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besser der Staat selbst, der solchen Unfug sanktionirt, die „üben das offenbare Unrecht.“ Ich fürchte, die statistische Angabe von den „Ehrenmännern Breslaus“ bewährt sich schlecht, so schlecht, als die Deutsche-Michel-Freude über Titelchen und Sternchen.


25.

No. 263.

20. September 1842.
Die Hörfreiheit.

An der Preßfreiheit pflegt man nur die eine Seite hervorzuheben, daß sie die Redefreiheit sei, und die andere ganz außer Acht zu lassen, wonach durch sie die eben so unveräußerliche Hörfreiheit gesichert wird. Die Censur legt nicht bloß der Redefreiheit das Joch auf, sondern bringt auch die Hörfreiheit um’s Leben. Ja, während sie in der Unterdrückung der Redefreiheit nicht alle Redenden um ihre Freiheit bringt, sondern namentlich den Regierenden zu sagen gestattet, was sie nur irgend sagen wollen, so übt sie als Beherrscherin der Hörfreiheit eine unerbittliche Gewalt gegen die Fürsten selbst. Der Fürst hat nicht die Freiheit, zu hören, was er will, sondern das Wenige, was der Censor und dessen Vorgesetzte wollen.

Allein man erwidert vielleicht, der Fürst wolle eben dieß und jenes nicht hören, es sei sein Wille, daß das und jenes nicht zu seinen Ohren komme. Ganz gut! Er verbietet also z. B. alles „Unanständige“ und weiset den Censor an, dasselbe zu streichen. Darin liegt der Wille des Fürsten, daß er das „Anständige“ hören wolle. Aber ein Censor streicht tausend anständige Dinge, weil sie ihm nicht anständig vorkommen. Wie viel Anständiges der Fürst jährlich einnehmen soll, darüber bestimmt der Censor. Wiederum will ein Fürst nichts „Uebelwollendes“ hören; für alles „Wohlwollende“ bleibt sein Ohr geöffnet. Allein mag er sein Ohr offen halten, so viel er kann, alle wohlwollenden