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Der erste Antrag stimmt, wie man sieht, mit dem oben genannten, am 4. Mai 1835 nach Karlsruhe vom Senat gestellten, der zweite mit dem soeben erwähnten ersten Antrag vom 17. Mai 1837 überein.

Beide Anträge wurden, unterstützt durch Sander, v. Rotteck,[1] Kuenzer u. a., mit einer an Stimmeneinhelligkeit grenzenden Mehrheit angenommen.

Was die in zweiter Linie in Frage kommende Schädigung der persönlichen Interessen der philosophischen Fakultät betrifft, so klagte letztere in einem Bericht vom 25. April (1838) darüber, wie sehr einzelne Mitglieder aus ihrer Mitte durch den Wegfall von Kollegiengeldern infolge der neuen Einrichtung beeinträchtigt würden, und wie sehr eine Entschädigung am Platze sei. Der Senat unterstützte diese Ansicht in einem am 21. Mai d. J. an das Ministerium abgeschickten Schreiben und fügte bei: Da die Verringerung des Diensteinkommens der beteiligten Professoren die Folge einer Staatsmaßregel sei, so verlange es auch die Billigkeit, dass die Entschädigung wenigstens für die laufende Budgetperiode aus der Staatskasse geschöpft werde, soweit es nicht etwa möglich wäre, aus dem Reservefond für 1838/39 sie herzunehmen; freilich werde sich letzteres erst im September d. J. herausstellen. Ob und wie weit für die Zukunft solche ständigen Zulagen möglich seien, werde man später nach Aufstellung des neuen Budgets sehen usw. – Am 19. Juni 1838 wurde jedoch die Bitte der Professoren für Geschichte, für Naturgeschichte und für Mathematik, d. h. also der am meisten beteiligten, um Bewilligung einer Entschädigung von jährlich 250–300 fl. für jeden vom Ministerium abweislich beschieden.

Nun kam aber noch im Februar 1839 der Universitätspedell Göring mit einer Bitte „um Bewilligung einer Entschädigung für die infolge des neuen Lehrplans für die Mittelschulen verminderten Inskriptionsgebühren. Der Senat ließ am 18. Febr. das Ministerium bitten, „die geeigneten Beschlüsse fassen zu wollen, damit dem Petenten eine Entschädigung


  1. Rotteck erwähnte, was hier nebenbei bemerkt werden möge, in einer seiner damals gehaltenen Reden u. a. rühmend von der Universität Freiburg, dass sie die einzige in ganz Deutschland sei, wo kein (?) Akademiker weder mittelbar noch unmittelbar verwickelt gewesen sei in all’ den stattgehabten politischen Aufregungen.
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 248. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_255.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)