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sichere Beobachtung der Vorgänge ihnen möglich gewesen wäre, – ist allerdings eine sehr beherzigenswerthe.

Die Unterstellung der Vertheidigung aber, daß die Zeugen in Masse – wenn auch in gutem Glauben – auf die Verurtheilung der Angeschuldigten hingearbeitet hätten, erscheint als frivol.


Die Anschuldigungen gegen die Henriette Zobel ließen sich nun in folgender Weise sondern.

     A. Verfolgung auf der Friedberger Chaussée.

Für die Thatsache, daß die Angeschuldigte die beiden Reiter auf der Friedberger Chaussée mit Steinen geworfen habe, sprechen die übereinstimmenden Aussagen von Sonneberg (s. o. nr. 4), Joh. Schwab (nr. 7) und Ph. Rückert (nr. 10). Dazu kommt die der App. Dürre, welche gleich beim Beginne der Verfolgung die Angeschuldigte mit unter der Masse der Verfolger erblickt haben will. –

Der Vertheidiger sucht die Beweiskraft dieser Aussagen anzufechten. Allein seine Einwendungen gegen Joh. Schwab und Ph. Rückert (gegen Sonneberg wagt er keine zu erheben) sind gänzlich verfehlt.

Daß Schwab seine erste Aussage in Bezug auf den Ort, wo die Angeschuldigte mit Steinen geworfen habe, nachher berichtigt, spricht nicht gegen ihn. Wenn ihn aber der Vertheidiger auf den Grund der kurhessischen Verhandlungen als einen beschränkten, furchtsamen, fremden Einwirkungen sehr zugänglichen Mann schildert, der eine zweideutige Rolle gespielt habe, – so ist dies entschieden unrichtig, da gerade Schwab bei den Verhandlungen

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 169. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_169.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)