Seite:DE Stirner Schriften 105.jpg

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über den köstlichen Fund auf der oeden politischen Heide. Gibt’s aber wol etwas Beleidigenderes für einen Fürsten, als wenn der blos ausgesprochene Wille zur Ausübung der ersten Regentenpflicht, ohne welche man seinen Namen zu einem Nero und Busiris werfen müßte, als eine außerordentliche, unerhörte Fürstentugend durch alle Zeitungen ausposaunt wird? Und das geschieht in Staatszeitungen, unter dem Auge der Censoren, unter den Auspicien des Bundestages! Müßte nicht auf einen solchen ungeschickten Lobredner der § 92 des Criminalrechts in seiner ganzen Strenge angewendet werden?“ Die vierte Vorlesung: „Variationen über beliebte Zeit- und Nationalmelodien“, lassen wir ungeplündert. Die wenigen Mittheilungen reichen hin, dem übrigen Deutschland zu zeigen, wo es seine Sympathien zu suchen hat.


3.

Nr.140.

20. Mai 1842.
Preußen.

ο Berlin, 17. Mai. Der König hat dem Justizminister seine Absicht zu erkennen gegeben, von einem näher zu bestimmenden Zeitpunkt an den unbesoldeten Assessoren Gehalte und den Referendaren Remunerationen zukommen zu lassen. Gewiss lag eine Unbilligkeit darin, Dienste, welche der Staat nicht entbehren konnte, unbezahlt anzunehmen und Referendare und Assessoren darin den Lieutenants nachzusetzen. — Die Königsberger Zeitung wird von dem bei einer dortigen Stadtschule angestellten Oberlehrer Witt, wenn auch nicht nominell, so doch thatsächlich redigirt. Schon früher wurde von hier aus darauf gedrungen, den Oberlehrer Witt deshalb seines Lehramts, als mit jener Beschäftigung unvereinbar, zu entheben, ohne dass diese Auffoderung jedoch einen Erfolg gehabt hätte. Nun ist er aufs neue vor das Consistorium gefodert worden, wo er