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auf die Staatskasse in Anregung gebracht worden und auch ein neuer Dotationszuschuss für die Freiburger Hohe Schule zu hoffen sei.

Aber man hatte sich schwer getäuscht, wenn man einen baldigen weiteren ständigen Zuschuss erwartet hatte. Dagegen wurden einmalige Zuschüsse, Gehaltserhöhungen usw. in den nächsten Jahren mehrfach erteilt, so z. B. 1826 (20. Dez.) Gehaltszulagen an 7 Lehrer im Gesamtwert von 1750 fl. Und in demselben Jahr dachte man der Universität einen Zuschuss von 2500 fl. aus den Mitteln der Studienstiftungen zu. Das Konsistorium richtete auf die Anzeige hievon an das Ministerium am 7. Nov. eine – von Rotteck verfasste – Vorstellung, in welcher es bat um „eine mit dem Recht vereinbarliche Art der Vertheilung dieses Zuschusses, und zwar mittels Ueberweisung auf solche Stiftungen, an welche vor dem Luneviller Frieden und dem Reichsdeputationshauptschluss vom Jahr 1803 Familien des linken Rheinufers Ansprüche zu machen hatten, die aber infolge dieser Staatsverträge erloschen seinen…“ Die Antwort des Ministeriums vom 18. Nov. lautete dahin, dass in betreff dieses Vorschlags, die überrheinischen Stipendienfondsteile mit dem Zuschuss zu beschweren, ein genauer Verteilungsplan erwartet werde. Ein solcher wurde von der Stiftungskommission am 16. Febr. 1827 eingeliefert.

Natürlich war aber mit solchen einmaligen Zuschüssen nicht gleich aller Not abgeholfen, und die Universität musste alle Mittel und Wege ausfindig machen, um sich selbst zu helfen.

So hatte man schon am 10. Juni 1820 eine Erhöhung der Immatrikulationsgebühr um 2 fl. beschlossen, weil trotzdem noch nicht mehr als in Heidelberg bezahlt werde. Es wurden also von jetzt an 9 fl. bezahlt, wenn der Betr. noch auf keiner Universität war, im andern Fall 5 fl. Jene zwei neu hinzugekommenen Gulden aber sollten „ganz allein und ungeschmälert“ der Bibliothekskasse zugewendet werden. – Nun stellte sich 9 Jahre später das Bedürfnis ein, das Aufsichtspersonal zu vermehren. Die dadurch veranlasste Mehrausgabe sollte durch eine abermalige „kleine“ Erhöhung des Immatrikulationsgeldes gedeckt werden. Diese Erhöhung wurde vom Konsistorium am 11. März 1829 auf 2 fl. 22 kr. festgestellt „in der Voraussetzung, dass das Universitätsamt ein eigenes Personale erhalte,

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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 38. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_045.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)