Wir Napoleon, von Gottes Gnaden und durch die Constitutionen Kaiser der Franzosen, König von Italien, Beschützer des rheinischen Bundes, haben genehmigt und genehmigen vorstehendes Verfassungsstatut, welches uns in Vollziehung des 5. Art. des Tilsiter Tractats vorgelegt worden ist, und welches wir für angemessen halten, unsere Verpflichtungen gegen die Völker von Warschau und Großpolen zu erfüllen, indem es ihre Freiheiten und Rechte mit der Ruhe der benachbarten Staaten in Einklang bringt.
So geschehen im königlichen Pallaste zu Dresden den 22. Jul. 1807.
Durch den Kaiser, der Minister Staats-Secretär,
Wenn die erste polnische Constitution im Ganzen
das Gepräge einer Nationalverfassung trug; so
leuchtet aus dem Verfassungsstatute des Herzogthums
Warschau die Nachbildung der jüngern europäischen
Constitutionen, und besonders der französischen, hervor.
Demungeachtet berücksichtigte sie Vieles aus den localverhältnissen
der polnischen Nation. Sie erhob die katholische
Religion zur Staatsreligion, ob sie gleich den
freien und öffentlichen Kultus für jede andere Religion
aussprach. Sie erneuerte den Namen der Landboten,
der Woywoden und Kastellane, obgleich die innere Organisation
des Senats, des Staatsraths und des Ministerconseils,
und die Einsetzung von Präfecten, Unterpräfecten
und Maires, so wie die Einführung des Napoleonischen
Gesetzbuches die neue Verfassung der französischen
näher brachte. Ein großer Vorschritt zur höhern
Civilisation der polnischen Nation war die Vernichtung
der Leibeigenschaft, und die Gleichstellung
aller Bürger vor dem Gesetze. Kaum darf es
aber bemerkt werden, daß die geringe Ausstattung der
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 46. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_062.jpg&oldid=- (Version vom 6.1.2021)