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46 Die Bewegung eines starren Körpers.


bestimmt zu lassen (abhängig von den noch festzusetzenden Maass­einheiten), übrigens aber dieselbe in genau demselben Sinne eingeführt, wie es von Helmholtz [1] geschehen ist.

     Diese Bemerkungen mögen dienen als eine Erleichterung für die Vergleichung der hier anzustellenden Untersuchungen mit denen der genannten Autoren.

Ebenso wie das Newton’sche Gesetz mit einer Function der Entfernung behaftet ist, welche nur für beträchtliche identisch mit für sehr kleine aber von noch unbekannter Beschaffenheit ist [2], ebenso erscheint es sehr möglich, dass Analoges auch anzu­nehmen ist beim Ampère’schen Gesetz.

     Der grösseren Sicherheit willen mag daher im Folgenden den Formeln (39.a, b, c) nur dann Gültigkeit zuerkannt werden, wenn die Entfernung von beträchtlichem Werthe ist, im Allgemeinen aber festgehalten werden an den Formeln (38.a, b, c). Mit andern Worten: Der grösseren Sicherheit willen mag im Folgenden unter



eine Function verstanden werden, welche allerdings für beträchtliche identisch mit für sehr kleine hingegen von noch unbekannter Beschaffenheit ist.



§. 9. Zusammenstellung einiger bekannten allgemeinen Formeln über die Bewegung eines starren Körpers.

     Befindet sich ein starrer Körper in beliebiger Bewegung, und sind zwei rechtwinklige Axensysteme, das eine absolut fest, das andere starr verbunden mit dem Körper, so finden zwischen den Coordniaten und welche irgend ein Massenpunct des Körper in Bezug auf diese beiderlei Systeme besitzt, die Relationen statt:


  1. Helmholtz: Ueber die Bewegungsgleichungen der Elektricität für ruhende leitende Körper (Borchardt’s Journal, Bd. 72. pag 72).
  2. Es mag dabei (was auch schon auf pag. 23 und 25 am Platze gewesen wäre) erinnert werden an folgende Worte von Gauss: „Attractio vulgaris quadrato distantiae reciproce proportionalis, quae omnes motus coelestes tam felici successu explicat, nullius usus est nec in phaenomenis capillaribus, nec in phaenomenis adhaesionis et cohaesionis explicandis – – – Recte – – concluditur, illam attractionis legem in distantiis minimis naturae haud amplius consentaneam esse, sed modificationem quandam postulare – –“ (Gauss’ Werke. Bd. 5. pag. 31.)