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Eberhard L. Schuhkrafft: Das Ausland

Maße, auf solches Beginnen angewendet, nicht weggeworfen seyn würden, so sind sie doch keineswegs zu dessen Gelingen unentbehrlich. Ein wissenschaftlich gebildeter Mann von gesundem Menschenverstand, erfüllt von dem Entschluß, die große Masse seiner Mitbrüder zu jenem Grad geistiger und sittlicher Cultur zu erheben, wozu sie von der Natur die Anlagen erhalten haben, kann – entweder in dem Mittelpunct des Instituts oder in einem entfernten Distrikt – mit der Gewißheit des Erfolgs an diesem guten Werke arbeiten, wenn ihm nur jenes Glück ruhiger Muße zu Theil geworden ist, um dessen willen Reichthümer hauptsächlich wünschenswerth sind. Ein solcher Mann, so zurückgezogen er auch aus Laune oder Gewohnheit von dem geräuschvollen Schauplatz öffentlicher Geschäfte oder dem Tummelplatz der gemeinen Bestrebungen der Welt leben mag, kann doch in aller Ruhe und Unschuld eine Befriedigung finden, die glänzend genug ist, um auch der aufstrebendsten Natur Genüge zu leisten; er kann durch seine alleinigen Bemühungen auf das Glück und den Charakter einer ganzen Generation wirken, und so eine Macht üben, welche selbst der gemeinste Ehrgeiz, wegen des unermeßlichen Gebiets, das sie umfaßt, beneidet und selbst die höchste Tugend, wegen der unverfälschten Wohlthaten, die sie verbreitet, segnet.“ [1]

(Fortsetzung folgt.)

Ireland und die Emancipation der Katholiken.


(Schluß.)

Der Generalanwalt der Krone (Attorney General) erklärte sich in den stärksten Ausdrücken gegen die Emancipation. Den Tractat von Limerick, sagte er, und die Unionsacte, worauf der ehrenwerthe Baronett, von welchem der Antrag ausging, so großes Gewicht legte, scheinen seine Freunde über Bord geworfen zu haben; wenn dieß geschehen ist, so haben sie in der That wohlgethan, ihr Schiff zu erleichtern, um es flott zu machen. Was den Tractat betrifft, so ist es nicht wenig merkwürdig, daß man darin keine bestimmte Erwähnung von dem Rechte findet, im Parlament zu sitzen und Staatsämter zu bekleiden; während den Katholiken doch ausdrücklich die Erlaubniß ertheilt wird, zu Pferde zu sitzen und einen Degen an der Seite und ein Paar Pistolen an den Halftern zu führen. In Bezug auf die Union darf man sich nur erinnern, daß Fox selbst, der große Gegner Pitts, in einer Rede im Parlament zugegeben hat, daß keine bindende Verpflichtung gegen die irischen Katholiken eingegangen worden sey. Ein anderer Grund, bemerkte er, den man für die Emancipation angeführt hat, war: daß die Ausschließung der Katholiken kein wesentlicher Bestandtheil der brittischen Constitution, sondern nur eine temporäre Verfügung sey, welche von der Existenz des Prätendenten abhing. Aber die Bill of Rights [2] enthält nirgends eine Beziehung der Art, sondern sichert vielmehr dem Protestantismus auf ewige Zeiten erstens alle hohen Civilämter des Staats, zweitens die unmittelbaren Bedienungen der Krone, drittens beide Häuser des Parlaments und viertens eine protestantische herrschende Kirche. Die Kirche von Ireland ist durch den Act der Union ein wesentlicher Theil der Kirche von England geworden, und diese wichtige Stütze der Union wird durch den Vorschlag der Emancipation hinweggenommen. Haben die katholischen Prälaten, fragte er, nicht geradezu erklärt, daß die einzigen legitimen Bischöfe, welche von der römisch-katholischen Hierarchie in Ireland anerkannt würden, die von dem römischen Stuhle eingesetzten wären? Und geht nicht aus den Zeugenverhören vor dem Hause der Gemeinen hervor, daß sie die protestantische Kirche als eine bloß eingedrängte unrechtmäßige betrachten? Man hat sich auf das Beispiel von Preußen und den Niederlanden berufen, wo die Katholiken gleichfalls den Genuß aller bürgerlichen Vorrechte erhalten haben. Aber in Schlesien ernennt der König von Preußen die römisch-katholischen Bischöfe, nach demselben Grundsatz, nach welchem der König von Großbritannien das Recht dazu verlangt. Wenn die irischen Prälaten dieses Recht zugestehen, so möchte dieß ein Grund seyn, die englische Nation in Bezug auf die Sicherheit, die sie von den Katholiken verlangt, einigermaßen zufrieden zu stellen. Die gegenwärtig vorgeschlagene Maßregel verwirft dagegen alle Sicherheiten; wir werden nicht aufgefordert, mit unseres Gleichen zu unterhandeln, sondern uns unseren Oberen zu unterwerfen:

Oremus pacem et dextras tendamus inermes!

Wir müssen uns ihren Forderungen unterwerfen und ihnen zu Gefallen die brittische Constitution, die Bill of Rights [2] und den Krönungseid aufgeben.

Der Staatssecretär für die Colonien, Mr. Huskisson, gab zu, daß weder durch den Tractat von Limerick, noch durch die Union den Katholiken das geringste Recht

    verschiedensten Umständen in getrennten Ländern ähnliche praktische Ideen hervorgehen. Was in Folge des regen Eifers für die Bildung des erwachsenen Theiles des Volks durch Herrn Brougham in England vorgeschlagen (denn ihm gebührt die Ehre der Erfindung) und zum Theile schon realisirt worden ist, nehmlich die Vereinigung talentvoller Männer, um sachgemäße Lehrbücher zu entwerfen, das ist, in Folge des regen Eifers für die Volksjugendbildung, im einem Staate Deutschlands für die Elementarschulen geschehen – nehmlich im Herzogthum Nassau. In diesem, dessen Volksschulwesen wohl zu den besten Anstalten der Art, die existiren, gehört – wie der Verfasser aus eigner Anschauung wenigstens in Hinsicht der übrigen Staaten Deutschlands, der Niederlande, Frankreichs und der Schweiz weiß – hat man die glückliche Idee gefaßt, zur Entwerfung von Lehrbüchern für die allgemeinen Volks- und Realschulen eine Gesellschaft Männer von den geeigneten Talenten und Kenntnißen zu vereinigen. Mehrere treffliche Lehrbücher sind bereits aus dieser Centralisation von Kräften hervorgegangen und es ist zu erwarten, daß dieses Institut noch mehr leisten werde.

  1. Ueber das bisherige Wirken dieser Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Elementarbücher gaben wir in Num. 105 und 106 dieser Blätter eine vollständige Uebersicht
  2. a b Die Parlamentsacte, durch welche unmittelbar nach der Revolution, die Wilhelm III auf den Thron von England setzte, die Rechte des Volkes und der Krone festgesetzt wurden. S. Hallam, Constitutional History of England Vol. III. pag. 360 ff.
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Eberhard L. Schuhkrafft: Das Ausland. Cotta, Stuttgart, München, Augsburg, Tübingen 1828, Seite 666. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Das_Ausland_(1828)_692.jpg&oldid=- (Version vom 22.11.2023)