Seite:Constitution der europaeischen staaten 297.jpg

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die Hebung, und zwar monatlich besorgen sollen.
3) In der Regulirung des directen und indirecten Steuerwesens.
4) Die erste Revision aller landschaftlichen Rechnungen zu bewerkstelligen, dann Wir die zweite und letzte hiernächst für Unsre Regierung vorbehalten.
5) Die Functionen der bisherigen Kriegscommission zu versehen und die dieser übertragen gewesene Verwaltungsgegenstände, zu welchem Ende sie mit dem Officier-payeur und dem Capitaine d’habillement zu communiciren hat.
6) Ihr, dieser Committée, ist die Generalstaatskasse anvertraut, daher sämmtliche Erhebungsbeamte derselben verantwortlich sind. Sie hat die Befugniß, alle mögliche Zwangsmittel gegen einen jeden sich Saumseligkeit zu Schulden kommen lassenden zu verfügen.
7) Sie hat sich von Monat zu Monat nicht allein den Situationsetat der Kasse eines jeden Oberrentereiamtserhebers einreichen zu lassen, sondern auch von Monat zu Monat von demselben die baar eingegangenen Gelder zur Generalstaatskasse, die mit vier Schlössern versehen seyn muß, und wozu die zwei landständischen Deputirten, der fürstl. Commissarius und der zeitige Landrentmeister, jeder einen Schlüssel haben soll, in Empfang zu nehmen. Das Generalkassenbuch führt der zeitige Landrentmeister.
8) Sie, diese Committée, ist das Sprachorgan zwischen Uns und Unsern Ständen; daher sie auch die bisherigen Landsyndicatsgeschäfte zu versehen hat. Endlich
9) hat dieselbe für die Erhaltung und Instandsetzung aller Commerzial- oder Hauptstraßen Sorge zu tragen, indem durch den Zufluß aller aus der Souverainetät entspringenden Einkünfte, der Staatskasse unter andern auch das Auskommen aus dem Postwesen, der Chaussee und den Zöllen zufließt.

§. 7. Die Erhebungsbeamten sollen sich von nun an aller Justizpflege enthalten, so wie alle Patrimonialgerichtsbarkeit

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Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 279. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_297.jpg&oldid=- (Version vom 4.11.2022)