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bedeutender Unterschied ist aber auch vorhanden zwischen einer in ihrem Berufe sich äußernden Behörde oder einem mit besonderer Erfahrung und Kenntniß ausgestatteten, von redlichem Eifer erfüllten Autor und einem solchen, welcher von Bitterkeit und Unzufriedenheit durchdrungen die Einrichtungen im Staate anfeindet, ohne dabei irgend eine Rücksicht der Schicklichkeit gegen das Oberhaupt des Staats und die von diesem eingesetzten Beamten zu beachten, und welcher überdies weder durch einen besonderen Beruf, noch durch seine Ausbildung und Erfahrung zu einem solchen Unternehmen berechtigt erscheint.» Allerdings ist zwischen einem «Gesetz» und einer «Willensmeinung des Königs» ein erheblicher Unterschied. Dem Gesetze ist jeder Unterthan unterworfen; die Willensmeinung des Königs aber hat, so lange sie nicht durch die vorgeschriebene Form zum Gesetz erhoben ist, nur für die königlichen Diener bindende Kraft. Wird der Unterschied richtig aufgefaßt, so ergibt sich für den vorliegenden Fall folgender Satz: Da man den Ausdruck «unbestimmt» auf Gesetze anwenden darf, so muß es um so mehr erlaubt sein, die bei einer besondern Veranlassung ausgesprochene specielle «Willensmeinung Sr. Majestät» auf gleiche Weise zu bezeichnen. Das angefochtene Erkenntniß scheint jedoch diese Folgerung nicht gelten zu lassen, sondern die königliche Willensmeinung höher zu stellen als das Gesetz: namentlich für die Rechtspflege eine gefährliche Lehre! Es unterscheidet das Erkenntniß ferner zwischen einer «in ihrem Berufe sich äußernden Behörde oder einem von redlichem Eifer erfüllten Autor und – einem solchen, der ohne besondern Beruf und ohne Beachtung der Schicklichkeit die Einrichtungen im Staat anfeindet». Durch diesen Unterschied wird mir der doppelte Vorwurf der Unschicklichkeit und Beruflosigkeit gemacht. Allein die Unschicklichkeit soll ja hier erst vom Richter bewiesen werden, kann daher unmöglich selbst – als ein Argument gelten. Auf

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Max Stirner: Max Stirner's Kleinere Schriften und Entgegnungen. , Berlin 1914, Seite 197. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:DE_Stirner_Schriften_197.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)