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Ecker, erschien im Jahr 1821 unter der Aufschrift: „Ludwigs des Durchlauchtigsten Großherzogs Vatergüte für Albert-Ludwigs Hochschule und dieser neueste Geschichte in leichten Umrissen dargestellt.“

Aber auch gegen die Männer, von denen man glaubte, dass sie sich ganz besonders um die Gewährung dieses Zuschusses verdient gemacht, zeigte sich die Hochschule erkenntlich. So erhielten zwei Staatsmänner, zugleich Mitglieder der Ständeversammlung, Geh. Referendar Winter in Karlsruhe und Oberhofgerichtsrat Freiherr von Liebenstein in Mannheim „wegen ihrer Verdienste um Wissenschaft und Recht,“ und für ihre „edle und fördernde Mitwirkung bei den Berathungen des Zuschusses zur Dotation der Universität Freiburg“ durch Konsistorialbeschluss vom 23. Nov. 1820 auf Antrag der juristischen Fakultät das (jurist.) Doktordiplom (gebührenfrei) zugesandt. – Ebenso wurden dem Präsidenten der II. Kammer, Hofgerichtsrat Dr. Kern, sowie dem Abgeordneten der Universität Rotteck für ihr eifriges Bemühen in dieser Angelegenheit Dankschreiben zugeschickt.

Die Bewilligung eines Zuschusses aus der Staatskasse war übrigens nur zu sehr nötig geworden. Aber mit der Ausbezahlung der erstmaligen Jahressumme hatte es noch gute Weile, so dass sogar am 18. Januar 1821 das Konsistorium sich genötigt sah, der Wirtschaftsdeputation zur Aufnahme eines Darleihens von 3000 fl. „sub spe rati des Staatsministeriums“ die Berechtigung zu erteilen, „da sonst die jetzigen Quartalsbesoldungen nicht bezahlt werden können.“ – Ebenso mussten auch noch im Februar 1821 verschiedene Anträge auf Besoldungserhöhungen „aus Rücksicht auf den dermaligen erschöpften Zustand der Universitätskasse“ abgewiesen werden.

Die erste Auszahlung des Zuschusses scheint deswegen so lange auf sich haben warten lassen, weil die Regirung zuerst genaue Aufschlüsse über die Verwendung der Summe geben oder entgegennehmen wollte. – Zunächst sollten nach der Meinung des Ministeriums die auszuwerfenden Summen für die verschiedenen Institute erhöht werden, sodann aber seien namentlich „manche bei der Universität noch unbesetzte Lehrfächer durch Errichtung neuer Kanzeln zu dotiren, da dieser Zuschuss hauptsächlich zur Hebung des Flores und des Rufs der Universität, nicht aber für Besoldungszulagen verwilligt

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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 34. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_041.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)