / vnd Füessen / ein MönchsAbbtey / Praemonstratenser Ordens / so Hertzog Welff zu Spolet / Graff am Lechrain / vnd im Amerthal / ein Bruder Hertzog Heinrichs in Bäyern / vnnd Sachsen / der Anno 1191. gestorben / deß Jahrs 1147. erbawet hat; daselbst auch sein / vnnd seines Sohns Welphonis, welcher vor dem Vatter Anno 1169. (Brunnerus setzet 67.) in Italia, an der Pest mit Todt abgangen / Gräber gewiesen werden. Siehe tom. 3. Metrop. Salisburg. fol. 153. Der erste Probst allhie war Anshelmus, der deß Jahrs 1162. vnnd der erste Abbt Johannes Scheutterer / so An. 1445. gestorben. Anno 1646. ward Augustinus Bonnemair zum Abbt allda erwöhlet.

Straßwalden / ein Marckt / vnnd der erste Orth im ErtzStifft Saltzburg / gegen OberOesterreich zu / so zun Zeiten Käyser Maximilian deß Ersten / in dem Bäyrisch- vnd Pfältzischen Krieg / von Bäyern an Saltzburg kommen. Stephanus V. Pighius, in Hercule Prodicio am ein hundert vnnd viertzigsten Blat nennet diesen Ort Straets Valtium, vnd Stratam Sylvam, vnd sagt / daß daselbst / vnd von hier nach Saltzburg / die Römer den Weg / der zimlich rauh ist / vnter den Käysern Seprimo Severo, vnd Antonino Caracalla, auf die eylff tausendt Schritt weit / fleissig gemacht haben / wie der Stein oder Säul / so auff halbem Weg zu sehen / vnd die Schrifft daran / außweise; welche er setzet / vnd der Meynung ist / daß dieser Orth davon den Namen bekommen habe.

Suben / oder Subana, neben dem Inn / in VnderBäyern / ein Probstey / vnd Convent der regulirten Augustiner.

Tegernsee / ein berühmbtes Closter in OberBäyern / zwischen der Isar vnd Inn / in dem Rachen der Alpen / so alle andere daselbst vbertrifft / mit Gräben vnnd Schutzwehren vmbgeben / vnd mit Geschütz versehen ist / vnd dessen Abbt sich der AdelsPersonen auß der Ritterschafft / wie ein Fürst / zu seinen Diensten gebrauchet. S. Quirinus, so zu Rom vmbkommen / vnd hernach auß Italia ins Teutschland gebracht worden / ruhet allhie; von dessen Lob deß Mönchs Metelli, so allhie vmbs Jahr 1060. gelebt / Quirinalia / beym Henrico Canisio, zu lesen; wie auch die Heyl. Märtyrer Crysogonus vnd Castorius. Besiehe von disem Closter / (dessen Aebbte von den Römischen Käysern vnd Königen / offtmals Fürsten seyn genant worden) Wiguleum Hund in Metropoli Salisburgensi. Ligt zwischen zweyen Seen / dem Schliersee vnd Tegernsee / oder Lacu Tigurino, vnd zwar an solchem / in welchen der Fluß Mangualda / bey dem Flecken Gmünd / fällt; daher der Fisch halber / für die Mönch es ein gantz bequemer Orth ist. Vnd hat man auch nit weit zur Isar / vnd 2. andere Flüß / Ahen vnd Valdep / genant. Holtz [132] hat es ingleichem; wie dann der Schwartzwald nicht weit davon; Item das Tyrolisch Gebürg / daher man allerhand gute Schnabelweid haben mag.

Von diesem Orth ist vns nachfolgender Bericht ferrner zu kommen / so wir anhero zusetzen / vor eine Notturfft ermessen:

Albertus oder Adebertus, vnd Ockarius, Gebrüder / vnd Haterici, deß Hertzogen in Bäyern / auß seiner Ehegemahl / einer Hertzogin von Burgund / erbohrne zween Söhne / wären die erste Stiffter vnd Vrheber deß Closters Tegersee / darzu der hochschmertzliche frühzeitige Abgang / vnd Todt deß Ockarij Sohns / (welcher sich an deß Königs Pipini in Franckreich Hoff befande) Vrsach gabe / daß er Ockarius, vnnd sein Bruder Albrecht die Vnbeständigkeit der Welt zu betrachten / vnd in einem Clösterlichen Leben vnnd Wandel GOtt zu dienen / auch zu solchem Ende / an einem einsamen / abgelegen Orth / an dem Tegernsee ein Closter zu bawen / sich entschlossen hatten. Reyseten also fort nach Rom / ohne Zweiffel hierzu den Päpstl. Consens / vnd etliche ansehenliche Reliquias, in das newe Closter zuerwerben / eben dazumahl / als Papst Zacharias von den Saracenis hart bedrangt / vnnd die Statt Rom vor wenig Tagen außgeraubt warde / beyde Fürsten aber ihren Valor zu erzeigen / vnnd deß Papsts / auch Römischen Volcks Favor zuerlangen / animierten das Römische Kriegsvolck / setzten den Barbaren nach / vnd erlangten von ihnen / als sie eben an dem Vfer deß Meers den Raub theileten / ein herrliche Victori, sampt allem abgenommenem Raub. Von welchem zwar Ihr Päpstl. Heyl. das beste / beyden Fürsten angebotten / von ihnen aber nicht angenommen / sonder der vnverwesenen Cörper eines zu selben Zeiten durch Wunderthaten hochberühmbten heyligen Quirini genandt / so deß Philippi ersten Christlichen Käysers Sohn / vnd vnder dem Keyser Claudio vor 482. Jaren gemartet / enthaupt / vnnd in die Tyber geworffen ware / eyfferig begehrt / auch endlich / wiewol vngern / vnd mit Widerwillen deß Römischen Volcks erlangt: in Teutschland transferiret / vnd biß zu völliger Erbawung deß Closters / in der nahet alldort noch stehenden S. Quirins Capellen depositieret worden / allda vnd auff dem gantzen Weg etliche Wunderthaten der Allmächtige durch diesen heiligen Leib erscheinen lassen. Nach Consecration deß Closters vnnd Gottshauß / so durch Erimbertum, Bischoffen zu Freysing / vmbs Jahr 750. geschehen / haben obgedachte beyde Gebrüder / sampt etliche ihren Officirern der Welt valediciret, vnd den Clösterlichen Habit vnder der Regul S. Benedicti zu profitiren angefangen. Welches Convent in kurtzer Zeit: Das Closter aber mit solchen Renten / Zierten vnd Privilegijs also zugenommen / daß vber 150. Religiosi darinnen vnterhalten / vnd zu einem Abbt vnd Vorsteher auß beyden obgedachten Fundatorn Albertus, einhellig erwöhlet worden / in welcher Dignität er dann nach vielen Jahren / sampt seinem Bruder Ockario, selig in GOtt entschlaffen / in dem von ihnen fundirten Closter begraben warde. Neben diesem / vnd obgedachtem Heil. Quirino, auch die Leiber der H. Chyrsogoni vnd Castorii ruhen / vnd warde gedachtes Closter mittler Zeit zu einer grossen Herrlichkeit erwachsen / dem Römischen Reich nit allein immediatè, als ein ReichStande vnterworffen / mit ansehenlichen Herrlichkeiten / vnd Freyheiten begabet / mit Gräben / Gebäwe vnd Fürstlichen Residentz versehen / sonder die Praelaten dieses Gottshauses / wurden für Fürsten gehalten / vnd von etlichen Römischen Keysern / vermög noch vorhandenen Käyserl. Original Schreiben / also intituliret / von Adelichen Personen / wie bey andern Fürstlichen Höfen oder Stifftern / die Erb- vnd andere Aempter bedienet / massen dann das Marschalck Ampt Anno. 1286. dem Wicknando von Irnspurg oder Eurenspurg / Ottoni seinem Sohn vnd Nachkömmling verliehen worden / das CammerAmpt bedienten An. 1273. die von Wargaw / anjetzo die von Pientzenaw / das Truchsessen Ampt besassen die von Hohenrain / hernach die von Tirndel / anjetzt die von Hohenkirchen. Das Vorschneider Ampt / die von Egling / hernach hat es Johan Sundersdorffer erlangt / vnd wurde solches Closter zweiffels ohne noch bey jetzt gedachtem Splendor vnnd Hochheit allerdings verblieben seyn / da es nicht vor etlich

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[133] 100. Jahren / von Hertzog Arnolpho, vnbekandt / auß was Vrsachen / spolirt, gleichsamb vmbgekehrt / vnd seinen Weltlichen Officirern / mit Weib vnd Kind zu bewohnen / wäre eingeraumbt worden. Zu welcher Zeit dann viel Hauß gehalten / aber diese Profanation von der Göttlichen Allmacht nicht lang hat können geduldet werden / dann bald darauf alles Gebäw / vnd was darinnen zu finden / in Aschen gelegt / hernach aber von Käyser Ottone dem Andern / Hertzogen in Bäyern / wider restituiret, auffs new privilegiert, vnd ansehlich erbawet worden. Also zwar / ob gleich der vorigen Magnificentz durch den erlittenen Ruin viel benommen worden / dannoch noch auff heutigen tag dises Gottshauß Aebbte vor allen andern Ordens Paelaten dieser Landschafft bey offentlichen Versamblungen oder Landtägen billich die Praecedentz vnd Vorgang haben.

Matthaeus Raderus, volum. 2. Bavariae Sanctae, vermeynt / daß die Stiffter dessen / Ockarius, vnd Albertus, Gebrüder / Vatter halb / auß dem Königlich Burgundischen Stammen: aber / von der Mutter her / Bäyer gewesen / vnd daß gedachter Albertus 9. Herr; oder Graffschafften / in Bäyern besessen; der ältere Bruder aber / Ockarius, Hertzog in Burgund gewesen seye. Vnnd wirdt diesen zweyen Brüdern auch die Stifftung der Clöster / S. Pölten in Oesterreich / vnd Schlechdorf / am WackerSee / zugeschrieben.

Teispach / ein Marckt in VnterBäyern / vnter der Fürstlichen Regierung Landshut: Hat ein Landgericht / darein die Märckte Frantenhausen / Ergoltspach / Pilsting / 2. Clöster / 2. Schlösser / 10. Adeliche Sitz / 18. Hoffmarchen / sampt etlichen Dörffern / vnd andern Gütern / gehörig seyn. Bischoff Johannes zu Regenspurg / hat Ann. 1386. den Hertzogen in Bäyern / Stephan / Friderichen vnd Johannen / Gebrüdern / dises Teispach / sampt Frantenhausen / vnd Pylstein verkaufft / wie tom. 1. Metrop. Salisb. Hundii fol. 209. stehet; Nach dem Ann. 1251 in dem Krieg zwischen Bäyern / vnd Regenspurgischem Bischofe Alberto, dieser vorhin sehr veste Orth / vom Hertzog Ludwigen in Bäyern / Othonis Sohn bey der Nacht erstiegen / seiner Wöhren entblöset / vnd die Wäll geschleifft worden waren. Andr. Brunner. part. 3. Annal. pag. 764.

Thierhaubten / ein Closter / vnd Abbtey / Benedictiner Ordens / 3. Meylen vnderhalb Augspurg / nicht weit vom Lech / an dem Flüßlein Ach / auf einem Hügel / gelegen: davon Augspurg / vnd Thonauwerd / können gesehen werden. Hat neben sich einen Flecken gleiches Nahmens / so groß / vnd sein Lager auff einem fruchtbaren Boden hat. Es ist aber solches Closter Thierhaubten nicht im Jahr 750. wie Bruschius, vnnd Hundius, sondern erst vmbs Jahr 770. vom Hertzog Thassillone in Bäyern / gestifftet worden, wie Herr Carolus Stengelius, part. 2. rerum August. Vindel. cap. 8. schreibet / vnd / in der Zugab / oder Mantissa, cap. 18. die Aebbte allhie / (so im Geistlichen / vnder deß Herren Bischoffs zu Augspurg Auffsichte seyn) biß auff den 37. Petrum, so Anno 1637. erwöhlet worden / setzet.

Thonawstauff / ein Meil Wegs vnterhalb Regenspurg / an der Thonaw gelegen / daher auch der Name / sonsten der Orth eygentlich Stauff heisset. Hat ein Landgericht / so / sampt 2. Schlössern / 1. Adelichem Sitz / 3. Hoffmarchen / auch andern Gütern / vnder das RentAmpt Straubing gehörig. Besiehe oben Statt am Hoff. Ist vor Zeiten dem Bistthumb Regenspurg zuständig gewesen / deme es einsmals Hertzog Heinrich der Stoltze in Bäyern eingenommen / wie im dritten Theil der Bäyerischen Chronic Andreae Brunneri am 303. vnd 305. Blat / stehet. Aventinus im 8. Buch / am 407. Blat / schreibet / daß nach Käysers Caroli IV. Todt / Bischoff Dieterich von Regenspurg / Stauff vnnd andere Orth / so er der Käyser dem Bisthumb entfremdet / vnd der Cron Böheim zugeeygnet / wider eingenommen habe / vnd sey Stauff hernach den Bürgern von Regenspurg versetzt worden. Wie aber dieser Marckt vnd Schloß folgends an Bäyern kommen / darvon sihe oben die Beschreibung Regenspurg. Offterwehnter Kemnitz sagt part. 2. von disem Orth also: Thonaustauff ergab sich den 11. Januarij [134] Anno 1634. an deß (Schwedischen) Commendanten zu Regenspurg Larsch Kaggen Volck / mit Accord. Dieses Schloß ward / auf Hertzog Bernhards (von Sachsen) Befelch / vndergraben / in die Lufft gesprengt / vnd zu einem Steinhauffen gemacht. Hernach bemächtigten sich die Schweden / vnnd ihr Oberster Karberg / durch einen Anschlag / deß Closters Hohen Altaich / bey Deckendorff / eines Platzes von zimblicher importantz / mit hohen Mauren / breiten / vnd tiefen Wassergräben / vmbgeben. Ist darüber der gantze Ort im Rauch auffgangen. Das veste Hauß Falckenstein ward durch den Obrist Leutenant Waldau erobert.

Töltz / ein Marckt in OberBäyern / sampt einem LandtGericht / welches / sampt seiner Zugehör / zur Fürstlichen Mönchischen Regierung vnnd RentAmpt / gezogen wird. Ligt an der Isar / vnnd dabey nahendt das Schloß vnd Dorff Reichersbeurn / denen Herrn von Preising gehörig.

Trospurg / von Theils Tronsperg / vnd Trensperg genandt / ist ein Marckt / (wiewol ihn etliche vor ein Stättlein halten) an der Altza / 4. Meylen von Rosenheimb / vnd 3. von Burckhausen / gelegen / vnd in solche Regierung / sampt seinem Landgericht / vnd in solchem sich befinden / 1. Closter / 1. Schloß / 3. Adelichen Sitzen / 4. Hoffmarchen / etlichen Dörffern / vnd andern Gütern / gehörig.

S. Veit auff S. Veitsberg / nahendt dem Fluß Rota / in NiderBäyern / nicht weit vom Flecken Newmarckt / auf Müldorff zu / gelegen / ein Benedictiner Closter.

Viechtag / oder Viechtach / am Fluß Regen / davon wir finden / daß es ein Marckt in NiderBäyern / vnter der Straubingischen Regierung / vnd RentAmpt seye / vnnd ein stattlich LandtGericht habe / daß darein die Statt Furt / die Märckte Newkirchen / vnd Eschkam / ein Closter / 2. Schlösser / 1. Adelicher Sitz / 15. Hoffmarchen / etliche Dörffer / vnd andere Güter gehörig seyen. Ober Viechtach / in der Obern Pfaltz / nahendt Newburg vorm Wald / vnd Reetz / nicht weit vom Vrsprung deß Closters Murach / an welchem ein BergSchloß gleiches Nahmens liget / ist ein beschlossener Marckt / vnd welche beyde Orth sonsten andere der ChurPfaltz geben.

Viepach / oder Niedern Viepach / auff einem Berg nahendt der Isar / vnderhalb Landshut gelegen / ist ein Priorey / vnd NonnenCloster /S. Augustini Ordens.

Vilsbiburg / an der Vils / 1. Meyl von Geisenhausen / vnd 2. von Landshut / in NiederBäyrn / vnd vnder dem Regiment Landshut gelegen / ein schöner Marckt / so von theilen auch Biburg / vnd Biber genandt wirdt / hat ein Landgericht / darein die 2. Märckt / Felden vnd Ebersbeünd / 2. Schlösser / vnd andere Güter / gehörig seyn. Es ist auch ein MannsCloster / vnd Abbtey in Bäyern / Mariae Biburg genandt / von welchem tom. 2. Metrop. Salisburg. fol. 199. seqq. zu lesen. Besagtes Vilsbiburg hat vor Zeiten eygene Grafen gehabt.

Mathaeus Raderus schreibet / volum. 1. Bavarae Sanctae, daß die Heylige Bertha, Henrici Herrns zu Hylpoltstein Tochter / so Anno 1151. gestorben / sambt ihrem Bruder Erbone, das Closter Biburg / Benedictiner Ordens / mit Hülff Bischoff Othens zu Bamberg gebawet / vnd S. Erhardum demselben fürgesetzt habe / darinn sie auch begraben lige. Welches Biburg / sonders zweiffels / deß Hundii MannsCloster / vnd Abbtey / in Bäyern / Mariae Biburg genant / seyn wird; allda die Jesuiter allbereits vmbs Jahr 1619. eine Residentz gehabt haben sollen. Vnnd ward Anno 1650. auß Regenspurg geschrieben / daß sich zu Biburg / bey Abensperg / Jesuiter befinden thäten; die vielleicht anjetzo der Benedictiner Mönch Stell vertretten; davon aber ein mehrer Bericht von nöthen were.

Vohburg / oder Vochburg / Ist ein Marckt in OberBäyern an der Thonaw / von Theils Vogburg geschrieben, allda vor Zeiten die Marggrafen von Vochburg / im Schloß / Hoff gehalten haben / von welchen oben / bey Cham / gesagt worden ist. Es hat Vohburg ein Landgericht / in welches die Märckte / Sigenburg / Pföring / Gaimersheim; Item / 2. Clöster / 3. Schlösser / 8. Adeliche

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[135] Sitz / 19. Hoffmärchen / vnnd andere Güter vnd Dörffer gehörig seyn. Vnderhalb Vohburg an der Thonaw ligt das Closter Munichsmünster / Benedictiner Ordens.

Waging / ein feiner Marcktfleck / im Ertzstifft Saltzburg / vnd 4. Meilen von dessen HauptStatt / am TahenSee / gelegen.

Waithausen / oder Waidhausen / in der Obern Pfaltz / stracks an den Böhmischen Gräntzen / vnd Wald / zwischen Hirschaw vnd Frawenberg / gelegen / so die meisten für ein Stättlein setzen; einer aber schreibet / daß es nur ein Marckt / vnnd der Zeit ChurBäyern gehörig seye.

Waldsassen / ein schönes vnd ansehenliches Closter / Cisterzienser Ordens / ein Meil von Eger / in der Obern Pfaltz gelegen / so seinen Anfang Anno 1133. oder etwas zeitlichers / bekommen; vnd ligen allda die Landgraffen von Leuchtenberg / die Grafen von Sultzbach / vnd viel vom Adel / begraben. Es gehöret darzu das Stättlein Türsenreut / so auch Türschenreit / vnnd Dürsenreuth / geschrieben wirdt / vnd andere Ort mehr. Das Wasser allhie wirdt Wondera genandt; wie Bruschius de Episcopat. Germaniae cap. 4. p. 53. b. meldet / daselbst ein mehreres von diesem Closter / sonderlich aber beym Hundio, in Metropoli Salisburgens. tomo 3. zu lesen. Ist folgents in der Theilung / durch Käyser Ludwigen / zwischen seinen / vnnd seines Brudern Rudolphi Söhnen / vnd Erben / Anno 1328. gemachet / zu Alten oder Obern Pfaltz / so viel die SchirmsGerechtigkeit anbelangt / kommen.

Nach veränderter Religion / hat dises Closter seinen alten Stand auch geändert. Dann die Pfältzische Fürsten dieses Fürstliche Collegium von dem Bäyrischen Cräyß de facto eximirt, vnd ihnen arrogirt haben; wie D. Wiguleus Hund tomo 3. Metrop. Salisburg. fol. 454. redet vnd schreibet. Im Hussiten Krieg ist es mit andern Clöstern vnd Kirchen verbrandt / vnd Anno 1504. von einem Marggräff. Anspachischen Hauptmann / abermals / doch ohne seines Fürsten Vorwissen / verbrandt worden. Bruschius, in Beschreibung deß Fiechtelbergs / setzet am 27. Blat / die Stifftung desselben / durch Marggraff Diepolden von Vohenburg geschehen / ins Jahr 1134. vnd saget / das / neben dem Closter / auch ein herrlich vestes Schloß / mit Gräben / vnnd Mauern / vmbgeben seye; in dem gemeinlich ein Abbt seine Wohnung zu haben pflege. Vnd gehören diesem reichen Closter so viel Weiher / als Tag im Jahr seyn / also / daß die Mönche alle Tag einen zu fischen haben. Im übrigen aber trifft seine / deß Bruschen / Beschreibung / mit andern / sonderlich was die Stiffung: Item / den Marggraff Diepolden / vnd den Anfang der Pfältzischen Schirmsgerechtigkeit anbelangt / nicht gleich zu. Ist wie man Nachricht gehabt / der Zeit vnder Chur-Bäyrischem Schutz / vnnd Schirm. Es ist sonsten dieser Abbtey alter Reichs Anschlag gewesen / 4. zu Roß / vnd 18. zu Fuß / oder monatlich 120. fl. vnd zum Cammergericht / jährlich / nach dem erhöchten Anschlag 100. fl. Anno 1648. hat der Schwedische General von Königsmarck / Waldsassen eingenommen; damaln dieser Ort ein Stättlein / vnd Schloß / in der Zeitung ist genennt worden. In dem tomo 6. Theatri Europaei wird gesagt / es hätten Anno 47. vorher / die Schweden die Vorstatt allhie / in den Brand gesteckt / aber dem Schloß / darinn ChurBäyrische gelegen / hätten sie / weil es fortificirt worden / nichts abgewinnen können.

Werffen / Pervia, ein schöner Marcktflecken / im Ertzstifft Saltzburg / im Pangew / an der Saltzach / oder Saltza / 2. Meylen von Golling / oder Golding / zwischen welchen beyden Orten / der Ertzbischof Johann Jacob einen Weg durch die hohen Felsen hawen lassen / wie der Stein alda mit seinem Wappen angezeiget. Es ist zu Werffen ein schönes vnnd vestes Schloß / auff einem hohen Berg / so gleichsamb vnzugänglich scheinet; welches besagter Ertzbischoff An. 1562. wider erbawet / vnd sehr bevestiget hat.

Werth / ein Bischofflich Regenspurg. Marcktflecken / welchen den 13. 23. Jan. 1641. die Schwed. außgeplündert / vnd angesteckt; die darinn gelegne 150. Mann aber haben sich auß dem vesten vnd schönen Schloß alda gewehret.

[136] Wesseßbrunn / zwischen Schonga / vnd Weilheim / der Amper vnd dem Lech / gelegen / ist ein Mönchs Abbtey / Benedictiner Ordens / zu S. Petern vnd Paul. Sihe tom. 3. Metrop. Salisb. fol. 484. Ist zun Zeiten deß Heiligen Tossonis, gestifftet worden; vnd gehört / so viel die Geistliche Auffsicht belangt / vnder das Bischthumb Augspurg. Ilsungus, so Anno 799. gestorben / war der Erste / vnd der Heylige Thiento der Neunte Abbt allhie / deß Jahres 942. oder 43. erwöhlet; welcher / mit sechs Brüdern / von den Vngarn / die Bäyern verwüsteten / ist geköpfft worden. Der 13. Abbt / B. Waltho, oder Balto, der Anno 1155. oder 56. gestorben / solle das Wasser in einem grossen Glaß / so allhie aufbehalten worden / in Wein verwandelt haben. Sihe Raderum vol. 2. Bavariae Sanctae, vnd von den vbrigen Abbten dieses Closters / Herren Stengelium, in Mantissa ad Commentar. rer. Aug. Vindel. cap. 17. pag. 62. seqq.

Windberg / ein Mönchs Abbtey / vnd Closter / Praemonstratenser Ordens / vber der Thonaw / gegen Böheim werts / so durch die sehr mächtige Grafen von Pogen / in Bäyern / gestifftet worden / vnd daselbsten die Leiber S. Sabini, deß Bischoffs / vnd S. Serenae der Wittib / vnd Märtyrer / ruhen sollen. Sihe tom. 3. Metrop. Salisburg. fol. 488. von diesem Closter. Es wirdt allhie neben andern Heyligen / auch der Heylige Engelmarus, so vmbs Jahr Christi 1088. gelebt / verehret; Item / S. Guilelmus, ein Walfarts Bruder / vmbs Jahr 1147. Sihe Henricum Canisium, tom. 6. antiq. lect. Es ligt solches Bäyrische Closter gar lustig / in der höhe / vnd nicht weit vom Marckt Pogen.

Wolfertzhausen / oder eygentlich Wolfratshausen / ist ein vornehmer Marckt in OberBäyern / vnter der Fürstlichen Regierung / vnd RentAmpt / Mönchen / so ein LandGericht hat; in welches auch der Marckt Holtzkirchen / 4. Clöster / 3. Schlösser / 5. Adeliche Sitz / 19. Hoffmarchen / etliche Dörfer / vnd andere Güter / gehörig seyn. Ist vor Zeiten sonderlich berümbt gewesen / vnd hat eygene Herren gehabt. Das Schloß ist vom Hertzog Heinrichen dem Stoltzen in Bäyern außgeplündert / vnnd verbrandt worden.

Wolnzach / Ist auch ein Bayrischer Marckt / aber in VnderBäyern gelegen / vnd sampt seinem Landgericht / vnd was deme anhängig / in die Fürstliche Regierung Landshut gehörig.

Es seynd noch mehrere benambste Orth in dem Hochlöblichen Bäyrischen Cräyse / deren auch Theils LandGerichte haben; davon ingleichem wir bißher wenig Bericht erlangen können: Als da seyn 1. Amerthal / ein Meil von Amberg / so ein Edelmanns Gut / vnnd Dorff / das jetzt ein Cronacher besitzet. 2. Aurburg / so ein Landgericht / in OberBayern / vnder der Regierung Mönchen gelegen / hat. 3. Beylstein / oder Peylstein / davon einer berichtet / daß es ein Schloß / nicht weit von dem Closter Walderbach / vnd Reichenbach gelegen. Ein anderer schreibt in Anno 1643. sey ein Edelmanns Gut / im Ampt Wetterfeld / in der Obern / oder Alten ChurPfaltz / welches vor diesem die von Dondorf / hernacher Hanß Georg von Moroldingen in Besitz gehabt / sey ein Dorff; wisse aber nicht / wem es jetzt gehörig. 4. Cling in Ober Bäyern / vnder dem Regiment Burckhausen / ein Landgericht / so 5. Clöster / 4. Schlösser / 5. Adeliche Sitz / 12. Hoffmarchen / etliche Dörffer / vnd andere Güter / begreiffet. 5. Crantsperg / auch ein Landgericht in Ober Bäyern / vnder der Regierung Mönchen / darein 2. Clöster / 8. Schlösser / 3. Adeliche Sitz / 21. Hoffmarchen / etliche Dörffer / vnd andere Güter gehören. 6. Diessenstein / eine Herrschafft in NiderBäyern / vnder dem RentAmpt Straubing. 7. Floß / oder Vlosse / in der Jungen Pfaltz / ein Marckt / dabey das Schloß Flossenburg ligt / so ein Ampt hat / vnd nach Sultzbach gehörig ist. 8. Fraunstein / ein Herrschafft in Ober Bäyern / vnder der Regierung Burckhausen. 9. Haidtau / ein Land Gericht in NiderBäyern / so / sampt 2. Clöstern / 11. Schlössern / 3. Adelichen Sitzen / 52. Hoffmarchen / vielen Dörffern / vnd andern Gütern / in das RentAmpt Straubing gehörig ist. 10. Hohen Ascha / oder Hohen Aschaw / eine Herrschafft in OberBäyern / vnder der Regier. Burckhausen / die A. 1628

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[137] Herrn HoffRaths Praesidenten zu Mönchen / Herrn Johann Christoph / Freyherren von Preysing / etc. gehöret hat. 11. Leonsperg / ein Landgericht in NiderBäyern / zum RentAmpt Straubing gehörig. 12. Marquartstein / ein LandtGericht in Ober Bäyern / auf Mönchen gehörig. 13 Mörmosen / ein LandGericht auch in Ober Bäyern / vnder der Regierung Burckhausen. 14. Möring / ein Landgericht / vnder der Regierung Mönchen. 15. Preitenstein / ein Edelmanns Gut / ein Landtgericht Sultzbach / so der Zeit der Fürstin zu Sultzbach gehörig seyn solle. 16. RauchLeschenberg / ein LandtGericht sampt der Herrschafft Hohen Schongaw / in OberBäyern gelegen / vnnd auff Mönchen gehörig. 17. Rayhofen / ein Landgericht in NiederBäyern / vnder der Regierung Landtshut. 18. Rhoding / oder Rotting / an dem Regen / vnd nahend Cham / in der Obern Pfaltz gelegen / so ein Marckt seyn solle. 19. Starnberg ein Landtgericht in OberBäyern / vnnd Mönchischer Regierung. 20. Vttendorff / ein LandtGericht auch in OberBäyern / vnnd vnder Burckhausen gehörig. 21. Wildshut / ein Landgericht / auch vnter besagter Burckhausischer Regierung / etc.

In dem Pfaltz-Bäyrischen Krieg deß Jahrs 1504. seyn viel Orth von Bäyern / vnd der Obern-Pfaltz / hinweg kommen; wie davon auch Melchior Goldastus, de Bohemiae Regno, libro 4. capite 10. pagin. 508. zu lesen; der daselbst sagt / daß disen Krieg / oder die Pfältzische Vehde / Johannes Latomus, Dechant zu Sanct Bartholome / in Franckfurt / in seinen Jahr Büchern / am allerfleissigsten beschrieben habe.

Endlichen wirdt auch auß dem in Anno 1646. außgegangenem Summarischen Bericht / wie es mit denen am Käyserlichen Hoff Anno 1641. vnd 42. angestellten gütlichen Tractaten / vber die Pfältzische ChurWürde / vnd Lande / abgangen / am 71. vnd 72. Blat / hieher gesetzet / was das Hochlöblichste ErtzHauß Oesterreich / vnd etliche andere Fürsten / Grafen vnd Herren / wegen Ihrer dem Durchleuchtigsten Hause Bäyern / in dem Pfältzischen Krieg / Anno 1504. geleysten Kriegsdienste / zur Recompens / vnd Vergeltung / bekommen; vnd zwar

Das Höchstgedachte Ertz-Hauß Oesterreich / etc.

1. Das Schloß / vnd Statt Rattenberg am Yhn / vnd das Zillerthal dabey / allda Gold vnd Eisen Bergwerck.
2. Schloß / vnd Statt Kuefstain am Inn / sampt dem Schloß Thierberg / auch den Wäldern vnd Höltzern / so viel der Grafschafft Tyrol zu den Bergwercken dienen mag.
3. Schloß / vnd Herrschafft Newburg am Yhn / oberhalb Passaw.
4. Schloß Rumaridl an der Thonaw.
5. Die Graffschafft Kirchberg.
6. Statt vnd Herrschafft Weissenhorn.
7. Obenhausen / vnd was von den Ferbern zu Vlm herkompt.
8. Maurstetten vnd Buech.
9. Pfaffenhoffen bey Vlm.
10. Schloß Schmihen am Lech.
11. Werther vnd Weissenburger Forst.
12. Die Werther-Aw zu der Grafschafft Burgaw.
13. Die Gerechtigkeit / so Hertzog Georg (in Bäyern) auff Ellerbach gehabt.
14. Die Vogtey / vnnd Schirm / vber die Stifft Saltzburg / vnd Passaw.
15. Vogtey vber das Gottshauß Königsbrunn bey Giengen.
16. Alle Fürstliche Obrigkeit / sampt der hohen Jagbarkeit in der Marggrafschafft Burgaw / zwischen der Thonaw / dem Lech / vnd der Wertach.
17. Die Juden / vnd Pfandschafft / so Hertzog Georg in der Statt Regenspurg gehabt.
18. Die hohe Jagbarkeit zu Spitz in Oesterreich / sampt aller Fürstl. Obrigkeit daselbst.
19. Herrschafft / Schloß vnnd Statt Kitzbühel / allda vornehme edle Silber- vnd andere Bergwerck.
20. Die Vogtey Mansee / sampt dem Closter daselbst.
21. Schloß Wildeneck.
22. Für zehentausendt Gülden Rheinisch Werth / Getraid vnnd Korn / von

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deß Hertzog Georgen vorhandenem Vorrath.
23. Hunderttausend Gülden Steurgelt / so dem Hertzog Georgen (in Bäyern) von dero Landtschafft bewilligt / aber erst nach dessen Todt erlegt worden.
24. Alle Schulden / so Ihre Käys. Mayest. Maximilianus I. Hertzog Georgen zu thun gewesen.
25. Item / daß der Zoll vnd Vmbschlag zu Rattenberg an kein anders Ort gelegt werden soll.


Der Hertzog Vlrich von Wür-

tenberg hat damals bekommen /

Hellenstain das Schloß / sampt der Statt / vnnd gantzen Herrschafft Haydenheim / vnnd das LandtGericht im Prentzthal / mit den darzu gehörigen Clöstern.

Deß Käysers Maximiliani Hoff-

meister / Graf Eytl Friederich von Zollern /

Die Herrschafften Spitz / vnnd Schwalnbach in Oesterreich.

Die Grafen von Ötting haben

wider zurück bekommen /

Baldern / Schloß / vnd Herrschafft.

Hanß Laugenmantel zu Augspurg /

deß Bundts zu Schwaben Hauptmann /

Das Schloß vnd Herrschafft Wolffsberg / vnd Igling / oberhalb Landsperg.

Der übrigen Recompensen / welche andern Privat-Personen / ihrer Dienst halben / geschehen / zugeschweigen.