Seite:Rechenbuch Reinhard 015.jpg
aus Wikisource, der freien Quellensammlung
(Weitergeleitet von Drei Register Arithmetischer ahnfeng zur Practic:015)
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Alle Zaln Vnvollkomn.
Dann[1][L1,5] setz Vier, der Vierdte Theil ist einß, der halbe Theil 2. Thue Zusamn, werden 3. solthen Viere sein. Ist derhalb Vier ein vnvollkomn Zal.
Setz 30. der dreissigst Theil ist einß, Der fünfftzehend 2. der Zehend 3. der fünffte 6. Summir, werden nicht meh, dann Zwölffe. Ist derhalben auch vnvollkomn. Mitt andern thue dergleichen.
Wie jede Summa[2]uber Hundert[3]
- soll außgesprochen werden, Die 2 Regl.[4]
- Zel du die Zalen allesampt.
- der erst standt bedeudt so viel mal Ein.
- der dritte hundert geben wil.
- Durch Vier wortt begreiff die Ahntzal.
[Bearbeiten] Textkritische Anmerkungen
Empfohlene Zitierweise:
Andreas Reinhard: Drei Register Arithmetischer ahnfeng zur Practic. 1559, Seite 015. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Rechenbuch_Reinhard_015.jpg&oldid=1298485 (Version vom 19.10.2010)