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Topographia Hassiae: Gelnhausen

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aus Topographia Hassiae, Text von Martin Zeiller, Illustrationen von Matthäus Merian
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[T19]
[71]
Gelnhausen.


Von theils Geilnhausen genannt; ist eine Reichs-Statt / in der Wetteraw / vnnd eine Tagreise von Fulda gelegen. Wird sonsten zum Nider-Rheinischen Creyß gerechnet / die wir aber / des Lagers halber / hieher haben bringen wollen. Der Fluß Kintzig oder Kintz / laufft unter der Statt hin / vnnd kompt von dem Closter Schlüchter / auff Steinaw / Saalmünster / Hanaw / biß auff Kestatt / da er in den Mäyn fällt. Sie / die Stattt aber / ligt bey einem Berg / vnnd nahend dem Wald [72] Spessart. Hat gleichwol an Weinwachs / vnnd andern Früchten / ein zimbliche Notturfft / vnd hat sich / vor dem jetzigen Krieg / der Adel allhie viel auffgehalten. Gibt auch schöne Clöster vnnd Kirchen allda. Das Schloß / oder die Burg / hat Käyser Friderich der Erste erbawet; davon Nicol. Reusnerus diese Verß setzet:

Vitiferos colles Gelnhusa ostentat et aedem,
Insignem cultu divitiisque Sacram.
Caaesaris hinc arcem Friderici nomine primi,
Quae magnum decus est urbis, et alter honos.

Man sehe / was D. Philip Knipschild / in seinem Rechtlichen Bedencken vber den Praecedentz Streit etc. quaest. 2. p. 132. von dieser Burg / vnd ihrer Contribution zu der Ritter Cassa, schreibet. Die Statt ist von der Burg abgesondert / vnd dem Reich vor sich selbsten vnderworffen / vnd hat ihr sonderbar Dicasterium; welches wider Wehnerum zu mercken / der Tomo 6. Symphorem. cap. 7. pag. 176. die Statt mit der Burg vermischet / vnnd daß man die Bürger vor dem BurgGraffen verklagen solle / schreiben thut. Käyser Carl der Vierdte hat diese Statt Graff Günthern zu Schwartzenburg / vnnd den Graffen zu Honstein Clettenberg / in A. 1349. Pfandsweiß versetzt; die hernach der Chur Pfaltz / vnd Hanaw-Müntzenberg / dieselbe / sampt der Burg / gegen einem Widerkauff / vmb acht tausend Gülden verkaufft; wiewol sie noch sieben Jahr / nach der Verpfändung / von ihme Befelch empfangen / daß sie / neben andern / auch den Churfürsten von Cölln begleiten solte. So nennet Käyser Ruprecht sie sein / vnd deß heiligen Reichs-Statt / vnd gebietet ihr / sub dato Heydelberg / Anno 1406. von deß heiligen Reichs Stewer / der Burg daselbst Jährlich viertzig Gülden zu reichen. So ist sie / neben andern Reichs-Stätten / Anno 1402. zu dem ReichsTag nach Nürnberg beschrieben worden. Wird auch vom Käyser Friderico IV. im Decret von Anno 1454. den 15. Februarij / außtrücklich vnter die Reichs-Stätte gesetzt: Wie dann auch im Jahr 1641. auff dem Reichstag zu Regenspurg / der Statt Franckfurt Herrn Abgesandten / ihr / der Statt Gelnhausen / vnd der andern beyden Wetterawischen ReichsStätte / Friedberg / vnd Wetzlar / Stelle vertretten haben / wie auß dem Reichs Abschiede zu ersehen. Herr Johannes Limnaeus, in seinen Additionibus ad lib. 7. de Jure publ. pag. 230. sagt / daß Johann Melchior Weissenburger / der Statt Gelnhausen Syndicus, in praefat. ad tab. Ordin. Camerae, schreibe / daß seines Vatterlands Gelnhausen Schutzherrn / der Pfaltzgraff bey Rhein / vnnd die Graffen von Hanaw / so Sie ins gemein / auß habendem Pfandrecht / besitzen; vnnd daß diese Statt vnder ihrem Schatten / vnnd Schutz / ruhe. Herr D. Wurffbain / in relat. histor. part. 6. fol. 211. referirt den Anfang dessen zum 1436. Jahr. Die Exemtion Sach solle noch deß Jahrs 1602. in der Cammer zu Speyer gehangen haben; vnnd wird dieser Statt in der Nürnbergischen Repartition, im Jahr 1650. gemacht / vnder den Ständen deß Reichs gar nicht mehr gedacht: Aber wol in dem ReichsAbschied deß Jahrs 1654. daß namblich / bey solchem Reichstage / Herr Zacharias Stenglin / beyder Rechten Doctor / vnd der Statt Franckfurt Syndicus, mit Vertrettung der Stätte Wetzlar / vnnd Gelnhausen / erschienen seye. Sonsten ist dieser Statt / so zum Chur-Rheinischen Craisse referirt wird / monatlich einfacher ReichsAnschlag 2. zu Roß / vnd 15. zu Fuß / vnd zum Cammergericht / jährlich / 35. fl. den Thaler zu 69. Kr. gerechnet. Was der erhöchte / oder das Augmentum sein mag / kan ich nicht finden; sonders zweiffels darumb / weil / wie gemelt / die Exemtion-Sach in Camera beruhete. An. 1635. besetzte Hertzog Bernhard von Sachsen / das verlassene Gelnhausen / wie auch Stättlein / vnd Schloß / Wechtersbach / anderthalb Stunden vber Gelnhausen gelegen. Aber / so bald er dieser Orthen wider auffbrach / so giengen beyde Plätz / sampt denen darinn gewesenen Knechten / verlohren / vnnd ward der letzte den 16. Januarij / Nachts / vom Obristen Bredau erstigen / vnnd die darinn sich befanden / fast alle / ohne vnderscheid / nidergemacht. Ist also diese Winter expedition nicht allein den Frantzosen vbel bekommen; sondern auch sonsten / vnnd sonderlich dem Land schädlich gewesen: wie dann [73] vmb Hanaw fast alle Flecken / vnnd Dörffer / in die Asche gelegt worden. Vnnd haben sich die Keyserischen darauff vmb Franckfurt / auch zu Homburg / vnd Ober-Wesel / einquartirt. Das Stättlein Cronberg ward den 8. Hornung von Ihnen auch erstigen / vnd nebenst dem Schloß Reiffenstein besetzt. Das hohe Hauß Falckenstein / zwischen Cronberg / vnd Königstein / gelegen / hatte der Graff von Stollberg in etwas ruiniret / damit der Feind nicht darauff dauren solte: Aber derselbe verwahrte den Orth stracks dermassen / daß Er Ihm so liederlich nicht abzunehmen. In Bobenhausen aber wehreten sich die Schwedischen tapffer / weil es ein wolgelegener Ort / sonderlich das Schloß mit Gräben / Wällen / vnnd Mauren / zimlich versehen ist; schreibet Kemnitzius, im 2. theil vom Schwedischen Krieg in Teutschland.

Es schreibt Fridericus Taubmann / in der Vorrede vber deß Virgilii Culicem, am 9. Blat / daß / nahend dieser Reichs-Statt Gelnhausen / folgende Grabschrifft gelesen werde:

Vnter diesem Stein
Ligt begraben der Pfarrer von Vtenheim /
Er war nicht von Eyßleben /
Gott geb ihm das ewige Leben.

Daraus zu sehen / daß selbige Zeit vngeschickte Teutsche Reimenmacher gehabt hat / die gar weit von der Alten Teutschen Poeten schöner Art gewichen waren; welche heutigs Tags wider herfür gesucht / vnnd noch höher gebracht wird / daß man sich jetzund vber die Teutsche Verß nicht gnugsam verwunderen kan. Ein Meyl wegs von Gelnhausen / auff einem hohen Berg ligt dz Schloß Ronnenburg / den Graffen von Isenburg zuständig / darauff sie hiebevor ihre Hoffhaltung gehabt haben.


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