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Topographia Circuli Burgundici: Bergen

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Topographia Germaniae
Bergen (heute: Mons)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1654, S. 199–200.
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[199] Bergen / Bergae, Vrbs Montensis. Mons en Hainault, Montes Hannoniae, der Nahm dieser deß Hennegöws Haupt-Statt / wird von den meisten von den Bergen / oder Hügeln / hergeführet / auff welchen sie gelegen. Sonderlich steiget ein Theil / und Winckel derselben / auff einen hohen Berg hinauff / da es zu oberst ein grosse weite / und viel ebne hat / darauff man allerley Spiel treiben / und von dannen auff die herumbligende Berg / und Wälder / ein sehr lustiges außsehen haben kan. Theils zwar wollen den Nahmen der Statt daher bringen / weilen etliche heilige Leute / als S. Vaubertus, S. Bertilda, S. Valdrud, S. Vincentz / und S. Amandus, sich hieher verfügt / und da / in der Einsam / ihr Leben geführt / und geendet haben. Das Flüßlein Trulla laufft durch die Statt / so auß vielen Bächlein entspringet / und ausserhalb der Statt in die Haine fällt. Es ist Bergen deß Lagers / und der Werck halben / sehr vest und kan man das Wasser allenthalben herumb anlauffen lassen. Ist mit einer starcken Mauer / und dreyfachen breiten Graben / umbgeben / und hat inwendig ein altes / aber vestes Schloß. Die Häuser seyn prächtig erbawet / die Gassen breit / der Marck groß / und gibt es da einen Vberfluß von den klaresten Wassern. Und ist / unter den Gebäwen / deß Bischoffs allhie Hoff / und Residentz / noch new. Sonderlich aber ist das berühmte Canonich Stifft zu sehen / so die H. Waldetrudis, oder Gualtrudis erbauet / und darinn einen sehr vornehmen Orden angerichtet hat / in welchen allein vornehmer Herrn Töchter genommen werden / die ihr ehrliches Einkommen von dem Collegio, oder Stifft / und ihre Wohnungen / jede absonderlich / umb den herrlichen schönen Tempel herumb haben. Sie singen ihre horas canonicas, wie mans nennt / seynd Vormittags Geistlich / und gehen gantz weiß / weil sie in der Kirchen seyn; nach dem Essenber legen sie die Person ab / bekleiden sich anders / zieren und schmücken sich / gehen spatzieren / tantzen / und thun / was sie wollen; mögen sich auch verheuraten. Haben eine Abbtissin / welche ein feines Gebiet unter ihr hat / und daher reich ist. Der Graff aber im Hennegöw / nemblich jetzt der König in Spanien / ist deß Stiffts Schutzherr / welcher auch / wann seine Regierung angehet / und er von der Aebbtissin angenommen wird / sich Eydlich verplfichtet / daß er alle Freyheiten / Gewonheiten / und anders / dieser Kirchen / und Klosters /oder Collegii, handhaben wolle. Es seynd auch etliche Stifftsherren / aber fast zu keiner andern Sach geordnet / als daß sie deß Collegii Geschäffte procuriren. Man sihet da eine künstliche Begräbnuß / in welcher ein geschnitzlet Bildnuß eines todten / und schon faulenden Menschen liget / so zwar nicht allen anmutig / aber wegen der Erinnerung unserer Sterblichkeit und der Kunst halber / wol zu betrachten. Obgedachte Stiffterin / und Aebbtissin dieses Jungfräwlichen Collegii, die H. Waldetrudis, vorhin deß H. Vincentii Gemahlin und deß H. Dentlini Mutter / liget allhie auch begraben. Und haben Anno 1616. als in dieser Statt die Pest starck regierte / Ertzhertzog Albertus von Oesterreich / und sein Gemahlin Isabella, ein gar grosses Gebein der H. Liduinae, in einem silbern Creutz / und Cristallin Glaß eingeschlossen / durch Aubertum Miraeum (der solches in Fastis Belgicis, p. 188. berichtet) hieher geschickt / und diesem Illustri nobilium Virginum Canonicarum Collegio, wie ers nennet / verehret. Es hat ferners in dieser Statt ein Franciscaner Kloster / darinn deß Jacobi Guisii Hennegauische Chronic / so in dreyen Tomis geschrieben / auffbehalten wird. So ist auch da das Kloster / so Lateinisch Monasterium Vallis Scholarium genant wird / das die Gräffin Margarita in Flandern / und Hennegöw / Anno 1521. gestifftet hat. Item ein Jesuiter Collegium.

[T121]

Bergen

[200] Ausserhalb der Statt gibt es sehr lustige Spatziergäng / Vorstätte / Wälder und dergleichen. Sihe Georg Braun part. 1. et 3. Theatri Urbium, Ens in delic. apodem. pag. 91. seq. Gölnitz. in Itinerario Belgico-Gallico p. 137. seqq. Es ist allhie deß Landes Hennegöw Hoff- und Land-Gericht / so in allen Sachen / ausser der Statt Valensin / Urtheil fället / von welchem man nicht appelliren darff; und gehet es damit nach den Lands-Gewonheiten / und Rechten / schleunig daher; wie davon beym Quicciardino, in Beschreibung deß Landes Hennegöw / und dieser Statt zu lesen. Anno 1572. hat Graff Ludwig von Nassau diese Statt / so man vorhin für unüberwindlich gehalten / durch einen Kriegs-List / einbekommen / aber noch in selbigem Jahr / den 8. Septembr. wieder verlohren / als zuvor der Herr von Sanlis / mit der Frantzösischen Hülff / von den Spanischen erlegt worden / auch obgedachter Graff Ludwig von Nassau / (so an Volck zu schwach war / und die Proviant mangelte /) freyen Paß / auß Bergen zu ziehen / bekommen hatte. Sihe Thuanum lib. 51. Meteran. lib. 4. Meursium lib. 3. Rer. Belgicarum, und Famianum Stradam de Bello Belgico dec. 1. lib. 7.