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Not steuerte, so trat bei den im Laufe der Zeit sich immer steigernden Anforderungen doch nur zu bald der Wunsch und das Bedürfnis ein, diesen Zuschuss erhöht zu sehen. – Nun erfuhr Rotteck, dass der Abgeordnete Winter von Heidelberg einen Antrag auf Dotationsvermehrung der Universität Heidelberg stellen werde. Er schrieb deshalb von Karlsruhe am 28. März 1822 an das Konsistorium, dass „so brüderlich wir uns einer solchen der Schwesterschule widerfahrenden Gunst erfreuen mögen, doch auch der Wunsch, ja die Forderung natürlich sei, dass das Prinzip der Gleichheit hier zwischen beiden beobachtet werde, und die Bewilligung der für Heidelberg vorzuschlagenden Vermehrung an die Bedingung der bemerkten Gleichstellung beider Universitäten zu knüpfen … sei.“ Sein Antrag, einen Ueberschlag der Einnahmen und Ausgaben in Karlsruhe vorlegen zu lassen, wurde jedoch vom Konsistorium abgeschlagen, da solches schon einmal geschehen sei. Man überließ es vielmehr der eigenen Einsicht Rottecks, ob und was für Schritte in dieser Angelegenheit zu tun seien.

Unterdessen kam der Tag der Beratung jenes von Winter gestellten Antrags auf nicht unbedeutende Vermehrung der Dotation der Schwesteruniversität heran (4. Mai). Der Antrag wurde genehmigt, die Verhandlungen aber auch von Duttlinger namentlich dazu benützt, zu zeigen, wie für die eigentlichen Zwecke der Hochschule in Freiburg bedeutend weniger übrig bleibe als in Heidelberg.[1] – Er arbeitete deshalb mit Rotteck und andern gleichgesinnten Freunden gleich von da an daran, auch für die Freiburger Hochschule eine solche Vermehrung des Staatszuschusses sobald immer nur möglich zu erhalten. Und voll Freude konnte Rotteck am 30. Nov. 1822 dem Konsistorium berichten, dass in der I. Kammer die Uebernahme der Pensionen der Mitglieder der beiden Landesuniversitäten


  1. Er berechnete: Die Gesamteinnahmen betragen jetzt 60–61000 fl. Davon bezieht aber der Staat selbst wieder einen bedeutenden Teil, indem die Universität jährlich an Grund- und Häusersteuer, an Bodenzinsen, Geldkompetenzen zu verschiedenen Pfarreien u. a. etwa 11000 fl. bezahlt. Die Kosten der Verwaltung übersteigen die Summe von 2000 fl. Dazu kommt noch die Verzinsung der Schulden. Für den eigentlichen Zweck der Hochschule bleiben daher nur noch 43–44000 fl.
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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 37. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_044.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)