Seite:Constitution der europaeischen staaten 287.jpg

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Verwaltung, mit allen Zweigen dieser Verwaltung und insonderheit mit denen beauftragt, welche Bezug haben:

1) auf die Aufsicht über das Erziehungswesen, namentlich alle Schul- und Unterrichtsanstalten jeglicher Art;
2) auf die Verwaltung und Verwendung der Etats oder Fonds, welche zur Ermunterung von Ackerbau, Kunst und Gewerbe, auch öffentlicher Wohlthätigkeit bestehen;
3) auf die Verwaltung der Hospitäler, Kranken- und Arbeitshäuser, der Gefängnisse und auf die Verbesserung dieser Anstalten;
4) auf die Unterstützung der Armen und Aufsicht über Stipendien, milde Stiftungen und sonstige wohlthätige Anstalten;
5) auf die Erhaltung des öffentlichen Eigenthums;
6) auf die Erhaltung der Wälder, Wege, Gewässer und anderer Gemeinheitsgegenstände;
7) auf die Leitung und Vollendung der zur Anlegung und Unterhaltung der Heerstraßen abzweckenden Arbeiten;
8) auf die Erbauung und Ausbesserung der Kirchen, Pfarrhäuser und anderer zur Ausübung des Gottesdienstes nöthigen Gegenstände;
9) auf die Erhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsanstalten und der öffentlichen Ruhe, besonders auf Unterdrückung des Vagabundenwesens und der Bettelei.
Zweiter Abschnitt.

Art. 4. Dem Präfecten soll ferner alles, was den Dienst der Gensd’armerie betrifft, übertragen seyn.

Art. 5. Derselbe hat über die Erfüllung der Contracte zu wachen, welche wegen Verpflegung von Militär oder Gensd’armerie, so wie wegen Lieferungen für selbige geschlossen werden.

Art. 6. Derselbe leitet die Maasregeln Behufs der Aushebung der Conscribirten und der Anfertigung der Listen von denen zum Dienst einberufenen Conscribirten; er hat bei der Ziehung den Vorsitz, und entscheidet nebst dem mit der Conscription beauftragten Officier über Dienstbefreiungen,

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 269. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_287.jpg&oldid=- (Version vom 2.11.2022)