Seite:Carl Gottfried Neumann - Die elektrischen Kräfte 170.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Gesetz) auf einander ausüben. Durch Addition der beiderlei Werthe von , in (7.) und (8.), erhält man:

(9.)

oder anders geschrieben:

(10.)

oder falls auf beiden Seiten addirt wird:

(11.)

Soviel in Betreff des Gliedes erster Zeile in (5.).

Es handelt sich nun ferner um eine gewisse Umgestaltung des dortigen Gliedes zweiter Zeile. Aehnlich wie früher (pag. 58, 59) mag die Entfernung zweier Elemente der Ringe und aufgefasst werden als eine Function von vier Argumenten

der Art, dass die Zeit, je nachdem sie in den Coordinaten des zu oder zu gehörigen Elements enthalten ist, mit oder bezeichnet, und die Bogenlänge oder jedesmal längs desjenigen speciellen Bahnstückes gerechnet wird, dem das Element angehört. Alsdann ist , mithin:

(12.)

wo offenbar . Setzt man nun zur Abkürzung:

(13.)

so ergiebt sich weiter:

(14.)

und folglich:

(15.)
Empfohlene Zitierweise:
Carl Gottfried Neumann: Die elektrischen Kräfte. B. G. Teubner, Leipzig 1873, Seite 152. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Carl_Gottfried_Neumann_-_Die_elektrischen_Kr%C3%A4fte_170.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)