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ADB:Otto II. (Graf von Geldern und Zuetphen)

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Artikel „Otto II. (Graf von Geldern und Zuetphen)“ von Pieter Lodewijk Muller in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 24 (1887), S. 690–691, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Otto_II._(Graf_von_Geldern_und_Zuetphen)&oldid=- (Version vom 30. Dezember 2024, 18:12 Uhr UTC)
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[…] Sein Enkel, Sohn seines Sohnes Gerhard III.,

Otto II., Graf von Geldern und Zütphen, ist weit bekannter. Im J. 1229 folgte er seinem Vater in noch jungen Jahren, zuerst unter Vormundschaft seiner beiderseitigen Großeltern, der Gräfin-Wittwe Richardis und des Herzogs von Brabant, die ihm einige Jahre lang einen Rath zur Seite stellten. Gleich im Anfang seiner Regierung, nachdem er 1231 von Kaiser Friedrich II. in den Lehensgütern seines Vaters befestigt war, erhielt er 1233 durch einen Tractat mit dem Capitel der Emmericher Kirche den Gerichtsbann daselbst, wodurch dieser damals ansehnliche Ort unter geldrische Botmäßigkeit kam. Drei Wochen später erhob er denselben zu einer civitas regia et imperialis mit fast allen Rechten, welche Zütphen von seinem Großvater erhalten hatte, was sechs Wochen später auch Arnheim geschah, wie er überhaupt ganz wie seine holländischen Verwandten die Städte seiner Grafschaften außerordentlich bevorzugte. Die meisten derselben danken ihm ihre Stadtrechte. Immer bereit das Schwert zu ziehen, schloß er sich dem Kreuzzuge gegen die unglücklichen Stedinger an und mischte sich in manche Fehden seiner Nachbarn, jedoch meistens in Verbindung [691] mit dem mächtigen Oheim in Brabant. So scheint er auch demselben in dessen Verhalten dem Kaiser gegenüber gefolgt zu sein. Vorher, wie jener ein Anhänger Friedrichs II., dem er manche Gunst verdankte, huldigte er mit demselben im J. 1246 Heinrich von Thüringen. Doch wenn er auch von jetzt an sich treu an der päpstlichen Seite hielt, so ließ er sich doch keineswegs durch den Köder der Königskrone, welche ihm vom Papst und Cölner Erzbischöfen vorgehalten wurde, fangen, schloß sich aber enge an Wilhelm von Holland an, der ihm zum Preise seines Beistandes[WS 1] die Pfalz Nimwegen, Karls des Großen alten Sitz verpfändete mit Allem was dazu gehörte, eine Veräußerung, welche die letzten Reste kaiserlicher Gewalt in den Niederlanden vernichtete. Der deutsche König und römische Kaiser hatte von da an in jenen Grenzlanden bloß einen leeren Titel, der aber seiner Bedeutungslosigkeit wegen, noch Jahrhunderte lang respectirt wurde, wenn auch die geldrischen Länder noch lange nicht so von Deutschland entfremdet wurden, wie das am Meere gelegene Holland und Friesland. Dagegen war von jetzt an das geldrische Land ein geschlossenes Territorium, dessen vier Haupttheile oder Quartiere, wenn auch unter verschiedenem Titel zu einer Einheit zusammenwuchsen, welche erst im Revolutionskampf des sechzehnten Jahrhunderts zerrissen ward. Neben Brabant war es jetzt wol das größte der niederländischen Territorien und O. galt als einer der mächtigsten Fürsten der Nachbarschaft. Im stetigen Bündniß mit Cöln und Brabant schloß er sich Richard von Cornwallis an und betheiligte sich auch am Rheinischen Bunde, wie an den Landfriedenseinigungen, welche nachher an Stelle desselben traten. Seine städtefreundliche Politik hat dazu gewiß das ihre gethan. Mit dem Utrechter Stift hatte er die üblichen Fehden zu führen und da er nach dem Tode von Florens, des jungen Florens V. von Holland Vormund, auf kurze Zeit an dessen Stelle trat, wurde er auch in die seeländischen Wirren verwickelt, wie ihn die Fehden seines Bruders Heinrich, des Lütticher Bischofs in die Streitigkeiten zwischen Lüttich und Brabant hineinzogen. In seinen letzten Jahren betheiligte er sich lebhaft am Kampfe zwischen Erzbischof Engelbert von Cöln und dessen Stadt (1267). Er nahm mit seinem Schwager, dem Grafen von Jülich, für letztere Partei, besiegte den Erzbischof und hielt ihn längere Zeit gefangen, was ihm den Bann und seinem Lande das Interdict zuzog, um die er sich aber keineswegs kümmerte. Nicht lange nachher ist er gestorben, Anfang 1271, nach fast zweiundvierzigjähriger Herrschaft. O. kann als der eigentliche Begründer der geldrischen Macht gelten; er war es, dem sein Land jene eigenthümliche Vereinigung sehr unabhängiger, stark privilegirter Städte mit einem mächtigen Adel verdankte, welche für die Entwicklung desselben so große Folge hatte. Nur dadurch gelang es nachher den Landesfürsten ihre Macht aufrecht zu erhalten und zu verhindern, daß dieselbe, wie im angrenzenden Overyssel ein bloßer Name wurde, was sonst bei den Adelsfehden und Erbfolgestreitigkeiten der nächsten Jahrhunderte gewiß geschehen wäre, wenn nicht die Städte zwar nicht so mächtig wie die Hansestädte Overyssels, welche so gut wie unabhängig wurden, doch stark genug gewesen wären, dem Adel die Waage zu halten.

Sloet, Oorkondenboek van Gelre en Zutphen (Bondams Charterboek van Gelre ist, seit dasselbe erschienen, antiquirt). – Van Spaen, Historie van Gelderland und dessen Inleiding tot de Hist. v. G.Pontanus, Historia Gelriae etc. – von neueren Historikern namentlich Arend, Algem. Gesch. des Vaderlands, II, 1.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Bestandes