Seite:Rechenbuch Reinhard 058.jpg

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Vonn gebrochnen zaln.

Numeriren.

Halb eins wirdt ein zweitheil
genant/ Ist dem Bruch/ und gantzem verwant.
Weil ein gantzes gibt halber zwei/
Volgt/ daß zwei halb ein gantzes sei.

Regul.

Einen Bruch macht ein dinten riß.
fragstu. Wie der getauffet ist?
Die Oberst zal der zeler heist.
Der Unterst der Nenner, vnd weist
Uff ein gantzes, dauonß den Namn
Erlanget. denß auch zugethan.

2.

Bgerstu zu wissen den Innhalt/
Vonn Einem Bruch/ dir vorgestalt.

Textkritische Anmerkungen

Empfohlene Zitierweise:

Andreas Reinhard: Drei Register Arithmetischer ahnfeng zur Practic. 1559. Seite 058. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Rechenbuch_Reinhard_058.jpg&oldid=724662 (Version vom 10.7.2009)

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