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verlegen, aus dem Ueberschuss der Einkünfte der Universität nebst einem Beizug (10 000 fl.) des Staatszuschusses, den die polytechnische Anstalt schon bezieht, die Professoren des übergesiedelten Polytechnikums zu besolden, den ganzen übrigen Staatszuschuss (22 000 fl.) des Polytechnikums aber, samt dem Kapital, das durch den Verkauf des Gebäudes an den Staat gewonnen wird, an die Universität Heidelberg zu geben. Für Freiburg bliebe so immer noch genug, und die Zahl der Lehrämter in der juristischen und medizinischen Fakultät ließe sich ja füglich einschränken, während die polytechnischen Fächer mit der philosophischen Fakultät vereinigt würden. Karlsruhe endlich könnte anderwärts, etwa durch Verlegung des Hofgerichts von Rastatt dahin, entschädigt werden.

Die Schrift leidet an dem großen Fehler, dass schon die Grundlage, auf die ihre Vorschläge gestellt sind, falsch ist. Freiburg schwamm, wie wir wissen, durchaus nicht im Ueberfluss, wenn auch die finanzielle Lage zum Glücke sich gegen früher gebessert hatte. Freilich stand nach dem Universitätsbudget von 1844/45 einer Gesamteinnahme von 90 000 fl. eine Gesamtausgabe von 80 000 fl. gegenüber, was also einen Ueberschuss von 10 000 fl. bildet. Dieser Ueberschuss war aber eigentlich nur ein scheinbarer, denn 1) waren z. Z. nicht weniger als vier (ordentliche) Lehrstühle unbesetzt, nämlich die für Botanik, Geschichte, Anatomie und ein juristischer; 2) waren drei Professoren der theologischen Fakultät (Hug, v. Hirscher und Staudenmaier) zugleich Mitglieder des Domkapitels und hatten, weil sie als solche Besoldung erhielten, in edler Rücksicht auf die eine Hälfte ihrer Universitätsbesoldung verzichtet; wurde das anders, so war gleich die Universitätskasse wieder mehr belastet; 3) waren die meisten Professoren in Freiburg so gering besoldet, dass eine Aufbesserung notwendig und gerecht erschien.

Ein großer Missstand war jedenfalls die als erster Punkt soeben erwähnte Nichtbesetzung mehrerer Lehrkanzeln. Im Hinblick darauf reichten im Anfang des Jahres 1846 mehrere hundert Bürger eine mit ihren Unterschriften versehene Bittschrift: „die Zustände der Universität und insbesondere die Vakaturen einiger Lehrkanzeln betr.“ beim Gemeinderat ein. Letzterer sollte, dahin ging ihre Absicht, diese Schrift höheren Orts vorlegen und sich für die Universität verwenden. Diese

Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 271. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_278.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)