können beygemessen werden. Wiewol hierinn der Freiheit dieser Erfindung nicht das geringste vergeben wird / allermassen dem Erfinder durchaus frey stehet / in dergleichen Dingen / so von der Vernunft und Menschlichem Gutdüncken herrühren / und bloß zur Erlüstigung des Gemüthes angesehen sind / nach seinem befinden zu verfaren: Womit dann auch / dem unzeitigen Urtheil (so welches widriges zu besorgen) begegnet wird / angesehen / damit auch Plinius nicht mit seiner oben angeführeten Rede offtermelter Hoher Gesellschafft unfreundlich zuruffe / hier alles in den Schauplatz alter mercklichen Historien weiset / und mit der in sich habenden Liebligkeit / ein fruchtbares Andencken und Erinnern nach sich zeucht / wie solches die Ordnung richtig ausweiset. Mit Erlaubnis des Caesars bequemen wir zu desto mehrem behuf hierauf / was er im andern Buch von dem Kriege wider die Gallos schreibet: Alle Menschen sind von Natur zur Freyheit geneiget: Daher auch des Quintiliani Urtheil nicht falsch / oder unserm Vorhaben undienlich / wan er ausdrücklich bekräftiget / daß die gezwungene Freiheit sey eine Art der Dienstbarkeit. Schlieslich ist man der Hofnung / es werde niemand so seltzamer Gedancken seyn / der dieser Hohen oftermelten Gesellschaft fröliches und wolgemeintes Vorhaben ungleich verstehen / sondern vielmehr mit ihr dem grauen Hoch-Fürstl. Haupte (in welchem alle die Uberschriften / so theils an dem Theatro, theils an der Vier Aufführerinnen Emblematibus zusehen / warhafftig und bestendig sich annoch mit höchster Verwunderung befinden) alles fernere gesunde Aufwesen / gesegnetes Wachsthum und unverenderliche stetsgrünende Glückseligkeit Dero Fürstl. Durchl. gantzen Hochlöblichen Hauses hertzlich anwünschen / und von dem Allmächtigen inbrünstig erbitten werde.
Anton Ulrich: Ballet Des Tages. Wolfenbüttel 1659, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Anton_Ulrich_Ballet09.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)