Seite:Rechenbuch Reinhard 058.jpg
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Vonn gebrochnen zaln.
Numeriren.
Halb eins wirdt ein zweitheil
- genant/ Ist dem Bruch/ und gantzem verwant.
- Volgt/ daß zwei halb ein gantzes sei.
Regul.
Einen Bruch macht ein dinten riß.
- fragstu. Wie der getauffet ist?
- Der Unterst der Nenner, vnd weist
- Erlanget. denß auch zugethan.
2.
Bgerstu zu wissen den Innhalt/
- Vonn Einem Bruch/ dir vorgestalt.
Textkritische Anmerkungen
Empfohlene Zitierweise:
Andreas Reinhard: Drei Register Arithmetischer ahnfeng zur Practic. 1559. Seite 058. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Rechenbuch_Reinhard_058.jpg&oldid=724662 (Version vom 10.7.2009)