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Zedler:Abtritt, Häußgen, heimlich Gemach

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Abtritt, oder Abzug

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Abtritte

Band: 1 (1732), Spalte: 213. (Scan)

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Literatur
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Weblinks
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Abtritt, Häußgen, heimlich Gemach, Secret, ist der nothwendige Ort bey einer Haushaltung, dahin der Mensch seinen Leib zu erleichtern Abtritt nehmen kan.

Wie solcher, daß er sonderlich wegen des Geruchs keine Incommodité verursache, anzulegen ist, davon kan des Daviller[1] Vignola[2] durch Sturm[3] übersetzter Tractat p. m. 201.[4] wie auch Wolff.[5] in Mathem. Lex.[6] nachgelesen werden.

In denen Rechten giebt es dieserwegen öffters gewaltige Streitigkeiten, daß einer seinem Nachbar, mit Setzung des Abtrittes nicht zu nah kommen möge. Bey den Römern hielte man dafür; daß so tief die Grube wäre, so weit auch dieselbe von des Nachbars Grund und Boden abstehen müßte. Ohne Zweiffel, damit die Erde nicht nachschiessen könnte. Andere Land-Gesetze wollen; daß alle Abtritte 3 Klafftern von des andern Wand abstehen sollen. Allein alles dieses will bey den Teutschen deswegen nicht zureichen. Die Römer schlossen alle ihre Abtritte in Mauren ein; die Teutsche hingegen haben die unsaubre Weise, solche offen zu lassen. Mithin da der garstige Anblick und Gestanck dem Nachbar die Lufft verfälschen kan; so will nöthig seyn, darüber zu halten, und durch neue Satzungen dem üblen Gesicht und Geruch zu Hülffe zu kommen. Welches adiura sensuum Strykii gehöret, aber der Unterschied[7] daselbsten nicht zufinden. Wovon aber die Hallische Jur. Fac. ein weitläufftiges Urtheil cum rationibus bey einem dieserwegen vorgefallenen weitläufftigen Proceß, erörtert. v. L.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Augustin-Charles d’Aviler 1653-1701
  2. Giacomo Barozzi da Vignola 1507-1573
  3. Leonhard Christoph Sturm 1669-1719
  4. Augustin-Charles d' Aviler, Leonhard Christoph Sturm: Ausführliche Anleitung zu der gantzen Civil-Bau-Kunst : worinnen Nebst denen Lebens-Beschreibungen, und den fünff Ordnungen von J. Bar. de Vignola Wie auch dessen und des berühmten Mich. Angelo vornehmsten Gebäuden, Alles, was in der Baukunst ... vorkommen mag, berühret, an deutlichen Beyspielen erkläret und mit schönen Rissen erläutert wird, Augsburg 1725; S. 201-202 MDZ München
  5. Christian Wolff 1679-1754
  6. Abtritt. In: Vollständiges Mathematisches Lexicon, darinnen alle Kunst-Wörter und Sachen, welche in der erwegenden und ausübenden Mathesi vorzukommen pflegen, deutlich erkläret; überall aber zur Historie der Mathematischen Wissenschafften dienliche Nachrichten eingestreuet, und die besten und auserlesensten Schrifften, welche iede Materie gründlich abgehandelt, angeführet: ferner auch die Mund- und Redens-Arten derer Marckscheider auch hieher gehöriger Künstler und Handwercker, beschrieben; und endlich alles zum Nutzen so wohl gelehrter als ungelehrter Liebhaber der vortreflichen Mathematick eingerichtet worden. Leipzig 1734, Spalte 12-13 Digitalisat
  7. Vorlage: Unterchied