Seite:Constitution der europaeischen staaten 017.jpg

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4.
Polen.

Unter Regenten aus der piastischen und jagellonischen Dynastie bildete, während des Mittelalters, das Königreich Polen die Vormauer des christlichen Europa gegen die asiatischen Völker und Horden. So unvollkommen auch in jenen Jahrhunderten die Verfassung dieses Slavenstaates war; so war es doch für die bürgerliche und politische Entwickelung des übrigen europäischen Staatensystems vortheilhaft, daß der Andrang der Mongolen, der Tartaren, der Osmanen und der Russen gegen Europa, in der Macht der Polen einen bedeutenden Widerstand fand, und daß selbst der teutsche Ritterstaat an der Ostsee dieser polnischen Macht so wenig gewachsen war, daß das halbe Ordensland, Westpreußen, im Thorner Vertrage vom Jahre 1466 den Polen abgetreten werden mußte.

Wie aber im Jahre 1572 der jagellonische Mannsstamm mit dem Könige Sigismund August in Polen erlosch, und Polen ein Wahlreich ward; da sank die Kraft des Reiches unter diesen Wahlkönigen um so tiefer, je größer die aristokratische Anarchie war, die sich über Sarmatien ausbreitete, und je bedeutender, während dieser Zeit, die Fortschritte waren, welche die übrigen europäischen Völker und Reiche in der Civilisation

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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 1. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_017.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)