Seite:Constitution der europaeischen staaten 034.jpg

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letzten von der jagiellonischen Linie, rechtmäßig und gesetzlich ertheilten Rechte, Statuten und Privilegien. Die Würde des Adelstandes in Polen erklären wir für völlig gleich mit allen den verschiedenen Graden des Adels, die nur irgendwo gebräuchlich sind. Wir erkennen die Edelleute unter sich für gleich, und zwar nicht blos in Rücksicht der Bewerbung um Aemter und Verwaltung solcher Dienste im Vaterlande, die Ehre, Ruhm und Vortheil bringen, sondern auch in Rücksicht des gleichen Genusses der Privilegien und Prärogativen des Adelstandes. Mehr als alles aber wollen wir die Rechte der persönlichen Sicherheit und Freiheit, des beweglichen und unbeweglichen Eigenthums, eben so heilig und unverletzlich, als sie seit Jahrhunderten einem zu statten gekommen, bewahrt und beibehalten haben, und verbürgen uns auf das feierlichste, daß wir keine Veränderung noch Ausnahme im Gesetze gegen das Eigenthum irgend jemandes gestatten wollen: ja die höchste Landesgewalt soll sich unter Vorschützung der iurium regalium, oder irgend einem andern Vorwande, auch nicht die allergeringsten Ansprüche auf das Eigenthtum der Bürger, weder im Ganzen noch theilweise erlauben. Daher verehren, verbürgen und bestätigen wir die persönliche Sicherheit und alles irgend jemanden rechtmäßig zukommende Eigenthum, als das wahrhafte Band der Gesellschaft, als den Augapfel der bürgerlichen Freiheit, und wollen sie auch als solche für die künftigen Zeiten verehrt, verwahrt und unverletzt erhalten haben.

Den Adel erkennen wir für die erste Stütze der Freiheit und der gegenwärtigen Constitution. Die Heiligkeit dieser Constitution empfehlen wir der Verehrung jedes rechtschaffenen, patriotischen, ehrliebenden Edelmannes, und ihre Dauer seiner Wachsamkeit. Sie ist ja der einzige Schutz unsers Vaterlandes und unsrer Freiheiten!

3.
Städte und Städter.

Das auf diesem Reichstage unter dem Titel: Unsere freien königlichen Städte in den Staaten

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 18. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_034.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)