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Das Ausland. 1,2.1828

Das Ausland.
Ein Tagblatt
für Kunde des geistigen und sittlichen Lebens der Völker,
mit besonderer Rücksicht auf verwandte Erscheinungen in Deutschland.

Num. 84. 24. März 1828.

Der Aufstand der Eingebornen gegen die Niederländer auf der Insel Java.


(Fortsetzung.)

Meine in frühern ähnlichen Unruhen gemachte Erfahrung läßt mich mit voller Ueberzeugung behaupten, daß ein Regent, welcher, bei dem ersten Verdachte gegen den Fürsten Dipo-Nigoro, sich an die Spitze von hundert eingebornen, wohl equipirten und disciplinirten Reitern gestellt, und den Fürsten, statt ihn wiederholt zur Rechtfertigung seines Benehmens aufzufordern, unvermuthet aus seinem Pallaste getrieben hätte, der Empörung am sichersten vorgebeugt haben würde. Ich selbst habe einmal in Djocjocarta einen Priester, der sich geweigert hatte, vor mir zu erscheinen, in seinem Hause, umgeben von einer Menge Priester, gezwungen, meinen Befehlen zu gehorchen, und eben so ist nach öffentlichen Blättern der Vice-Resident in Salitigo bei einem ähnlichen Vorfalle verfahren.

Nachdem so nun gezeigt ist, welchen Umständen die letzten Ereignisse in Java am wahrscheinlichsten zugeschrieben werden müssen, wird hier der Ort seyn zu untersuchen, welches die besten Mittel sind, um die Wiederholung derselben so viel möglich zu verhindern.

Ich bin immer der Meinung gewesen, daß es unter der Würde des Gouvernements der Niederlande wie jeder gerechten Regierung sey, die javanesischen Fürsten in ihren Rechten zu beschränken, nachdem man sie ihnen einmal durch feierliche Tractate zugestanden und gesichert hat, wie groß auch ihre Schwäche und unsere Ueberlegenheit seyn möchte. Ich habe immer geglaubt, daß eine Nation, welche sich von jeher durch die pünktlichste Treue in der Erfüllung übernommener Verbindlichkeit als die erste ausgezeichnet hat, jener Redlichkeit nie aus Rücksichten des äußeren Vortheils untreu werden dürfe; denn eine gesunde und gerechte Politik kann nie zu dem rathen, was mit dem Rechte streitet.

Wie die letzten Unruhen bewiesen haben, daß die Macht der zwei javanischen Fürsten, des Kaisers oder Soesoehoenang und des Sultans von Mataram nicht hinreicht, die öffentliche Ruhe in ihren Gebieten zu erhalten und Empörungen zu unterdrücken, so glaube ich, die Interessen der Eingebornen wie der Niederlande fordern gleich stark, daß unsere Regierung einen thätigern Antheil an der Verwaltung und Organisirung jener Länder nehme, gemäß dem Geiste des von der englischen Regierung abgeschlossenen und später von der unsrigen garantirten und sanctionirten Vertrags vom 2. October 1813.

Durch mehrere Artikel dieses Traktats ist festgestellt: „daß, wenn das europäische Gouvernement die Einführung gewisser Maaßregeln zur bessern Sicherung irgend einen Theils des javanischen Gouvernements nöthig findet, es die diesfallsigen Befehle zu geben, und, insofern sie binnen 20 Tagen nicht in Ausübrung gebracht würden, auch die zu dem Ende erforderlichen Maßregeln unverzüglich zu ergreifen hat.“

„Se. Hoheit verspricht insbesondere allen Vorschlägen des Gouvernements, welche die Verbesserung ihrer Einkünfte und Finanzen, oder die Ausübung ihrer Rechte und überhaupt jedes andern Interesse Sr. Hoheit zum Ziele haben, ein williges Ohr zu leihen.“

„Weil die jetzige Vertheilung von Java an das europäische Gouvernement, an den Soesoehoenang und den Sultan von Mataram mit vielen Schwierigkeiten verbunden ist, und die Interessen der betreffenden Theile oft verletzt, so wollen Se. Hoheit in solche Austauschungen willigen, welche die Arrondirung der Grenzen etc. zum Zwecke haben.“

Es scheint mir, daß das Gouvernement der Niederlande, auf den Grund dieser Artikel, das Recht hat, in diesem Augenblicke den javanesischen Gouvernements alle die Veränderungen vorzuschlagen, welche in beider Interesse liegen. Dieß angenommen, müßte man den Fürsten von Soeracarta und Djocjocarta begreiflich machen, welche große Nachtheile daraus entstehen, daß sie so ausgedehnte Ländereien und die Gewalt über so viele Menschen besitzen; man müßte ihnen zeigen, durch welche Mittel die frühern und letzten Aufstände den Rebellen möglich wurden; man müßte ihnen vorschlagen, eine Berechnung aufzustellen über den Umfang, die Bevölkerung und die Einkünfte von allen Privatbesitzungen, welche der Verwaltung der Fürsten und Großen des Reichs anvertraut sind; man müßte einen Ueberschlag machen und genau zu ermitteln suchen, wie viel Reis und andere Früchte und wie viel Menschen jeder Fürst und Große von seinen Gütern zur Erhaltung seines Hauses zieht; denn obwohl die meisten von ihnen ihre Ländereien an Eingeborne gegen baare Zahlungen verpachten, so behalten sie sich doch freie Verfügung über soviel Produkte und Menschen vor, als sie für Hof und Haus zu bedürfen glauben.

Nachdem alle jene Berechnungen gemacht, müßte das Gouvernement dann den Fürsten und Großen mittheilen,

Empfohlene Zitierweise:
: Das Ausland. 1,2.1828. Cotta, München 1828, Seite 333. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Das_Ausland_(1828)_347.jpg&oldid=- (Version vom 23.2.2020)