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zur Gewinnung des Bürgerrechts berechtigt, und jeder stimmfähige Bürger (d. h. Jeder, der ein Grundstück ohne Rücksicht auf den Werth desselben oder ein Einkommen von 150-200 Thlr. hat) zum Stadtverordneten wählbar. Daß in einzelnen Fällen die revidirte Städteordnung zu Gunsten minder vermögender Einwohner eine Ausnahme gestattet, ist unwesentlich, denn, abgesehen von der Seltenheit solcher Beispiele, sind diese Mindervermögenden nicht etwa zum Bürgerrecht und zur Wählbarkeit berechtigt, sondern in dieser Beziehung ganz von dem übereinstimmenden Beschlusse des Magistrats und der Stadtverordneten abhängig. An einer andern Stelle sagt das Erkenntniß: „Wem es nur darum zu thun ist, seinem Vaterlande zu nützen, der wird nicht nachzuweisen bemüht sein, daß früher eine dem Volk ersprießlichere Richtung verfolgt sei, welche man jetzt immer mehr und mehr verlasse und mit einer dem Gemeinwohle schädlichen Tendenz vertausche. Eine solche Vergleichung der frühern, vorgeblich bessern Zustandes mit dem gegenwärtigen ist durchaus unnöthig, um die vermeintlichen Mängel der bestehenden Verfassung aufzudecken; sie kann daher keinen andern Zweck haben, als die Ansicht hervorzurufen, daß es jetzt nicht mehr so gut um das Wohl der Nation stehe wie früher, und solchergestalt Misvergnügen und Unzufriedenheit zu erregen.“ Jacoby bemerkt hierzu: „Ich habe hier die Worte des Erkenntnisses getreulich wiedergegeben; den logischen Zusammenhang derselben vermag ich aber nicht einzusehen. Sollte nur Der seinem Vaterlande nützen, der das Bestehende gut heißt? Sollte eine Vergleichung der Vergangenheit mit der Gegenwart so durchaus unnöthig sein, um bestehende Mängel aufzudecken? Und wenn unnöthig – kann eine solche Vergleichung keinen andern Zweck haben, als einen staatsverbrecherischen? Mit denselben Gründen, wie das Erkenntniß sie vorzubringen kein Bedenken trägt, könnte man jeden laudator temporis acti,

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Max Stirner: Max Stirner's Kleinere Schriften und Entgegnungen. , Berlin 1914, Seite 190. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:DE_Stirner_Schriften_190.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)