Quellenangaben und Lizenzbedingungen befinden sich auf der unten zusätzlich eingeblendeten Commons-Beschreibungsseite.
BeschreibungDe Zimmerische Chronik S 627.jpg
Vergleichende Seiten=Tabellen für die 1., 2. und 3. Auflage der Zimmerischen Chronik
Seite 627
Datum
Quelle
Zimmerische Chronik urkundlich berichtet von Graf Froben Christof von Zimmern † 1567 und seinem Schreiber Johannes Müller † 1600. Nach der von Karl Barack besorgten zweiten Ausgabe neu herausgegeben von D. Paul Hermann, F.W. Hendel Verlag in Meersburg am Bodensee und Leipzig, Vierter Band
Urheber
Bearbeitet von Paul Hermann
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.
{{Information |Description=Vergleichende Seiten=Tabellen für die 1., 2. und 3. Auflage der Zimmerischen Chronik Seite 627 |Source=Zimmerische Chronik urkundlich berichtet von Graf Froben Christof von Zimmern † 1567 und seinem Schreiber Johannes Mülle
Diese Datei enthält weitere Informationen, die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.