Seite:Rechenbuch Reinhard 015.jpg

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Alle Zaln Vnvollkomn.

Dann[1][L1,5] setz Vier, der Vierdte Theil ist einß, der halbe Theil 2. Thue Zusamn, werden 3. solthen Viere sein. Ist derhalb Vier ein vnvollkomn Zal.

Setz 30. der dreissigst Theil ist einß, Der fünfftzehend 2. der Zehend 3. der fünffte 6. Summir, werden nicht meh, dann Zwölffe. Ist derhalben auch vnvollkomn. Mitt andern thue dergleichen.

Wie jede Summa[2]uber Hundert[3]
soll außgesprochen werden, Die 2 Regl.[4]
Vonn der Rechten zur Lincken Hand/
Zel du die Zalen allesampt.
Darnach sprichs auß Zur rechten dein.
der erst standt bedeudt so viel mal Ein.
Der ander Zehenmal so viel.
der dritte hundert geben wil.
Der Vierdte Taussent allemal.
Durch Vier wortt begreiff die Ahntzal.

[Bearbeiten] Textkritische Anmerkungen

  1. L1: Dann] Denn
  2. L1: Summa] Zahl
  3. L1: Hundert] 99.
  4. L1: Die 2 Regl.] Regul 3.


Empfohlene Zitierweise:

Andreas Reinhard: Drei Register Arithmetischer ahnfeng zur Practic. 1559, Seite 015. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Rechenbuch_Reinhard_015.jpg&oldid=1298485 (Version vom 19.10.2010)

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