Seite:De Auerswald und Lichnowsky 189.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

hätten spielen lassen, theils erst hinterher ihre Aussagen dem sonst Bekanntgewordenen angepaßt hätten, so ist dies offenbar aus der Luft gegriffen.

Vielleicht im Gefühle dieser Inkonvenienz rekurrirt er auf die an sich sehr wahrscheinliche Vermuthung, daß mehrere Frauenspersonen bei den vorliegenden verbrecherischen Vorgängen sich betheiligt haben könnten. Nur ist es eben nicht geschickt, wenn er behauptet, daß die Aussage der Mlle. Magnus nothwendig auf eine andere Person, als die Angeschuldigte sich beziehen müsse, da vielmehr ihr Zeugniß ganz mit dem des Fr. Jacoby stimmt, der die Angeschuldigte auf’s Bestimmteste rekognoszirt hat.

Noch unglücklicher ist aber der Beweis, den er auf Grundlage der Aussagen des Christian Etzel zu führen sucht. Dieser hat behauptet, dieselbe Frau, welche bei einer gewissen, hierher nicht gehörigen Episode mit einem kurhessischen Soldaten sich bemerkbar gemacht habe, sei auch bei Auerswald’s Leiche zu sehen gewesen, habe geschimpft und mit Steinen auf den Todten geworfen. Der Vertheidiger behauptet nun, die Scene mit dem kurhessischen Soldaten falle gerade in die Zwischenzeit zwischen der Flucht der Reiter über den Hermesbrunnen und ihrem Wiedererscheinen auf der Friedberger Chaussée. Allein diese Behauptung ist geradezu falsch und zeigt, daß der Vertheidiger die Akten flüchtig gelesen haben muß. Denn diese ergeben auf’s Klarste, daß die Episode mit dem kurhessischen Soldaten bereits ausgespielt war, als die Reiter vom Eschenheimer Thor her sich zeigten.

Die Angeschuldigte ist freilich hinsichtlich der gedachten Episode gar nicht gefragt, und Etzel, soweit aus den Akten ersichtlich, nicht mit ihr konfrontirt worden (der Vertheidiger

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 189. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_189.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)