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burschenschaftlichen Verbindung“ als auch „der akademischen Verbindung Germania“ und einzelner Mitglieder derselben an die hohe Zentralbehörde des deutschen Bundes nach Frankfurt eingesendet wurden. Nach einer weiteren Forderung musste auch ein „Fascikel“ der Akten der früheren politischen Umtriebe der Freiburger Akademiker überhaupt bis zum Schluss der Universität, namentlich jene über die Vorgänge am 29. August 1832 eingeliefert werden. In seiner 39. Sitzung am 13. November 1834 fasste sodann der Bundestag neuerdings umfassende Beschlüsse über gemeinsame Maßregeln gegen die Universitäten u. a. Lehranstalten, bezw. namentlich gegen Burschenschaften und geheime Verbindungen. Strenge Strafen wurden gleich festgesetzt. – Am 23. Oktober desselben Jahres 1834 wurden durch Entschließung des Staatsministeriums (unter Bezug auf eine Verordnung vom 9. Okt. 1828 § 2) die geheimen Verbindungen als gerichtliche Vergehen erklärt und dieselben dem Universitätsamt zur Untersuchung, dem Hofgericht aber zur Aburteilung, „und zwar auch in Bezug auf die bloße Teilnahme in diesem Vergehen“ zugeteilt.

Infolge dieser Beschlüsse begann man auch in Freiburg wieder strenger selbst gegenüber erlaubten „offenen“ Verbindungen und ängstlicher in der Genehmigung neu auftauchender studentischen Vereinigungen zu sein. Dass diese offenen Verbindungen gleich nach Gewährleistung ihres Bestehens zahlreich sich auftaten, ist noch im vorhergehenden Hauptteil dieses Buches erwähnt worden. Aber in dem Grade, als sie zahlreicher wurden, kamen auch Reibungen unter den einzelnen Verbindungen in größerer Menge und mit bedrohlicherem Charakter vor. Ohne weiter auf Einzelheiten einzugehen, verweise ich auf die Protokolle der Sitzungen vom 11. Mai 1830 (betr. die zwei „Studentengesellschaften“ Alemannia und Rhenania) und vom 27. Juni 1834.

Längere Zeit nahm das Interesse des Senats ein von Schweizern gegründeter Studentenverein Helvetia in Anspruch. Am 18. Juli 1834 gelangte eine vom Universitätsamte unterstützte Eingabe der hier studirenden Schweizerstudenten, die nicht Mitglieder der Helvetia waren, an den Senat, worin um Aufhebung der Helvetia gebeten wurde. Der Senat ließ den Bittstellern eröffnen, ihre Beschwerden seien vorderhand noch zu allgemein, als dass ihnen gleich willfahrt werden könne;

Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXII. Hanstein, Bonn 1894, Seite 250. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXII_258.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)