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der asiatischen Literatur, Geschichte und Sprachkunde, verfaßt von Julius von Klaproth[WS 1], St. Petersburg 1810, worin Nr. IX die wichtigsten Bemerkungen über die chinesisch-russische Grenze nach den ältesten und neueren Traktaten enthält. Wer wollte nun zur möglichsten Beförderung und Unterstützung dieses wohlthätigen Instituts nicht gerne das Seine beitragen? Nur ein weniges von leicht vorübergehenden kostbaren und zu nichts Gutem, oder wohl gar zum Schaden dienenden Vergnügungen abgebrochen und hier zum wahren Guten angewandt, würde in der Menge schon vieles zur Beförderung dieses Guten und zum immer bleibenden höheren Vergnügen ausmachen.

Mit allen diesen Rückerinnerungen der pflichtgetreuen und patriotischen Handlungen der Berensschen Familie allhier, seit hundert Jahren der für Livland so glücklich wohlthätigen Russisch-Kaiserlichen Regierung habe ich mich gedrungen gefühlt, als unter unserm erhabenen Menschenfreund Alexander bestätigter namhafter Bürger allhier[1], auch meinen wohlgemeinten Beitrag zu der ersten herzerhebenden Jubileums-Feier der hundertjährigen beglückenden russischen Regierung pflichtgemäß noch anzuknüpfen und hiemit zur Nachahmung der edlen guten Handlungen unserer guten Vorfahren meine geliebten Mitbürger, und besonders unsere junge leichtdenkende Welt, aufzumuntern und anzufeuern. Ich spreche als Greis und aus langer Erfahrung, daß ich bei treuer Erfüllung meiner Pflicht nie den frohen und reichen Muth, wenn ich anders gesund war, verloren habe, so daß ich in allen Zeitumständen noch andere sich quälende und Muthlose hiemit unterstützen und aufrichten konnte. Ach! ich höre so manchen seufzen und klagen: kein offener Handel erfreut, wir verdienen daher jetzt nichts, was wir seither gewohnt waren; wenn wir gleich noch


  1. Orientalist und Sinologe; Julius Klaproth (1783–1835)

  1. In der so väterlichen, liebevollen Verordnung vom 1sten Januar 1807 für die neuen Vortheile, Auszeichnungen und Vorrechte der sämmtlichen Kaufmannschaft in Rußland, wird im 19ten Artikel die Benennung eines namhaften Bürgers für die Kaufmannschaft aufgehoben. Aber für die Gelehrten und Künstler soll die Benennung namhafter Bürger nach der bisherigen Grundlage als Auszeichnung verbleiben.
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Reinhold Berens: Geschichte der Berens in Riga. Riga: Julius Conrad Daniel Müller, 1812, Seite 102. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Berens_Geschichte_der_Berens_in_Riga_1812_102.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)