Seite:Bohemiae Moraviae et Silesiae (Merian) 223.jpg

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Consistorium, und seyn da viel der Augspurgischen Confession Zugethane / auch auß frembden Landen / ordinirt / vor diesem worden / und vielleicht noch. So hat es auch daselbst löbliche Stadt-Ordnungen / darunter dann diese seyn: I. Man soll keinen guten Montag machen, II. Bey Nacht nicht baden. III. Nichts Unsaubers außgiessen. IV. Kein Vieh auff dem Platz und der Gassen umgehen lassen. V. Keine Jungfrau vom Tantze heimführen. VI. Es solle Niemand im tantzen sich verdrehen. VII. Man soll sich zeitlich nach Hauß verfügen. VIII. Bey keinen Nacht-Täntzen sich finden lassen. IX. Die Kinder fleissig zur Schule halten. X. Viel Heu und Streu in der Stadt nicht verstecken / etc. Es führet die Stadt in einem rothen Schilde / drey eysenfarben Ancker / an einem Ringlein / zum Wappen. Und hat sie vom Wasser / Feuer und Krieg / viel außstehen müssen. Und haben sonderlich Anno 1428. die Hussiten auß Böheim / die Stadt / samt dem Schloß / auch Closter und Kirche / verbrennet. Anno 1507. den 19. Augusti / hat ein Zimmermann der gern Arbeit gehabt hätte / die Stadt angezündet / und 69. Häuser in brand gesetzt / hat auch alle Brunnen-Schwengel / mit den Eymern / abgehauen: ist aber wieder mit Feuer gestrafft worden. Und diese bißher geführte Beschreibung ist guten theils / auß deß Curei, durch Schickfusium vermehrten / Schlesischen Chronik / so Anno 1625. außgangen / genommen worden. Anno 1628. den 29. Aprilis / alten Calenders war allhie ein schröcklich Ungewitter. Anno 1633. den 8. 18. Jenner / brachten die Schwedisch-Sächsische und Brandeburgische / durch Accord / ihre Besatzung in Brig. Es wurde aber diese veste Stadt Anno 1635. nach dem Pragerischen Schluß / restituirt / und Käiserliche Besatzung hinein gelegt; es kamen auch die Fürsten / so deß Religions Frieden im Römischen Reich fähig seyn / bey Ihro Käiserl. Majestät wieder zu Gnaden. Um dem 17. Brachmonat Anno 1642. ward Brig mit 6. Schwedischen Regimentern berennt; den 18. dieses / das Fußvolck / und die Stücke / darvor gebracht / und zur Belägerung ein Anfang gemacht; darinnen die Besatzung rebellisch sich zu erzeigen angefangen. Es lagen / ausser der obgedachten 3. jungen Hertzogen von Brig / damals in der Stadt / die 2. Obristen / Ranft und Mörder / mit 1200. Soldaten / und mangelte es an Außfallen / und Gegenwehr / nicht. Allein wolten die Soldaten Geld haben / deßwegen dann zwischen dem Hertzog / der Burgerschafft / dem Commendanten / und den Soldaten / eine Uneinigkeit entstunde: Unterdessen aber die Schwedischen nicht feyerten / die Fürsten-Schul / oder das Gymnasium, beschädigten / das Schloß übel zurichteten / und ziemlich Volck von den Belägerten verderbten. Gleichwol / unangesehen sie so grossen Ernst / als an einigem Ort / darvor gebraucht / minirt / Feuer-Ballen / Stein / und bey 150. Granaten / hinein geworffen; so haben sie doch den 25. Heumonat / neuen Calenders / bey der Nacht / mit Hinterlassung 1500. wo nicht gar 2000. Mann / ausser anderm grossen empfangenen Schaden / darvon abziehen müssen / als sie der Käiserlichen starcken Anzug / zum Entsatz / vernommen hatten.


Cant / Kant / Canthena.

Ein Städtlein / an der Weistritz / im Breßlauischen Fürstenthum / so ein anders / als das Städtlein Kant an dem Wasser Soln / und denen Schlesisch-Teschnischen Gräntzen / nahend Oswentzin / im Polnischen Hertzogthum Auschwitz gelegen / welches Hertzogthum vor Jahren auch zu Schlesien gehört hat. Besagtes unser Breßlauisch Cant nennet Werdenhagen de Rebusp. Hanseaticis, ein Praefecturam, Ampt / oder Vogtey. Anno 1512. ist Hertzog Bartholomäus zu Münsterberg / ein Feind der Breßlauer / vor Cant / von ihnen geschlagen worden / da er sein Kriegsvolck / und 2. Fähnlein / verlohren hat. Anno 1632. ward dieses Schlesische Städtlein Cant / zusamt der Stadt Neumarck / von den Chur-Sächsischen eingenommen;

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Matthäus Merian: Topographia Bohemiae, Moraviae et Silesiae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1650, Seite 223. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bohemiae_Moraviae_et_Silesiae_(Merian)_223.jpg&oldid=- (Version vom 2.4.2020)