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jedoch nicht außer dem Bereich der Möglichkeit liegt, daß aus der fraglichen Büchse einige Tage, ehe ich sie untersuchte, wäre geschossen worden. Dann müßte sie jedoch kurze Zeit nach dem Schusse wieder gereinigt worden sein, was mir nicht der Fall gewesen zu sein schien.“

Reuter bemerkt noch insbesondere, Hauswald habe gegen Nispels Frau ausgesprochen, aus der Büchse müsse schon geschossen worden sein, worüber sie sehr ärgerlich geworden sei. Hauswald zieht dies jedoch durchaus in Abrede, will vielmehr das Gegentheil bemerkt haben.

Reuter selbst will gleichfalls den Lauf blank, also keine Spur eines Schusses gefunden haben.

Hauswald gab die Büchse, die er sofort an sich genommen hatte, nach einigen Tagen dem Schreiner Heusler zur Reparatur des Kolbens, die jedoch unterblieb. Bei letzterem holte sie am 23. Sept. Jos. Oppenheimer, dem sie vom Hauptmann zugetheilt worden war, ab, und bei besagtem Oppenheimer wurde sie durch das Justizamt Bockenheim erhoben (unlängst vor dem 9. Nov. 1848).

Am 5. Okt. 1850 wurde die Büchse dem Büchsenmacher Jakob Weber von Frankfurt und dem Förster Ludw. Hensel von der hohen Mark als Sachverständigen vorgelegt, welche auf vorgenommene Untersuchung hin sich dahin aussprachen: „Aus dieser Büchse ist schon geschossen worden. Es ist dies deutlich aus dem Roste zu ersehen, der sich in den Feldern und Zügen auf etwa 8 Zoll Länge von der Schwanzschraube an befindet. Der Rost entsteht vom Pulverschmutz. Wenn die Büchse geladen gewesen, aber nicht daraus geschossen, sondern die Ladung einige Tage später herausgezogen worden wäre, könnte der Schmutz – nun Rost – in dieser Weise nicht vorhanden sein.“ –

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 254. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_254.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)